Full text : Zur Geschichte und Theorie des Bergregals und der Bergbaufreiheit

Der  Völkerbund,  155

bruchs  geschuldeten  Wiedergutmachung.  Über  die  von  dem  Gerichtshof ­
  anzuwendenden  Rechtsregeln  vergleiche  oben  S.  7.
d)  Das  Verfahren.
Gerichtssprache  ist  französisch  und  englisch,  doch  können  die  Parteien
bzw.  der  Gerichtshof  Abweichendes  bestimmen.  Die  Prozeßordnung  ist
im  übrigen  ähnlich  gehalten,  wie  die  für  den  Haager  Schiedsgerichtshof, ­
  doch  verdient  Hervorhebung,  daß  die  Sitzungen  regelmäßig  öffentlich ­
  sind,  daß  ein  Versäumnisverfahren  zulässig  ist,  daß  die  Richter,  die
mit  dem  Urteil  nicht  einverstanden  sind,  ihre  abweichende  motivierte
Ansicht  daran  anschließen  dürfen.  Das  Urteil  ist  mangels  der  Entdeckung ­
  eines  neuen  entscheidenden  Gesichtspunktes  inappellabel,  es
bindet  nur  die  Parteien.  Bei  Mehrparteien-Verträgen  können  jedoch
auf  Aufforderung  des  Gerichtsschreibers  dritte  Parteien  sich  anschließen
mit  der  Wirkung,  daß  alsdann  im  Urteil  getroffene  Rechtsregeln  auch
für  sie  bindend  sind.

§  36.  Der  Völkerbund.
I.  Von  Gelehrten  und  gelehrten  Gesellschaften  des  Mittelalters  bis
zur  Neuzeit  in  den  verschiedensten  Spielarten,  früher  unter  Beschränkung ­
  auf  die  damalige  Welt,  neuestens  für  alle  Kulturstaaten,  gefordert,
ist  der  Völkerbund  doch  eigentlich  erst  im  Weltkrieg  als  Gegenwartsforderung ­
  proklamiert  worden.  Nachdem  die  amerikanische  League  to
Enforce  Peace  unter  der  Führung  Tafts  und  englische  Parallelgesellschaften, ­
  als  deren  Haupt  Viscount  Bryce  erscheint,  sich  dafür  eingesetzt ­
  haben,  hat  die  Idee  mehr  und  mehr  Boden  auch  bei  den  kriegführenden ­
  Mächten  hüben  wie  drüben  gewonnen.
Erst  von  Privatpersonen  und  Gesellschaften  z.  B.  von  Lammasch,
Schücking,  Erzberger  und  der  Zentralorganisation  für  einen  Dauerfrieden ­
  im  Haag,  der  Deutschen  Gesellschaft  für  Völkerrecht,  dann  auch
von  Regierungen  selbst,  so  den  nordischen,  der  holländischen,  der  Schweiz,
sind  Entwürfe  für  einen  Völkerbund  ausgearbeitet  worden,  deren  hervorstechendstes ­
  gemeinsames  Merkmal  die  Schaffung  eines  möglichst
alle  Staaten  umfassenden  Staatenbundes  mit  Kriegsverhütungstendenz ­
  und  die  Einsetzung  eines  wirklichen  internationalen  Gerichtshofes
zur  Entscheidung  von  Rechtsstreitigkeiten  und  eines  Vermittlungs-  und
Einigungsamtes  für  sonstige  Staatendifferenzen  bildete.  Entsprechend
Nr.  14  seiner  14  Punkte  hat  der  amerikanische  Präsident  Wilson  die
Schaffung  eines  Völkerbundes  als  eine  der  Hauptaufgaben  der  Pa-
            
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