Full text : Zur Begriffsbestimmung der Kartelle und Konzerne

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von dem Grad der wirtschaftlichen Selbständigkeit der konzernierten
 Unternehmungen ausgeht. Der Aufbau des Konzerns ist daher
zu untersuchen hinsichtlich der Frage der Wechselbeziehungen zwischen
 den Prinzipien der Herrschaft und Gleichordnung, oder anders
 ausgedrückt, es ist wesentlich festzustellen, ob die konzernierten
Unternehmungen koordiniert, wirklich einander ebenbürtig sind bezüglich
 ihrer Kapitalkraft und wirtschaftlichen Verbindung, oder ob
sie in subordiniertem Verhältnis stehen, von ungleichem wirtschaftlichen
 Einfluß sind.
Somit ist die Art des Konzernaufbaues nach dem Grad der
wirtschaftlichen Abhängigkeit folgendermaßen zu klassifizieren:
I. Konzerne zwischen wirtschaftlich gleichgeordnet-selbständig
bleibenden Unternehmungen (koordinierendes Prinzip).
IL. Konzerne zwischen selbständig bleibenden Unternehmungen
 mit Unterordnung unter eine oder einige führende Unternehmungen,
 oder unter eine finanzielle Verwaltungsspitze (sub-Ordinierendes
 Prinzip). -

1. Konzerne zwischen wirtschaftlich gleichgeordnet
 selbständig bleibenden Unternehmungen.

I. Die Koordination kann in folgenden Formen zum
Ausdruck. kommen:
1. Interessengemeinschaft nach der Verwaltungsseite hin verstärkt
 durch gegenseitige Delegierung von Direktoren in Aufsichtsräte,

2. Mit der bloßen Gewinngemeinschaft ist ein Aktienaustausch
und oft zugleich noch ein Austausch von Sitzen im Aufsichtsrat
verbunden. (Beispiel für I.G. mit Aktienaustausch ist im Kahla-Konzern
 die 99jährige 1.G. zwischen Porzellanfabrik Kahla A.G.
und der Schomburg-Söhne A.G., Margaretenhütte bei Groß-Dubrau,
wobei eine gegenseitige Minderheitsbeteiligung stattfand*®).
3. Mit der Gewinngemeinschaft ist eine einheitliche Verwaltung
 verknüpft durch eine Betriebsgemeinschaft (koordinierende
Form) z.B. I.G. zwischen Reemtsma A.G.-Altona und Georg A.
Jasmatzi A.G.-Dresden: Finanzielle und organisatorische Zusammenarbeit
 und Gewinnverteilung vorgesehen; Gründung einer
Dachsgesellschaft. an der beide Gesellschaften mit 99% beteiligt

2) Siehe Konzerne, Interessengemeinschaften und ähnliche Zusammen-Schlüsse
 im Deutschen Reich Ende 1926. S. 70.

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