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U. Probleme des Strafrechts
er die Einzelheiten seines Tuns abwägen nach den verschiedenen
Methoden der Wundbehandlung. Und wenn mehrere Verwundete
daliegen, wird er ermessen, wem er zuerst helfen soll. Dieses beweist,
daß der Mann nicht als Maschine, nicht als willenlose
Puppe gehandelt, sondern in seinem Handeln sich von Er—
wägungen hat bestimmen lassen, daß er sich also hierin nach Wahl
betäätigt hat. Aber außerdem kommt
3. in Betracht, daß auch der Samariter und der Heilige in
immer neue Zusammenstöße geraten können mit den Regun—
gen unedler Triebe. Wir werden uns die Frage aufwerfen:
hätte er auch so gehandelt, wenn er durch ein entgegengesetztes
Verfahren sich oder den Seinen oder auch nur seinem Volke große
Vorteile verschafft hätte? Wir werden fragen: war nicht ein Teil
seines Handelns durch Gefall- und Ruhmsucht bestimmt oder
doch begleitweise mit beeinflußt? Wird es nicht unter den Christen,
die in der Arena starben, manche gegeben haben, die vom Gefühl
des eitlen Gladiators nicht weit entfernt waren?
Wir haben daher im Samariter oder Heiligen stets eine
von allem Menschlichen umgebene Persönlichkeit vor uns, nicht
einen des menschlichen Gefühls baren Figuranten, und diese Über—
zeugung bestimmt unsere ethische Beurteilung; sie macht es,
daß wir seine Tat als eine sittliche Tat betrachten, auch wenn
wir der Überzeugung sein sollten, daß der Heilige im einzelnen
Falle so sehr von edlen Trieben erfuͤllt war, daß die etwaigen
Gegenmotive über ihn keine Macht hatten. Stets haben wir
einen Menschen vor uns, der wenigstens in die kritis che Lage
oersetzt werden kann und dessen Tum sich nicht mit mathematischer
Bestimmtheit voraussagen läßt. Eben darum betrachten wir die
Handlung als eine sittliche: in dem Augenblick, wo wir in ihm
einen bloßen Figuranten erkännten, müßte er für uns jedes sitt⸗
liche Interesse verlieren: einem Tölpel, dem es Vergnügen
macht, Wunden zu verbinden, einem Blödsinnigen, der
eine Freude daran hat, Menschen, die ins Wasser ge—
fallen sind, herauszuholen, werden wir ebenso wenig
sittliche Wesenheit zuschreiben, als dem Bernhardinerhund,
der einen Menschen gerettet hat.
Nur dann werden wir auch dem Handeln des vernünftigen
Menschen den sittlichen Charakter absprechen, wenn sein im übrigen
freies Verhalten die Folge eines seelischen Mangels war,
wenn z. B. ein Homosexueller nicht mit dem anderen