Full text : Moderne Rechtsprobleme

34

. Probleme des Strafrechts.

Der Unterschied zwischen reinen und gemischten Verbrechern
fällt nicht mit dem der gewerblichen und Gelegenheitsverbrecher zu—
jammen, denn viele Verbrecher sind gewerbliche Verbrecher, wie
. B. Gastwirte, welche die Strolche beherbergen und ihrer
„Name“ (d. h. ihrer Beute) Unterschlupf gewähren. Anderer—
seits werden die reinen Verbrecher nicht selten auch zu Ge—
legenheitsverbrechern, indem sie über ihr ursprüngliches Arbeits⸗
gebiet hinausgreifend bald eine Notzucht, bald einen Raubanfall
begehen.
Auch fällt der Unterschied nicht zusammen mit dem Leiden⸗
schaftsverbrechen und gewissenlosen Verbrechen. Allerdings werden
die reinen Verbrecher meist der letzteren Art angehören, aber es
gibt genug gemischte Verbrecher, die als völlig gewissenlos be—
zeichnet werden müssen.
Die Gewissenlosigkeit (moral insanity) befreit im all—
gemeinen nicht von der Verantwortung, vorausgesetzt daß weder
eine Verstandesstörung vorliegt, noch auch der Trieb mit solcher
Heftigkeit nach einer Richtung gelenkt ist, daß es dem freien
Willen unmöglich ist, sich zu betätigen und statt des Einen das
Andere zu wählen; nur dann läßt sich ein Ausschluß der Straf—⸗
barkeit rechtfertigen, wenn die Abwesenheit des moralischen Sinnes
im einzelnen Falle die Überlegung trübt und etwas als erlaubt
erscheinen läßt, was verboten ist und was ein jeder normale
Mensch als verboten erachtet. Es gibt im Leben viele schwierige
Konjunkturen, bei welchen die Überlegung kaum zur richtigen
Entscheidung über die Gestattetheit und Nichtgestattetheit gelangt,

läßt. Denn auch ein eventuelles Avisieren der Polizei, die übrigens
auch einen zweiten, vielleicht aber auch folgenschweren Bejuch der Platte
nicht verhindern könnte, hätte nicht den angestrebten Erfolg, da das
Einschreiten derselben Widerstand finden würde und der Skandal noch
größere Dimensionen annehmen könnte.
Weigert sich jedoch der Gastwirt, sich Geld erpressen zu lassen
oder den „Pülchern“ etwas zu verabreichen, dann wird seitens derselben
ein sogenannter, Wirbel“ inszeniert, wohl das gefürchtetste Gewaltmittel.
dessen sich die Leute bedienen.
Die Mitglieder der Platte beginnen zum Schein einen Streit
untereinander, werfen mit Gläsern, Flaschen und Tassen umher, schlagen
mit Stöcken auf das Personal und die übrigen Gäste ein, demolieren
die Einrichtung und verschwinden in der Regel, bevor die Wache durch
den Lärm herbeigelockt wird. Dann hat der Wirt den Schaden für
—— Einrichtung zu tragen und überdies bleiben ihm die
äste aus“
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.