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II. Probleme des Strafrechts.
eines Menschen, sondern seine Einwirkung auf die Kultur—
entwicklung und die Art, wie er die Menschheit fördert, in Be—
tracht kommt. Insoweit steht der Übermensch über Gut und Böse,
soweit er geschichtlich behandelt werden soll; allein auch der über—
menschliche Verbrecher wurzelt in seinem Volke, in seiner Zeit, in
seiner Umgebung und vor allem in seiner menschlichen Wesenheit.
Will ihn daher der Dichter zeichnen, so muß er zuerst diese
Grundlagen der Persönlichkeit richtig erkennen und das Charakter⸗
bild der Person darnach gestalten. Wollte der Dichter eine
Schilderung geben, die mit der menschlichen Natur in Widerspruch
stünde, wollte er den Angehörigen eines Volkes anders zeichnen, als
er kraft der Volkspsychologie gestaltet sein muß, mit anderen Worten,
würde er das Menschliche und das Volkliche nicht richtig treffen,
dann müßte seine ganze Schöpfung in der Luft schweben und
dessen entbehren, was den wahren Dramatiker kennzeichnet, nämlich
der Realität. Und hiernach muß auch der übermenschliche Ver⸗
brecher als Verbrecher betrachtet werden, und der wahre Dramatiker
wird vor allem diese Verbrechernatur als Verbrechernatur richtig
zeichnen. Erst wenn dies der Fall ist, kann er, von dem all—
gemeinen Typus ausgehend, eine über das Gewöhnliche hervor⸗
ragende Person in Gestalt eines tragischen Helden zeichnen: wer
einen schuldbeladenen Helden kennzeichnen will, muß ihn zunächst
als Verbrecher und nach den Grundsätzen der Verbrecherseele be⸗
handeln. Das ist so klar, daß eine weitere Ausführung über—
flüssig wäre.
828.
Unter den Verbrechertypen ist eine Abstufung, die bei
Shakespeare weniger in Betracht kommt: die Schar derjenigen,
die, aus der menschlichen Gesellschaft ausgeschieden, keine ersprieß—
liche Tätigkeit betreiben, sondern sich lediglich dem Verbrechen
widmen. Es sind das die reinen Verbrecher, also diejenigen,
bei denen das Verbrechen nicht neben der regelmäßigen Tätigkeit
einhergeht, sondern die ausschließliche oder wenigstens haupi⸗
sächliche Beschäftigungsform des Menschen bildet.
Solche Verbrecher hat es zu allen Zeiten gegeben, sobald
es vorkam, daß Menschen aus der Gesellschaft ausgewiesen wurden.
Es hängt dies zusammen mit der Art der Verbannung alter
Zeiten, mit der Friedlosigkeit, kraft welcher der einzelne völlig aus
der Gesellschaft ausscheiden mußte und nach dem Sprachgebrauch