Full text: Entstehung und Bedeutung der Preußischen Städteordnung

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gegenseitig gern durch die Finger. Dabei hatte man bei diesem System 
einen guten Deckmantel, wichtige Beschlüsse hinauszuschieben. Mit dem 
Ratswechsel bricht jedesmal die Verwaltung ab; der neue Rat hatte es 
so in der Hand, sich ganz harmlos zu entschuldigen, er wisse von gar 
nichts, das sei eine Sache, die vor dem letzten Ratsmittel gelegen habe. 
Zudem war s in rechtlicher Hinsicht zweifelhaft, ob das eine Ratsmittel 
an die Beschlüsse des andern gebunden sei. Die Klagen über das gegen— 
seitige Umstoßen der Beschlüsse waren groß. 
Die Gründe für die Einführung dieser großen Mitgliederzahl waren, 
wie schon angedeutet, die, daß die im Magistrat sitzende Minderheit der 
vornehmen Familien darauf bedacht war, möglichst vielen ihrer Verwandten 
und Standesgenossen zu diesen ergiebigen Brotstellen zu verhelfen, und 
um nicht selbst Gefahr zu laufen, von diesen gestürzt zu werden. Die 
Söhne der betreffenden Ratsfamilien brachte man dadurch immer wieder 
in die Stellungen, daß man sie als Adjunkten jahrelang ohne Gehalt 
beschäftigte; bei Stellenerledigung konnte man sie dann nicht übergehen. 
Die Mitgliedschaft im Rate kam kaum mehr aus dem Kreise bestimmter 
Familien heraus. In einer ganzen Anzahl von Städten sind es 100 
bis 200 Jahre zurück zwei oder drei Familiennamen, deren Träger aus— 
schließlich herrschen; so waren in einem brandenburgischen Städtchen 
7 Brands und 16 Salzwedels nacheinander Buͤrgermeister und Rats— 
mitglieder gewesen. 
Die Ratsherren erhielten einen bedeutenden Gehalt. In den mitt— 
leren und kleinen Städten war das Geldeinkommen zwar fast überall 
sehr gering, dagegen oft die Naturalien und sonstigen Nebenbezüge sehr 
dedeutend. In den großen Städten waren ihnen daneben mannigfache 
sttädtische Gebäude überlassen. Auf alles in der Stadtheide geschossene 
Wild erhoben die Herren Anspruch; Seen und Fischwasser nahmen sie 
entweder ganz in Beschlag oder hatten das Recht, beliebige Quantitäten 
von Fischen für sich zu verlangen. Zum Zweck der städtischen Bauten, 
jowie der Amtsreisen unterhielt der Rat in der Regel Pferde, in Königs— 
berg z. B. 40 mit 12 Kutschen, so daß sie wesentlich „jur Commodité“ 
der Herren Ratsmitglieder dienten; es waren einzelne von ihnen mit vier 
oder mehr Pferden oft auf Wochen zu angeblichen oder wirklichen 
städtischen Zwecken abwesend. Bei jeder denkbaren Gelegenheit wurde 
auf Stadtkosten gegessen oder getrunken. Man sah nichts Unrechtes darin, 
auch anderen auf städtische Kosten Geschenke zu machen. Zu besonderem 
Mißbrauche schienen aber noch die Stellen Veranlassung zu geben, die mit 
einer Geldverwaltung verbunden waren. Es war nichts Ungewöhnliches, 
daß Kassenbeamte, deren Amtsperiode mit dem wechselnden Rat abgelaufen 
war, den Jahresüberschuß überhaupt nicht an ihren Amtsnachfolger ab— 
lieferten, sondern ihn einfach in die eigene Tasche steckten. Städtisches 
Vermögen wurde in völlig unzulänglicher Weise für die städtischen
	        
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