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II. Probleme des Strafrechts.
freien Willenslehre innewohnende Vorstellung, sei für die ganze
Betrachtungsweise unergiebig.
Alles dieses ist verkehrt. Schon die Heranziehuug der
Asthetik beruht auf dem Mangel jeder philosophischen Vertiefung.
Was soll bei der Asthetik die Handlung? Nicht die Handlung
kommt bei ihr in Betracht, sondern das Werk, die zur Wirklich—
keit gewordene Idee. Wäre es möglich, daß Kunstwerke ohne
jede Menschenkraft entstünden, daß menschliche Ideen sich ohne
Menschentätigkeit verwirklichten, so wäre das Kunstwerk ebenso
groß und ästhetisch bedeutsam wie als menschliche Schöpfung.
Das wußte schon Dante, als er im Purgatorio jene wunder⸗
bare Stelle schrieb, wie die Dichter an der Wand des Reinigungsberges
die schönsten Bilder eingefügt finden, Bilder der Geschichte,
so lebhaft, daß man glaube, sie wären zur Natur geworden, und
doch von idealer Bedeutsamkeit. Für die Ästhetik kommt nicht
der Maler, sondern das Gemälde in Betracht, und nur für den
kunstgeschichtlichen Forscher ist es von Wichtigkeit, zu wissen,
wer das Bild gemalt hat und auf welcher geistigen Stufe er
arbeitete.
Aber auch die anderweitige Darstellung Merkels entbehrt
jeder wissenschaftlichen Methode. Er will uns sagen: wir schätzten
den barmherzigen Samariter nicht weniger, auch wenn wir
uns dabei nicht vorzustellen vermöchten, daß der Mann etwa
anders handeln könnte, auch wenn wir uns nicht die Lage
versinnlichten, daß er etwa den Verwundeten liegen ließe, wie es
andere vor ihm getan: der Mann könne ja nur gewinnen, wenn
wir annehmen, daß das Sittliche so sehr in seiner Natur lag,
daß ein Andershandeln ausgeschlossen war.
Sofern dies auf der Verwechslung von Verdienst und
verantwortungsvollem Handeln beruht, ist davon bereits
oben die Rede gewesen.
Sofern aber damit ausgesprochen sein soll, daß nach unserer
Willensfreiheitslehre das Handeln des Samariters in dem Falle,
wo jedes Straucheln ausgeschlossen war, seine spezifisch sitt—
liche Wesenheit verlieren müßte und sittlich neutral würde,
so ist dies nach anderer Seite hin verkehrt.
Denn sittliche Wesenheit des Handelns verlangt nur die Mög—
lichkeit, nicht auch die Wirklichkeit der sittlichen Abwägung;
sie verlangt nicht die Wirklichkeit eines Kampfes im Gemüte, son—
dern nur eine solche seelische Lage, daß die sittlichen Einflüsse sich