Philosophie im Strafrecht.
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hundertelangen Nachdenkens und wer sich für fortschrittlich erachtet,
weil er die Gedankenwelt unserer Geisteshelden beiseite schiebt, dem
muß kräftig entgegengetreten werden. Ihm muß gesagt werden,
daß es sich ähnlich verhält, wie wenn jemand heutzutage das
Kopernikanische Weltsystem verdammte und sich auf die einfache
Erfahrung bezöge, daß man die Sonne auf- und untergehen sieht;
denn das besagt eben der gesunde Menschenverstand. Wenn man
uns entgegenhält, daß die philosophischen Anschauungen verschieden
sind und auch im Laufe der Zeiten gewechselt haben, so sagt man
nichts anderes, als daß eben die wissenschaftlichen Fragen über—
hauͤpt eine verschiedene Lösung finden und die Wissenschaft nie
ftille steht, sondern ihren Wechsel und ihren Wandel hat. Wollte
man darum wegen der Verschiedenheit der philosophischen Systeme
einfach die Philosophie in das Gebiet des Subjektiven verweisen,
so könnte man ebenso gut die ganze Wissenschaft dem Subjektivis—
mus zuschreiben und alles Verarbeiten der Sinneswahrnehmung
einfach in das Bereich des Glaubens versetzen. Und wenn man
anführt, daß jede Wissenschaft auf Erfahrung beruhen müsse, was
man dem Baco und dem Locke unendlichemal nachgesprochen
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auf den Ergebnissen der sinnlichen Wahrnehmung aufbauen muß
und daß diese den Stoff für die weitere Behandlung abzugeben
hat; allein alle Wissenschaft strebt dahin, das auf solche Weise
finnlich Wahrgenommene geistig zu verarbeiten und das Sinnliche
hinaufzurücken in das dem Sinnlichen zugrunde Liegende. Es ist
der groͤßte Irrtum, den Satz, daß die Wissenschaft auf Erfahrung
beruhen müsse, dahin zu verkehren, daß die Wissenschaft nicht
über die Erfahrung hinausgehen dürfe. Dann gäbe es überhaupt
keine Wissenschaft, denn der erste Satz der wissenschaftlichen Er⸗
kenntnis ist der: aus der Erfahrung über die Erfahrung hinaus.
Auch die Naturgesetze, die wir annehmen, stützen sich auf Er—
fahrung, sie sind aber selbst nicht Gegenstand der Erfahrung,
sondern Ergebnisse des auf Erfahrung begründeten menschlichen
Nachdenkens. Dasselbe ist auch der Fall mit jeder anderen tieferen
Erkenntnis, dasselbe ist namentlich der Fall mit der sog. Meta—
physik, wie dies oben (S. 4f.) dargelegt worden ist. Wenn man aus
der Erfahrung Schlüsse dahin zieht, daß eine gewisse Gesetzmäßig—
keit in der Natur oder in der Geisteswelt vorhanden sei, wenn
man daraus weitere Schlüsse zieht, daß die Gesetzmäßigkeit in
der Entwicklung einer Vielheit von Einzelwesen wieder auf eine