Gesamtwirtschaft und Staat.
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wiesen, daß er die umgekehrte Aufgabe: die gewaltig aufgeblähten Produktionseinricbtungen
einer schwindenden Kaufkraft anzupassen nur mit dem Erfolg einer
großen Arbeitslosigkeit und Kapitalzerstörung zu lösen versucht hatte. Das
Versagen der Wirtschaft, ihre eigenen Angelegenheiten zu ordnen, ist freilich zu
einem großen Teil mitbedingt durch die bisherige Politik, die von außen her
(Sieger und Besiegte) sowie von innen her (Arbeitslosigkeit und Klassenkampf) in
eine verhängnisvolle Sackgasse gedrängt worden war.
Die andere Präge: ob die revolutionäre Umgestaltung der Wirtschaft im Sinne
der nationalsozialistischen Zielsetzungen möglich erscheint, ist praktisch — in
ihren Mitteln und Wegen •— zunächst in anderer Weise gelöst worden, als nach
dem Wirtschaftsprogramm der NSDAP, hätte angenommen werden können.
Zwar haben in der Wirtschaft zahlreiche Eingriffe stattgefunden — Gleichschaltung
in den Verbänden, Besetzung von Posten mit Angehörigen der Partei, Schließung
von Geschäften —, doch hat es die Regierung alsbald für nicht richtig
gehalten, die Führung in der Umgestaltung der Wirtschaft wieder seihst in die
Hand zu nehmen. Sie hat sich in ihren Maßnahmen von dem Grundsatz leiten
lassen, zwar von ihrer allgemeinen Einstellung zur Wirtschaft nichts nachzulassen,
wohl aber zur Erreichung ihrer Ziele behutsam vorzugehen und dabei auf die besondere
Stellung, die die Wirtschaft im Gemeinschaftsleben des Volkes einnimmt,
entsprechend Rücksicht zu nehmen.
Aus den bisherigen Maßnahmen (und den Erklärungen der verantwortlichen
Männer) läßt sich die Grundeinstellung des nationalsozialistischen Staates zur
Wirtschaft wie folgt erkennen:
Nach den Worten des Führers und Reichskanzlers hat „die Wirtschaft der
Politik zu dienen“. Damit ist der Wirtschaft ein bestimmter Platz zugewiesen:
Dienst an der Volksgemeinschaft. Sie soll die materiellen Mittel liefern, die erforderlich
sind, um die Ziele der allgemeinen Politik nach Wohlfahrt des Ganzen,
Sicherung des einzelnen in seiner Lebensgestaltung und Sicherheit des Volkes nach
innen und außen, zu verwirklichen. Auf diese Ziele hat sich die Wirtschaft einzustellen,
die Gesamtwirtschaft wie letzlich jeder einzelne Wirtschaftsbetrieb. Wie
alles andere, untersteht auch die Wirtschaft dem Grundsatz: Gemeinnutz geht vor
Eigennutz! Hiermit ist nicht gesagt, daß nunmehr die Wirtschaft kein Eigenleben
mehr hat oder gar, daß die politischen Mittel und Methoden nun einfach auf die
Wirtschaft zu übertragen wären. Die Politik wird vielmehr in ihren Zielen und
Mitteln das Wesen und die Eigentümlichkeiten der Wirtschaft, die es zu erkennen
gilt, nicht unberücksichtigt lassen können. Immerhin ergibt sich, daß der Begriff
der reinen Privatwirtschaft der Vergangenheit angehört, wenn als oberster Grundsatz
die Ausrichtung auf die Gesamtheit aufgestellt wird. Man spricht daher
besser von einer gemeinwirtschaftlich ausgerichteten Privatwirtschaft (die sich
damit der öffentlichen Wirtschaft nähert. Vgl. BI).
Innerhalb dieser Platzanweisung sollen die Grundlagen des Wirtschaftens bestehen
bleiben: das Privateigentum, die Vertragsfreiheit und der freie Wettbewerb.
Nach wie vor kann jeder Volksgenosse seine Arbeit in den Dienst einer Vermögensansammlung
stellen; nur soll er bedenken, daß es die Gemeinschaft ist,
die ihm diese Möglichkeit gibt und ihm den notwendigen Schutz gewährt. Er
muß daraus erkennen, daß das Privateigentum ihm die Pflicht auferlegt, es im
Sinne der Gesamtheit zu verwalten. Eine Verwendung des Vermögens, die das
Volksganze schädigt, läßt der Nationalsozialismus nicht zu. Dasselbe gilt von der
Vertragsfreiheit; sie ist gesichert, soweit die Handlungen sich nicht gegen die Interessen
der Gesamtheit richten. Somit besteht die Möglichkeit fort, daß die Wirtschaftvon
den einzelnen Volksgenossen betrieben wird. Der Führer hat wiederholt
betont, daß sich auf dieser Grundlage die schöpferische Initiative des einzelnen ent