Full text : Nationalökonomie (Teil 1)

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Förderung
der Volksrermehrung


arbeitet werden sollte. In der gleichen Weise gab Friedrich Wilhelm I.
Bestimmungen über die Beschaffenheit des Garns, welches der Bauer
zu einem bestimmten, von der Regierung angesetzten Preise an das
Lagerhaus abliefern mußte. Er vermittelte selbst durch diplomatische
 Schritte in Petersburg Bestellungen für russische Militärtuche
und überwachte die Ausführung. Er verbot den Gebrauch gewisser
Baumwollenwaren, während er den litauischen Bauern den Anbau der
Kartoffeln befahl und körperliche Züchtigung über die verhängte,
welche dem Gebote nicht folgten. Von mehreren deutschen Fürsten
wurde das Tabakrauchen verboten, und Friedrich II. gab seinen Unterthanen
 die Weisung, lieber Warmbier statt Kaffee zu trinken und das
Geld lieber im Lande zu behalten, als es in das Ausland zu geben.
Karl I. von England gebot, die Leichen nur mit Wolle bekleidet
zu begraben, um die Wollenweberei zu fördern, und unter Friedrich
dem Großen waren 22 Gewerbe mit Lohn- und Preistaxen von der
Regierung versehen. Es ist bekannt, wie er bestrebt war, die Seidenzucht
 und Seidenweberei in Preußen zu forcieren, um auch hierin vom
Auslande unabhängig zu werden. Von 1721—1728 war in England
das Tragen gefärbter Baumwollenstoffe zu gunsten der Tuch- und
Seidenweberei bei 5 £ Strafe verboten.
Wenn es so überall zu Tage tritt, daß die Industrie besonders
bevorzugt wurde, so wäre es doch ein Irrtum zu meinen, daß die
Landwirtschaft völlig vernachlässigt worden wäre. Das war weder bei
Colbert, noch bei Friedrich Wilhelm I, und Friedrich II.
der Fall. Aber man vermochte damals der Landwirtschaft weniger zu
nützen, und die Förderung der Industrie war die Aufgabe der Zeit.
In der gleichen Weise blieb Colbert von einer einseitigen Ueberschätzung
 der Schutzzölle fern. Er hat es vielmehr wiederholt auszesprochen,
 daß er die Schutzzölle nur als Krücken ansähe, an denen
lie Fabrikation gehen lernen solle, und die beseitigt werden müßten,
wenn das erreicht sei.
Maßregeln zur Förderung der Volksvermehrung sind in jener
Zeit in Form von Begünstigung früher Ehen und großer Kinderzahl
äberall zu finden. Unter Ludwig XIV. wurde von den Steuern befreit,
wer 10 eheliche Kinder hatte, und auf fünf Jahre, wer vor dem
20. Jahre heiratete. Die Begünstigung der Findelhäuser stand hiermit
m Zusammenhange. Als Ergänzung sollte das Verbot der Auswanderung
 und die Begünstigung der Einwanderung wirken. Friedrich
Wilhelm I. bedrohte mit Todesstrafe Jeden, der aus Litauen auszuwandern
suchte oder Andere zur Auswanderung zu verleiten bestrebt war.
Friedrich IL, verbot den Gesellen das Wandern im Auslande aus
Furcht, daß sie sich dort niederlassen könnten. Colbert trug kein
Bedenken, Fabrikanten, die auswandern wollten, ins Getängnis zu
werfen. Arbeiter mit gleichen Neigungen wurden inhaftiert, bis die
Schiffe abgefahren waren. Dagegen machte Colbert belgischen
Fabrikanten große Konzessionen, um sie zur Einwanderung zu bewegen,
 Der Große Kurfürst zog die französischen Refugies in das
Land, wie Friedrich Wilhelm I. die Salzburger. .
So sehen wir überall die Regierung im merkantilistischen Sinne
vorgehen und jene Ideen die Zeit beherrschen.
            
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