Full text : Moderne Rechtsprobleme

Geschworene und Seelenlehre.

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in welcher Beziehung die Juristen an die eigene Brust klopfen
können.
Ein wirklicher Einwurf gegen die Geschworenengerichte aller⸗
dings ist aus dem zu entnehmen, was (S. 74f.) über die Psychologie
der Aussage gesagt ist. Man kann folgern: kaum daß die Juristen
allmählich das Trügerische des Vorstellungs- und Gedächtnisbildes
erfassen, — wie werden die Laien in dieser Beziehung fehlen,
wenn die Juristen über die Schwierigkeit nicht hinwegkommen?
In dieser Beziehung aber kann man sich trösten, denn:
1. pflegen die Laien in bezug auf die Irrtumsfähigkeit der
Erinnerung meist viel richtigere Vorstellungen zu haben als die
Juristen, welche jahraus, jahrein Aussagen vernehmen, protokol⸗
lieren, Dinge festsetzen und dadurch von selbst zu Beurteilungen
kommen, die dem Leben nicht mehr entsprechen und auf einer
übertriebenen Schätzung des Darstellungsmaterials beruhen.
2. In allen Fällen kann die Verteidigung die Vernehmung
von Gerichtsärzten verlangen, welche auf die Irrtumsfähigkeit
und die vielfachen Störungen normaler seelischer Tätigkeit hin—
weisen.
Man behauptet aber außerdem, daß der Laie nicht gewandt genug
sei, den gerichtlichen Vorgängen mit der gehörigen Aufmerksamkeit
zu folgen, um sich in kurzer Zeit ein Bild der Gründe für und
wider zu machen, und man hat insbesondere hervorgehoben, daß
die Suggestion des Redners sehr viel auf die Geschworenen ein—
wirken könne, so daß sie unwillkürlich gleichsam dem letzten Redner
zum Opfer fielen.
Das ist aber alles sehr übertrieben und setzt ein mangel—⸗
haftes Geschworenenmaterial voraus. Sind die Geschworenen
verkehrs⸗ und geschäftsgewandte Leute, stehen sie im öffentlichen
Leben der Gemeinde oder des Staates, dann werden sie sicher
in der Lage sein, ebenso in der Gerichtsverhandlung mit ihren
sorgfältigen Beweiserhebungen ein richtiges Bild zu erlangen, wie
sie tagtäglich, wenn im Leben Entscheidungsfragen an sie herantreten,
sich zu konzentrieren und den Entscheidungsstoff zusammenzufassen
und zu beherrschen verstehen. Was aber die Rednersuggestion betrifft,
so wird ihr Einfluß ebenfalls stark überschätzt; denn gerade eine
lebenswidrige Behandlung der Sache wird im Gegenteil den
Widerspruch hervorrufen und die Geschworenen eher in die
Gegnerschaft bringen, wie ich das früher aus den Beobachtungen
in den Schwurgerichten deutlich wahrgenommen habe. Daß aber
AMus. 128 Kohler, Rechtsvrobleme.
            
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