Die neueren Wanderungen.
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haben sich teils passiv gehalten, teils nur durch Erwerb von Kolonien und Handels—
fstationen und ihre erste Einrichtung, durch internationale Verträge und Ahnliches die
Wanderungen ermöglicht, jedenfalls nicht in dem Maße wie früher im Altertum, in der
Völkerwanderung, zur Zeit der deutschen Kolonisation der Slavenlande, systematisch
einheitlich diesen ganzen Prozeß geleitet. Die älteren Wanderungen und Kolonisationen
waren Volks- und Staatssache, die modernen sind überwiegend Sache der Individuen. —
Die neueren Wanderungen können geschieden werden in periodische und dauernde,
in innere und äußere. Die periodischen Wanderungen, welche die Wanderer stets wieder
zur alten Heimat zurückbringen, haben früher bei Nomaden und Jägern wohl noch
umfassender stattgefunden als heute. Aber auch jetzt sind sie in gebirgigen Ländern
vielfach für die Viehernährung nötig; sie finden dann in umfassendem Maße von Seiten
land- und forstwirtschaftlicher, auch gewerblicher Arbeiter statt; Hausierer und Kaufleute,
Schiffer und Matrosen sind einen großen Teil des Jahres in Bewegung. An all'
diese periodischen Wanderungen knüpft sich häufig die dauernde Loslösung. Die außer—
ordentliche Ausdehnung des heutigen Reiseverkehrs, des Suchens von Stellen in der
Ferne, im Auslande, hat eine große Zahl von Menschen geschaffen, die viele Jahre
nicht sicher wissen, ob sie dauernd an ihren neuen Wohnorten bleiben oder in die
Heimat zurückkehren werden.
Der Unterschied zwischen den Wanderungen nach dem Auslande und im Inlande
ist zunächst ein rein formaler, vom jeweiligen Staats⸗, Verwaltungs- und Völkerrecht
vedingter. Je kleiner die Staatsgebiete sind, desto häufiger ist schon die Übersiedelung
an einen Ort von 1410 Meilen Entfernung Auswanderung, nicht Binnenwanderung.
Überall an den Grenzen der Staaten, wo lebendiger Austausch der Kräfte stattfindet,
ist auch die definitive Übersiedelung wirtschaftlich kein so erheblicher Wanderschritt, wie
wenn der rheinische Bauernsohn in Posen sich ansiedelt. Die vorübergehenden und
dauernden Binnenwanderungen sind durch die heutige Niederlassungsfreiheit, die ins
Ausland durch die neueren internationalen Verträge außerordentlich erleichtert worden.
Die Rechtssysteme in Bezug auf die Entlassung aus den heimatlichen Rechtsverhältnissen
sind heute noch sehr verschieden; England halt auch die draußen Wohnenden rechtlich
e p als Deutschland. Der Wanderprozeß selbst aber wird dadurch nicht viel
eeinflußt.
Die Ziele der Wanderung sind teils im Inlande liegend, teils sind es andere
kultivierte Länder unserer Zone, teils unbesiedelte fremde Länder und Kolonien. Der
große Strom unserer inneren Wanderungen geht vom Lande nach den Mittelpunkten
der Industrie und des Handels; teilweise findet aber auch eine Bewegung nach bisher
weniger besiedelten ländlichen Gebieten des Inlandes statt; man spricht da von innerer
Kolonisation, wo noch Platz zu Neuansiedelungen, zur Bildung kleinerer Güter, zu
Anlagen auf bisher unwirtlichem, nun melioriertem Boden vorhanden ist. Reiche, die,
wie Nordamerika und Rußland, sich neuerdings noch in unmittelbarer Nähe großartig
ausdehnen konnten, haben auch noch eine große innere Kolonisation, welche wirtschaftlich
die Folgen der eigentlichen Auswanderung anderer Staaten übertrifft und den großen
Vorteil hat, die Neuansiedler als Staatsbürger und im geographischen Zusammenhang
mit der alten Heimat zu erhalten.
Die Staaten, welche sich nicht so ausdehnen und auch in der Ferne keine neuen
Besitzungen erwerben konnten, wie Deutschland, Italien, die skandinavischen Reiche,
haben ihre Auswanderer meist nach den Vereinigten Staaten oder in englische Kolonien
geschickt. Die Folge war fast stets, daß die Auswanderer und ihre Nachkommen bald
die Sprache und Nationalität verloren, auch wirtschaftlich von der alten Heimat sich
löften. Solche Auswanderung hat entfernt nicht den Vorteil fürs abgebende Land wie
die in eigene Kolonien.
Unler Kolonien im weiteren Sinne versteht man vom Mutterlande getrennte, von
ihm in irgend welcher Rechtsform abhängige Gebiete, hauptsächlich solche, welche, in
erheblicher Entfernung, auf niedriger wirtschaftlicher Kulturstufe stehen, durch ihre Ab—
hängigkeit vom Mutterlande diesem als wirtschaftliche Glieder dienen. Volkswirischaftlich
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