thumbs : Das Unterrichtswesen Transvaals

geschildert haben, aus sich selbst heraus nicht möglich gewesen.
Aber die Regierung hatte viel Geld. Sie konnte hohe Gehälter
zahlen, und bald standen ihr in ihren Beamten tüchtige beratende
Köpfe zur Seite. Gebildete Boeren der Kap-Kolonie, noch mehr
aber Holländer, wurden herbeigerufen oder boten selbst ihre Dienste
an. So war z. B. die ganze Eisenbahnverwaltung Transvaals in
den Händen einer holländischen Kompagnie, und so ist es auch
gekommen, dass das Unterrichtswesen der Transvaal-Republik einen
stark ausgesprochen holländischen Charakter annahm.

Sobald der grosse Zuzug von aussen begann, wurde es der
Regierung klar, dass der jüngeren Generation eine gute Volksschulbildung
 geboten werden müsse, wenn sie dermaleinst mit den
Einwanderern in Wettbewerb treten solle. Sie ging jedoch von
dem Grundsatze aus, dass es vorwiegend die Aufgabe der Eltern
3ei, für die Erziehung und den Unterricht ihrer Kinder zu sorgen,
und dass der Staat zu den Bestrebungen der Eltern nur eine anregende
 und helfende Stellung einzunehmen habe. So bildete sich
Jas System der durch den Staat unterstützten Volksschulen (gesubsidieerd
 onderwijs) aus.

(Siehe zum Folgenden:
1) Staats Almanak 1898 p. 58-71, 2) De Wetlen, regelende het onderwijs
voor de blanke bevolking in de Zuid-Afrikaansche Republiek, 3) Verslagen van
den Staat van het Gesubsidieerd-en van het Staats-Onderwijs 1898. Die beiden
letzteren werden hinfort kurz als „De Wetten" und „Verslagen‘ citiert werden.)
Artikel I des Gesetzes Nr. 8, 1892, welches den Unterricht
der weissen Bevölkerung der Süd-Afrikanischen Republik regelt,
Jautet (siehe „De Wetten“ p. 5 und 6.):
„Die Regierung der Süd-Afrikanischen Republik, von dem
Grundsatze ausgehend, dass es die Aufgabe der Eltern ist, für die
Erziehung und den Unterricht ihrer Kinder zu sorgen, beschränkt
ihre Bemühungen auf dem Gebiete des Schulwesens:
a) auf das Anregen und Unterstützen der Privatinitiative der
Bürgerschaft durch Geldbeiträge als Beihülfe für die Schulen,
b) auf die Beaufsichtigung der Schulen, soweit sie sich berufen
fühlt, darüber zu wachen, dass ihre zukünftigen Bürger die
erforderliche protestantisch-christliche Erziehung erhalten und
            
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