Full text : Moderne Rechtsprobleme

Allwissenheit und Willensfreiheit. 23

lassen. Wohl aber glaubt man, daß die künftige Willensentschei—
dung schon in der Gegenwart begründet sein müsse, denn sonst
könne die Gottheit sie nicht voraussehen; eine solche Voraussicht
sei nur möglich, wenn die Willensentscheidung jetzt schon im
Keime bestehe: sie sei mit einem Zustand nicht vereinbar, wonach
der Mensch bis zu seiner Entschließung der eigene Gesetzgeber sei
und von irgendwelchen zwingenden Maßnahmen unberührt bleibe.
Aber bei dieser Betrachtungsweise verkennt man ganz, daß,
wenn Gott allwissend ist, er erhaben ist über die Zeit, wie ja,
bei jeder Ewigkeit, Vergangenheit, Gegenwart und Zu—
kunft in eine Einheit zusammenfallen. Nimmt man diese
Allwissenheit an, so ist es ganz gleichiltig, ob man sich das
Denken Gottes in der Gegenwart oder in der Zukunft vorstellt.
Ebenso wenig, als, wenn die Gottheit zur Zeit der Tat die
Willensentschließung erkennt, dies mit der Freiheit der Willens—
entschließung in Widerspruch steht, ebenso wenig steht es in Wider—
spruch, wenn Gott sie in einem früheren Augenblick erkennt;
denn für einen allwissenden Gott ist die Zeit nichts, und Zukunft
und Vergangenheit ist ihm dasselbe. Nur eine Anschauungsweise, welche
sich nicht zu der Vorstellung erheben kann, daß eine Gottheit,
die hinter der zeitlichen Erscheinungswelt als etwas Ewiges und
Zeitloses waltet, die Zeit überspringt, nur eine Anschauungsweise,
die verkennt, daß die ganze zeitliche Entwicklung zwar etwas
Reales, aber etwas lediglich Relatives ist, worüber die zeitlose
Gottheit sich erheben kann, nur eine solche mangelhafte Philo—
sophie kann eine derartige Schwierigkeit fühlen; denn auf der
einen Seite erfaßt man die Gottheit als Gottheit, und das kann
nur geschehen, indem man sie sich als in Ewigkeit denkend
und waltend vorstellt; auf der anderen Seite versetzt man die
Gottheit in die Zeit und gestaltet sie empirisch: ein solche
Gezweitheit der Betrachtungsweise ist aber ein vollständiges
Verkennen aller philosophischen und theologischen Methode.
Schon ein Seher, der über Zeit und Raum hinwegblickt, dringt
in das metaphysische Gebiet hinein, in das Gebiet, in welchem
die Zeit in die Ewigkeit zerfließt; und schon hier wäre es völlig
verkehrt, die Betrachtungsweise so anzustellen, als ob der Seher
der ganzen Zeitentwicklung in einer zeitlich empirischen Weise
gegenüberstünde.
Es ist ebenso, wie wenn jemand, der mit seinen Sehorganen
stets nur eine Linie erschauen könnte, es unbegreiflich fände, daß
            
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