Die an dem Streit beteiligten Parteien haben das Recht, je einen
Verbandsvertreter zu den Verhandlungen hinzuzuziehen,
Alle Entscheidungen des Schiedsausschusses erfolgen mit ein-
facher Stimmenmehrheit, Bei Stimmengleichheit gilt ein Schiedsspruch
als nicht zustande gekommen.
Kommt ein Schiedsspruch nicht zustande. so steht der ordentliche
Rechtswee frei.
S 10. Allgemeine Bestimmungen.
Arbeitsordnungen oder einzelne ihrer Bestimmungen, die mit
liesem Vertrage im Widerspruch stehen, verlieren mit Inkrafttreten
lieses Vertrages ihre Cültigkeit,
Die Ausführung von anderweitigen Arbeiten gegen Entschä-
Jigung für einen anderen Arbeitgeber ist verboten.
S$ 11. Dauer des Vertrages,
Dieser Vertrag tritt mit Wirkung vom 1. Dezember 1927 in
Kraft und kann ınit monatlicher Frist jeweils zum Monatsende ge-
kündigt werden. Mit der Kündigung sind die Abänderungsvorschläge
einzureichen.
Düren, den 25. November 1927.
Arbeitgeberverband der papierverarbeitenden Industrie von Düren
und Umgegend e. V,
Dr. M. Renker,
1. Vorsitzender.
Kamphausen
Geschäftsführer.
Graphischer Zentral-Verband, Ortsgruppe Düren.
W. Mockel
Verband der Buchbinder und Papierarbeiter, Ortsgruppe Düren.
Drerer.