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J. Das Problem der Rechtsphilosophie.
richtige Idee, die ich schon seit Jahren gelehrt, nicht mehr ver—
borgen bleiben konnte, nämlich: das Recht ist zwar relativ, aber
es hat seine allgemeine Bestimmung im Kulturleben
des Volkes und soll eine Förderung des Kulturlebens sein.
So verschieden es im einzelnen ist, so gleichartig ist die Grund—
bestrebung, nämlich die Kulturförderung durch die Zwangsordnung
der Dinge, und wenn es kein absolutes Recht gibt für alle Zeiten,
so gibt es doch eine für alle Zeiten giltige Beziehungsnorm,
nämlich die Beziehungsnorm zwischen dem Recht und zwischen
der Kultur, die nur eben bei der unendlichen Verschiedenheit der
menschlichen Bildungszustände einen verschiedenen Inhalt annehmen
muß; ganz ebenso wie die organischen Wesen von einem einheit⸗
lichen Triebe erfaßt sind, der aber nach Maßgabe der Daseinshbedingungen
zu den mannigfaltigsten Einzelgestaltungen führen wird.
Dies ist die einzig richtige Versöhnung zwischen der Rechtsphilosophie
und der Rechtsgeschichte, und diese Versöhnung war
angebahnt durch den Gedanken, daß das Recht eine Kultur—
erscheinung, und durch den zweiten Gedanken, daß die Kultur
der Menschen eine ungeheuer mannigfaltige ist.
Die Kultur aber ist die Entwicklung der in der
Menschheit liegenden Kräfte zu einer der Bestimmung
der Menschheit entsprechenden Gestaltung.
Ist auf solche Weise das Recht in den Strom der Kultur
hineingestellt, so ist es zu gleicher Zeit hineingestellt in die ganze
Entwicklungsgeschichte der Menschheit, denn Kulturgeschichte
ist Entwicklungsgeschichte; und mithin kann das Recht nur
erkannt werden als geschichtliches Ergebnis des menschlichen
Bildungsbestrebens und als ein den Erfordernissen der Welt⸗
entwicklung entsprechendes Mittel der Weiterbildung und des
Weltfortschritts.
Wer daher das Recht erkennen will, der muß die Kultur
erkennen und muß erkennen, welche Ziele die menschliche
Kultur verfolgt; dies führt uns sofort in die Philosophie
hinein, und wie jeder Teil der Philosophie, so kann auch dieser
nur im Zusammenhang erkannt werden. Nur wer eine
Weltanschauung die seinige nennt, nur der kann die Kultur⸗
entwicklung in ihrer Bedeutung erfassen und die Elemente
würdigen, die teils Erzeugnisse der Kultur, teils Förderungsmittel
ihrer Weiterbildung sind. Das hätte nie verkannt werden sollen,
und völlig verkehrt ist die Anschauung, als ob eine Weltphilosophie