Full text : Moderne Rechtsprobleme

104 VI. Probleme des Völkerrechts.

stehen. Ein außerordentliches Mittel, den Ausbruch von Kriegen
zu verhindern, besteht darin, daß die Völker zu Bündnissen zu—
sammentreten und einander gewisse Rechte und Zustände zusichern;
sind wir einmal so weit, daß sämtliche Völker oder mindestens
die Völker unseres Erdteils eine feste Vereinigung mit gemein⸗
samen Behörden bilden, dann wird die Zeit nahe sein, in der
die kriegerischen Ausbruche verschwinden. Es verhält sich hier
wie seinerzeit, als die Blutrache erlosch, weil die Geschlechter
und Familien zu einem Staatsganzen zusammentraten uͤnd
der Entscheidung der Gerichte ihre Zwistigkeiten unterwarfen.
Das Mittelalter träumte von einem Kaisertum, dem es be—
schieden sei, die Streitigkeiten christlicher Völker zu begleichen.
Dieses Weltkaisertum ist erloschen, denn ihm fehlien gegenüber
der landesherrlichen Gewalt die Mittel, eine so hohe Idee durch—
zuführen. Aber eine ähnliche große Aufgabe steht den Völker—
vereinigungen bevor, wenn die Völker sich nicht mehr als Einzelne,
sondern als Mitglieder einer großen Völkergemeinschaft fühlen.
Was den Friedensbestrebungen noch am meisten entgegensteht,
ist folgendes: Ursachen des Krieges sind durchaus nicht immer
völkerrechtliche Verletzungen, sondern wirtschaftliche oder völker—
schaftliche Schwierigkeiten, in welche ein Volk durch die
gegenwärtige Lage der Dinge gebracht ist, und welche es nur da—
durch lösen zu können glaubt, daß der gegenwärtige Stand der
völkerrechtlichen Verhältnisse geändert wird. So wenn z. B. eine
zersprengte Nationalität sich einigen oder ein Volk, welches einen
regen Handelsdrang in sich fühlt, unter allen Umständen Küsten—
land haben will, um von da aus einen Seeverkehr zu betreiben,
oder wenn ein Land so zerstückelt ist, daß es notwendig einen
territorialen Anschluß der Stückteile erwerben zu müssen glaubt,
oder endlich, wenn ein Volk das andere zwar nicht völkerrechts
widrig, aber dadurch bedrängt, daß es durch wirtschaftliche
Maßnahmen das andere an der Entwicklung von Handel und Ge⸗
werbe zu verhindern sucht und ihm keine Gelegenheit zur Ent—
faltung seiner friedlichen Kräfte beläßt.
Es muß zugestanden werden, daß viele Kriege diesen Bestre—
bungen entstammt sind, und daß es Schwierigkeiten hat, derartige
Mißlichkeiten einer höheren Entscheidung zu unterwerfen, da diefe
Entscheidung nicht nach Rechtsgrundsätzen, sondern nach den Ge—
boten völkerschaftlicher Zweckmäßigkeit ausfallen müßte, und die
Interessen zweier Völker in solchen Fällen feindlich zusammen⸗
            
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