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zuwerfen vermag. Das ist die Grundrente, die Kapitalrente,
die Arbeitsrente, zu denen dann aus der Vereinigung aller drei
in einer besonderen Weise der Unternehmergewinn hinzutritt.
Alle vier werden uns noch besonders zu beschäftigen haben. An dieser
Stelle ist nur darauf hinzuweisen, wie zwischen denselben die Ver-
schiebung sich in der Hauptsache so vollzieht, wie es als kulturförder-
lich anzusehen ist. In der zweiten Hälfte des letzten Jahrhunderts ist
der Arbeitslohn wie das Gehalt des Beamten in außerordentlicher
Weise gestiegen, während ein Rückgang des Kapitalzinses damit Hand
in Hand ging, und, wenn nicht alles trügt, ist trotz der momentanen
entgegengesetzten Verschiebung nach kurzer Zeit die gleiche Ent-
wickelung weiter zu erwarten. Die neuere Agrarkrisis hat zugleich
auf dem Lande einen Rückgang der Grundrente herbeigeführt. Nur
in den Städten und deren Umgebung ist dieselbe in weiterem Steigen
begriffen. Es ist aber wohl möglich, daß durch Straßenbahnen, Fahr-
räder etc. in der nächsten Zukunft auch da der Steigerung der Grund-
rente energisch entgegengewirkt werden wird. So vollzieht sich die
Verschiebung von selbst, welche die Sozialdemokratie durch Gewalt-
maßregeln in Verkennung der menschlichen Natur und der volkswirt-
schaftlichen Vorgänge auf politischem Wege herbeizuführen trachtet,
oder nach der materialistischen Geschichtsauffassung sich gerade umge-
kehrt vollziehend vorstellt und schließlich zu dem großen Zusammen-
aturze führen soll, den sie so sehnsüchtig herbeiwünscht. Bei genauerer
Beobachtung zeigt wenigstens die neuere Entwickelung gerade die ent-
yegengesetzte Strömung, als sie sie annimmt, sie scheint uns eine
lurchaus gesunde und dem Kulturfortschritt förderliche zu sein.
8 79.
Die Grundrente.
Pacht und
Grundrente,
308 Berens, Versuch einer kritischen Dogmengeschichte der Grundrente, Leipzig
Trunk, Geschichte und Kritik der Lehre von der Grundrente. Jahrb. f.
Nat.-Oekon. 1866 u. 68.
Rodbertus, Soziale Briefe an v, Kirchmann. Berlin 1851.
Schüffle , Die national-ökonomische Theorie der ausschließenden Absatzver-
gältnisse. Tübingen 1867.
Den Teil des Reinertrages der Grundstücke, welcher nach Abzug
les Zinses und der Amortisationsprämie für das mit dem Grund und
3oden verbundene Kapital und des Unternehmergewinnes übrig bleibt,
1ennt man vom volkswirtschaftlichen Standpunkte aus Grundrente.
Die Pacht, welche der Grundbesitzer bezieht, enthält mithin mehr als
Grundrente, nämlich: die Verzinsung für Gebäude, Meliorationen, ev.
les Inventars, welches dem Pächter mit übergeben wurde, und die
damit zusammenhängenden Unkosten. Sie sind erst in Abzug zu
bringen, um den Teil des Reinertrages zu erhalten, der auf den Pro-
duktionsfaktor Grund und Boden und seine Eigentümlichkeit zurück-
zuführen ist, und daher den Namen Grundrente verdient. Sie fällt
dem Grundbesitzer mithin ohne besonderen Aufwand von Arbeit und
Kapital infolge der Unvermehrbarkeit des Grund und Bodens und des
Jaraus erwachsenden Monopols durch allgemeine wirtschaftliche Kon-
junkturen zu.
Die Momente, welche eine Grundrente bedingen, sind verschiedener
Al