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gegenseitig gern durch die Finger. Dabei hatte man bei diesem System
einen guten Deckmantel, wichtige Beschlüsse hinauszuschieben. Mit dem
Ratswechsel bricht jedesmal die Verwaltung ab; der neue Rat hatte es
so in der Hand, sich ganz harmlos zu entschuldigen, er wisse von gar
nichts, das sei eine Sache, die vor dem letzten Ratsmittel gelegen habe.
Zudem war s in rechtlicher Hinsicht zweifelhaft, ob das eine Ratsmittel
an die Beschlüsse des andern gebunden sei. Die Klagen über das gegen—
seitige Umstoßen der Beschlüsse waren groß.
Die Gründe für die Einführung dieser großen Mitgliederzahl waren,
wie schon angedeutet, die, daß die im Magistrat sitzende Minderheit der
vornehmen Familien darauf bedacht war, möglichst vielen ihrer Verwandten
und Standesgenossen zu diesen ergiebigen Brotstellen zu verhelfen, und
um nicht selbst Gefahr zu laufen, von diesen gestürzt zu werden. Die
Söhne der betreffenden Ratsfamilien brachte man dadurch immer wieder
in die Stellungen, daß man sie als Adjunkten jahrelang ohne Gehalt
beschäftigte; bei Stellenerledigung konnte man sie dann nicht übergehen.
Die Mitgliedschaft im Rate kam kaum mehr aus dem Kreise bestimmter
Familien heraus. In einer ganzen Anzahl von Städten sind es 100
bis 200 Jahre zurück zwei oder drei Familiennamen, deren Träger aus—
schließlich herrschen; so waren in einem brandenburgischen Städtchen
7 Brands und 16 Salzwedels nacheinander Buͤrgermeister und Rats—
mitglieder gewesen.
Die Ratsherren erhielten einen bedeutenden Gehalt. In den mitt—
leren und kleinen Städten war das Geldeinkommen zwar fast überall
sehr gering, dagegen oft die Naturalien und sonstigen Nebenbezüge sehr
dedeutend. In den großen Städten waren ihnen daneben mannigfache
sttädtische Gebäude überlassen. Auf alles in der Stadtheide geschossene
Wild erhoben die Herren Anspruch; Seen und Fischwasser nahmen sie
entweder ganz in Beschlag oder hatten das Recht, beliebige Quantitäten
von Fischen für sich zu verlangen. Zum Zweck der städtischen Bauten,
jowie der Amtsreisen unterhielt der Rat in der Regel Pferde, in Königs—
berg z. B. 40 mit 12 Kutschen, so daß sie wesentlich „jur Commodité“
der Herren Ratsmitglieder dienten; es waren einzelne von ihnen mit vier
oder mehr Pferden oft auf Wochen zu angeblichen oder wirklichen
städtischen Zwecken abwesend. Bei jeder denkbaren Gelegenheit wurde
auf Stadtkosten gegessen oder getrunken. Man sah nichts Unrechtes darin,
auch anderen auf städtische Kosten Geschenke zu machen. Zu besonderem
Mißbrauche schienen aber noch die Stellen Veranlassung zu geben, die mit
einer Geldverwaltung verbunden waren. Es war nichts Ungewöhnliches,
daß Kassenbeamte, deren Amtsperiode mit dem wechselnden Rat abgelaufen
war, den Jahresüberschuß überhaupt nicht an ihren Amtsnachfolger ab—
lieferten, sondern ihn einfach in die eigene Tasche steckten. Städtisches
Vermögen wurde in völlig unzulänglicher Weise für die städtischen