Full text: Manteltarifvertrag abgeschlossen zwischen dem Arbeitgeberverband der papierverarbeitenden Industrie von Düren und Umgebung e. V. einerseits und den Verbänden 1. Graphischer Zentralverband, 2. Verband der Buchbinder und Papierverarbeiter, Ortsgruppe Düren andererseits

Die an dem Streit beteiligten Parteien haben das Recht, je einen 
Verbandsvertreter zu den Verhandlungen hinzuzuziehen, 
Alle Entscheidungen des Schiedsausschusses erfolgen mit ein- 
facher Stimmenmehrheit, Bei Stimmengleichheit gilt ein Schiedsspruch 
als nicht zustande gekommen. 
Kommt ein Schiedsspruch nicht zustande. so steht der ordentliche 
Rechtswee frei. 
S 10. Allgemeine Bestimmungen. 
Arbeitsordnungen oder einzelne ihrer Bestimmungen, die mit 
liesem Vertrage im Widerspruch stehen, verlieren mit Inkrafttreten 
lieses Vertrages ihre Cültigkeit, 
Die Ausführung von anderweitigen Arbeiten gegen Entschä- 
Jigung für einen anderen Arbeitgeber ist verboten. 
S$ 11. Dauer des Vertrages, 
Dieser Vertrag tritt mit Wirkung vom 1. Dezember 1927 in 
Kraft und kann ınit monatlicher Frist jeweils zum Monatsende ge- 
kündigt werden. Mit der Kündigung sind die Abänderungsvorschläge 
einzureichen. 
Düren, den 25. November 1927. 
Arbeitgeberverband der papierverarbeitenden Industrie von Düren 
und Umgegend e. V, 
Dr. M. Renker, 
1. Vorsitzender. 
Kamphausen 
Geschäftsführer. 
Graphischer Zentral-Verband, Ortsgruppe Düren. 
W. Mockel 
Verband der Buchbinder und Papierarbeiter, Ortsgruppe Düren. 
Drerer.
	        
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