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16. Finanzielles Ergebnis der Steuerreform.
Verteilung der Steuerlast auf die Pflichtigen.
Die Gewerbesteuer betrug
in der Finanzperiode
Mark
Zunahme der Steuer
in Proz. vergl. mit der
vorhergehenden Periode
1870
1880
1890/1
1892/3
1894/5
1896/7
1898/9
1900/1
1902/3
2 657 545
4 258 016
5 322 447
6 231 852
6 519187
6 602 524
7 043 831
7 916 080 1)
10 710 4512)3)
11348284
4.6
1,3
6.7
12,4
33,96
5,95
Wenn auch von vornherein auf Überschüsse in der
Gewerbesteuer spekuliert worden war, um diese zu einer
Verringerung der Grund- und Haussteuer zu benützen, so
war doch der Hauptzweck der Steuerrevision nicht, die
Steuereinnahmen des Staates zu vermehren, sondern den
*) Bei (len Steuersummen bis zur Finanzperiode 1900/1 ist der
ftnanzgesetzliche Zuschlag von 1 ®/o nicht eingerechnet; vom J. 1900 an
wurde dieser Zuschlag nicht mehr erhoben.
2) Nach dem Ges. v. 1899 wurde auch der Bergbau (1900/1 mit
59674 Mk.) sowie der gewerbsmässige Betrieb von Steinbrüchen etc. mit
Ge werbsteuer belegt.
3) Diese, sowie die folgenden Zahlen sind dem „Statist. Jahrb. v.
Bayern“ und der „Zeitschrift des Statist. Bureau“ (Jahrgänge 1901 und
1903) entnommen; dabei sind die von den Steuerausschüssen bei den kgl.
Rentämtern I. Instanz getroffenen Feststellungen vorgetragen; Verschiebungen
der II. u. III. Instanz nicht berücksichtigt; ebenso wenig Änderungen
während der Steuerperiode.
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