Full text : Der neue bulgarische Zolltarif vom 17/31. Dezember 1904

51

Tarif-Nr.

Warenbenennung

Verzollungs- ­



Zollsatz
in
Francs

476

Waren  aus  Eisen  und  Stahl,  poliert,  lackiert,  vernickelt,  bronziert,  auch  in
Verbindung  mit  anderen  gewöhnlichen  Materialien:

a)  im  Gewichte  von  25  kg  und  darüber

100  kg

50-—

b)  im  Gewichte  von  3—25  kg  ...  .

V

75--—

c)  im  Gewichte  von  0'5—3  kg.  ..

7?

120-—

d)  im  Gewichte  von  mehr  als  0'5  hg

y>

150-—

Zn  Tarif-Nr.  476cZ  gehören:  Nähnadeln  in  allen  Dimensionen,  einschließlich
solcher  für  Nähmaschinen;  Uhrschlüssel,  Petschafte,  Brillenfassungen,  Miederfedern,
Beschläge  für  Portemonnaies  und  Taschen;  Gebisse,  Steigbügel,  Sporen,  Schnallen,
Agraffen,  kleine  Nägel  mit  Knopf  aus  Glas  oder  Porzellan,  Schlittschuhe  und  alle
anderen  Gegenstände,  welche  den  Bestimmungen  dieser  Tarif-Nr.  entsprechen.

477

Waren  ans  Eisen-  und  Stahldraht  und  aus  solchen  Drahtgeweben:  einfach,  verzinnt, ­
  gestrichen,  geteert,  poliert,  auch  in  Verbindung  mit  gemeinen  Materialien,
jedoch  nicht  vergoldet,  nicht  versilbert

r>

50-—

Hieher  gehören:  Stecknadeln,  Agraffen,  Haarnadeln,  Kleidersohnallen,  Stricknadeln, ­
  Angeln,  Vogelkäfige,  Mausfallen,  größere  und  kleinere  Körbe  etc.
Zu  Tarif-Nr.  476  und  477.  Wenn  die  in  den  Tarif-Nr.  476  und  477  angeführten ­
  Gegenstände  vergoldet  oder  versilbert  sind,  so  haben  sie  außer  dem  Zollsätze ­
  dieser  Tarif-Nr.  noch  einen  Zuschlag  von  50%  zu  entrichten.

478

Werkzeuge  aller  Art  aus  Eisen  oder  Stahl,  mit  oder  ohne  Heft:

a)  gewöhnliche

»

15-—

h)  fein  bearbeitet,  poliert  •  ,

77

25-—

c)  vernickelt

75

40'—

Hieher  gehören:  Pflugeisen  und  Pflugscharen,  Sicheln,  Hauen,  Spaten,
Beile,  Krummhauen,  Hacken,  Sägen,  Zangen,  Meißel,  Hämmer,  Ambosse,  Hobel,
Bohrer,  Schaf-,  Baum-  und  Blechscheren  sowie  überhaupt  alle  Arten  Werkzeuge  und
Instrumente  für  Tischler,  Zimmerleute,  Maurer,  Böttcher  etc.

479

Sensen

77

25'  —

480

Messerschmiedwaren  aus  Eisen  oder  Stahl,  bloß  mit  gewöhnlichem  Holzheft
oder  mit  Schalen  aus  Leder,  Eisen,  Messing,  Bein  oder  Horn,  poliert  oder  nicht

n

120.—

481

Messerschmiedwaren  aus  Eisen  oder  Stahl,  in  Verbindung  mit  anderen  Materialien
als  die  vorgenannten,  mit  Ausnahme  von  Gold  oder  Silber

57

200’—

482

Scheren  aller  Art,  mit  Ausnahme  der  Schafscheren,  Baumscheren  und  Blechscheren ­


1)

120-—

488

Chirurgische  Instrumente  .

77

200’—

484

Schieß-,  Stich-  und  Hiebwaffen,  sowie  deren  Bestandteile,  mit  Ausnahme  der
Kriegswaffen  und  deren  Zugehör  .

57

250'—

Hieher  gehören  auch  alle  Schraubenzieher  und  sonstiges  Zugehör  zum
Demontieren,  Reinigen  und  zum  Zusammensetzen  von  Feuerwaffen.
Gewehrschäfte  aus  Holz,  welche  von  den  Bisenbestandteilen  getrennt  eingeführt ­
  werden,  sind  ihrer  Beschaffenheit  nach  wie  Holzwaren  zu  verzollen.
Wenn  die  unter  diese  Tarif-Nr,  fallenden  Waffen  mit  kostbaren  Materialien
zusammengesetzt  oder  verziert  sind,  so  werden  sie  nach  den  in  der  XXX.  Tarifklasse
festgesetzten  Zollsätzen  verzollt.  Sind  sie  bloß  vergoldet  oder  versilbert,  so  haben  sie
außer  dem  Zollsätze  der  Tarif-Nr.  484  noch  einen  Zuschlag  von  50%  zu  entrichten.

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