Ewiger Friede.
103
artige Grundpfeiler des Völkerrechts verletzt werden, da liegt das
Unrecht, und der Verletzende wird durch das Völkerrecht ge—
brandmarkt.
Ein dritter Gedanke ist der: jeder Staat, auch im Kriege,
hat den andern Staaten gegenüber volle Rechtsstellung; daher ist
das Verhältnis der Invasionsarmee zum Feindeslande eine Rechts-,
keine Willkürstellung. Dies erkannte man früher nicht an, weil
man nicht davon durchdrungen war, daß die Staaten Rechtssubjekte sind,
welche auch im Kriege innerhalb der Kriegszwecke sich zu respektieren
haben. Der obige Gedanke hat zur Folge: Leben und Eigentum
der Untertanen müssen, soweit mit den Kriegszwecken verträglich,
geschont werden; es dürfen der Bevölkerung keine unnötigen Leiden
zugefügt werden, und in der Erhebung von Abgaben und auch,
was die Kontributionen betrifft, muß eine gewisse gerechte Ver—
teilung stattfinden; sodann kann zwar das Eigentum des feindlichen
Staates in Besitz und Verwaltung genommen werden, aber auch
dies nur nach den Grundsätzen einer ordentlichen Staatsverwaltung
und in der Art, daß die Nutzungsquellen zwar benutzt, aber nicht
raubbaumäßig erschöpft werden dürfen, daß insbesondere auch die
Anstalten der Bildung, Kunst und Wissenschaft möglichst geschont
werden.
842
Die Idee des ewigen Friedens ist im Augenblick noch uto—
pisch. Allein es läßt sich nicht behaupten, daß sie der Menschheit
ständig und für alle Zeiten ein bloßes Ideal bleiben wird. Die
Mittel, die man seit einem Jahrhundert in Anwendung bringt,
durch Schiedssprüche völkerrechtliche Streitigkeiten zu begleichen,
spielen heutzutage eine sehr große Rolle. Es war insbesondere
ein großer Fortschritt, durch Aufstellung eines ständigen Schieds—
hofes (im Haag) und durch Vereinbarungen in Staatsverträgen
der Idee schiedsgerichtlicher Entscheidung den Charakter
der Ausnahme zu entziehen, sowie durch Aufstellung eines be⸗
stimmt geordneten Verfahrens die Erledigung solcher Streitigkeiten
zu fördern.
Ein weiteres Hilfsmittel des Friedens liegt in dem Zu—
sammenschluß der Völker und ihrer Verbindung zur Pflege ge—
meinsamer Kulturinteressen: je inniger diese Verbindung ist, eine
um so größere Störung wird der Krieg herbeiführen, und um so
weniger werden sich die Staaten zu kriegerischen Angriffen ver—