Full text: Nationalökonomie (Teil 1)

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teilung durch Ausschluß von Verkauf, Verschuldbarkeit ete., wie durch 
sonstige fideikommissarische Festlegung verhindert. Sind solche Schranken 
nicht vorhanden, so gehen schon durch das gleiche Erbrecht bei stär- 
keren Familien auch sehr große Vermögen in der zweiten und dritten 
Generation erheblich auseinander, und noch mehr wirkt in dieser Hin- 
sicht das wirtschaftliche Leben selbst, welches fortdauernde Gefahren 
für das Vermögen in sich schließt, so daß es großer Vorsicht und in- 
tensiver Thätigkeit bedarf, um den Besitz längere Zeit intakt zu er- 
halten. Es ist eine alte Erfahrung, daß in den großen Kaufmanns- 
städten nur selten eine bedeutende Firma bis in die dritte Generation 
ohne einen Bankerott gelangt, und noch seltener in derselben Familie 
erhalten bleibt. Dasselbe ist in der Industrie und in der neueren Zeit 
auch in der Landwirtschaft zu beobachten, wo fortdauernd bedeutende 
Vermögen verloren gehen, und der Besitzwechsel ein außerordentlich 
rapider ist. 
Dazu kommt, daß in unserer Zeit und ganz besonders in Deutsch- 
land die humanistische Schulbildung bei der heranwachsenden Jugend 
der wohlhabenden Klassen den Erwerbsbetrieb künstlich erstickt durch 
die Mißachtung, welche dem materiellen Erwerbsstreben als Banausen- 
tum auf unseren Gymnasien entgegengebracht wird. Daher wenden 
sich verhältnismäßig selten Kinder reicher Häuser einem Gewerbe zu, 
sondern dem Beamtentum, besonders dem Offizierstande, um eine 
glänzende gesellschaftliche Stellung zu gewinnen, oder sie widmen 
sich Kunst und Wissenschaft, wo die Arbeit selbst in höherem Maße 
zum Genusse wird. In diesen Berufszweigen ist nur selten Gelegen- 
heit gegeben, Vermögen zu erwerben oder dasselbe zu vergrößern, aber 
sehr viel Veranlassung, dasselbe zu verkleinern. Durch die Gewohn- 
heit des preußischen Adels, sich dem Dienste des Königs zu widmen, 
hat derselbe sich mehr und mehr um den ursprünglichen Besitz ge- 
bracht. Friedrich der Große gestattete außer in Westpreußen dem 
Bürgertum überhaupt nicht den Besitz von Rittergütern. Heutzutage 
ist der größte Teil derselben in Händen von Bürgerlichen, und würde 
es. noch in viel ausgedehnterem Maße sein, wenn nicht ein großer 
Teil derselben durch Fideikommisse dem Adel gesichert wäre; und die 
Verarmung des Adels würde noch eine viel weitergehende sein, wenn 
er sich nicht in ausgedehntem Maße Töchter aus reichen industriellen 
und Kaufmannshäusern holte, um damit in einer anderen Weise wieder 
zur Verteilung der großen Vermögen beizutragen. Dazu kommt ferner 
die anerkannt geringe Leistungsfähigkeit der jeunesse dor6e, die nur 
zu häufig mit Arbeitsscheu extreme Genußsucht verbindet und dadurch 
das Ergebnis saurer Arbeit der Väter in kurzer Zeit vergeudet. 
So liegen eine Menge Verhältnisse vor, welche fortdauernd an 
der Verteilung der Vermögen arbeiten, die heutigen Tages erworben 
sein wollen, um sie nachhaltig zu besitzen. Die Gefahr einer fort- 
dauernd zunehmenden Konzentration des Besitzes ist deshalb sehr ge- 
ring, so lange sie nicht durch eine verkehrte Gesetzgebung einseitig 
begünstigt wird. Auch nach der Richtung ist aber die Entwickelung 
unseres volkswirtschaftlichen Lebens optimistischer aufzufassen als es 
gewöhnlich geschieht, daß der Arbeitslohn verhältnismäßig mehr steigt, 
als der Gewinn aus Besitz ohne Arbeit. a 
Vier Bezüge sind es, in die der Ertrag zerfällt, aus welchem ein 
das Einkommen stammt; wie er sich nach den verschiedenen Pro a an Den 
duktionsfaktoren verteilt, von denen jeder eine besondere Rente ab- Kategorien.
	        
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