— 309
halten. Die Könige von Castilien hatten allerdings schon vorher in
der Mitte des 14. Jahrhunderts Verbote der Ausfuhr edler Metalle erjassen,
die 1480 noch wesentlich verschärft wurden. Philipp IV. belegte
sie 1624 mit Todesstrafe. Ausländer durften nur mit Scheidemünze
bezahlt werden. Aehnliche Maßregeln ‚zur Zurückhaltung des
Geldes im Inlande unter Heinrich VIIL, von England lernten wir
bereits kennen. Sie bestanden ähnlich in den verschiedensten Ländern,
Die Förderung des Gewerbebetriebes zu gunsten einer entsprechenden
Handelsbilanz finden wir in jenen Zeiten in allen Ländern;
am planvollsten in Frankreich unter Colbert, der deshalb auch als
Hauptvertreter des Merkantilismus angesehen wird, nur daß er sich von
den extremen Ausartungen desselben ferne hielt. Es ist sogar das
System auch als „Colbertismus“ bezeichnet. In einer Denkschrift
spricht er sich dahin aus: „Ich will Frankreich alle Manufakturen
geben, deren Produkte jetzt vom Auslande bezogen werden“, Ausfuhrverbot
für Getreide bestand in Frankreich von 1598—1754. Auch
in Preußen ist dasselbe wiederholt ausgesprochen. Die Ausfuhr von
Wolle war in England eine lange Zeit untersagt, dagegen zu gunsten
der englischen Landwirte die Einfuhr von Schafen aus Irland 1663
und 1666 verboten. Und als sich nun die Verarbeitung der Wolle in
Irland zu heben begann, wurde 1699 der Export von Wollwaren aus
Irland verboten. Als Ersatz suchte man in Irland die Leinenindustrie
zu heben, durfte dies aber nur, soweit sie England nicht nachteilig
war. Erst 1705 gestattete man, aus Irland weiße und graue Leinwand
nach den Kolonien zu senden; gefärbte und gemusterte aber erst seit
1777. Friedrich Wilhelm I. von Preußen verbot die Ausfuhr von
Wolle 1723, wie schon vorher der Große Kurfürst zeitweise überhaupt,
sonst den Juden und Händlern, Friedrich der Große verachärfte
die Maßregeln noch 1774, und als einige Gutsbesitzer die
Schafherden zu verringern oder zu beseitigen begannen, wurde dies bei
1000 Dukaten Strafe untersagt. In dem gleichen Jahre wurde noch
für 28 Warenkategorien und 490 Artikel die Einfuhr verboten oder
Jem Staate resp. privilegierten Gesellschaften ausschließlich vorbehalten.
Für fertige Waren wurde allgemein ein Zoll verlangt, der vielfach
sine prohibitive Höhe erlangte, womit einzelne Verbote Hand in Hand
gingen, z. B. in England Ende des 17, Jahrhunderts das Einfuhrverbot
für französische Seidenwaren.
Umfassend waren dagegen die. Maßregeln, die inländische Künstliche
{ndustrie zu heben, einmal durch Exportprämen und sonstige materielle Förderung
Unterstützung einzelner Gewerbetreibender. Colbert verwendete dazu der Gewerbe.
jährlich über eine Million Livres und mit außerordentlichem Erfolge.
Dazu trat die Privilegierung einzelner Unternehmer, welche neue
Industriezweige einführen wollten. Die ersten Baumwollenfabrikanten
in Sachsen erhielten für 30 Jahre das Monopol für den alleinigen
Betrieb des Gewerbes, und in großer Ausdehnung nahm der Staat
selbst die Fabrikation in die Hand. Selbst in England war noch
unter Elisabeth die Herstellung von, resp. der Handel mit Eisen, Oel,
Essig, Kohlen, Salpeter, Blei, Stärke, Fellen, Leder, Glas monopolisiert,
Aber noch unter ihrer Regierung wurden sie infolge der energischen
Opposition des Parlaments freigegeben. Außerdem wurde unmittelbar
in die privatwirtschaftliche "Thätigkeit eingegriffen, um die Industrie
in solche Bahnen zu lenken, wie sie am zweckmäßigsten erschienen.
Colbert erließ verschiedene Reglements, wie in den Gewerben ge-