Full text: Nationalökonomie (Teil 1)

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stückelung des Landes ausdrücklich begünstigt. Durch die Konfiskation der 
Güter der Kirche und zum großen Teil auch des Adels unter Hinzuziehung 
des Domanialbesitzes konnte die Zahl der Bauernstellen außerordentlich 
vermehrt werden. Damit war dem Aufblühen der Landwirtschaft eine 
bedeutsame Anregung gegeben, die allerdings erst nach Beendigung der 
napoleonischen Kriege zur Wirkung gelangen konnte. Ebenso wirkte die 
Gewerbefreiheit erst allmählich in dem folgenden Jahrhundert. Aus Mangel 
an Geldmitteln konnte die Anwendung der Maschine erst erheblich später 
als in England eine allgemeinere werden, und da in den übrigen Ländern 
wegen der Beibehaltung der alten Schranken die Entwickelung noch viel 
langsamer vor sich ging, mußte England einen außerordentlichen Vor- 
sprung vor dem Kontinent gewinnen, der bei einer fortgesetzten Hand- 
arbeit mit den englischen Maschinen nicht konkurrieren konnte, so 
daß England sich bis tief in das 19. Jahrhundert auf Kosten der 
übrigen Welt bereicherte. War so im Innern des Landes in Frank- 
zeich die wirtschaftliche Freiheit durchgeführt, so behielt man eben 
wegen jener Uebermacht Englands ein strenges Schutzzollsystem bei. 
Deutschland blieb im größten "Teile noch bis tief in das neun- 
zehnte Jahrhundert in dem mittelalterlichen Fahrwasser. Nur Preußen 
ging bekanntlich unmittelbar nach der Katastrophe von Jena durch die 
Stein-Hardenbergsche Gesetzgebung in liberaler Richtung vor, 
and es unterliegt keinem Zweifel, daß die physiokratischen und Adam 
Smithschen Lehren darauf von großem Einfluß gewesen sind. Waren 
doch Männer wie Schön und Thaer, die dabei eine wesentliche 
Rolle spielten, ausgesprochene, begeisterte Schüler des Adam Smith. 
Die Jahre 1807 und 1810 brachte dem preußischen Bauern die per- 
sönliche Freiheit; 1811 wurde mit den Zunftprivilegien aufgeräumt, 
so daß wenigstens gegen 40 Jahre hindurch die Gewerbefreiheit zur 
Geltung kam. Durch das Gesetz vom 14. September 1811 wurde die 
Regelung der gutsherrlich-bäuerlichen Verhältnisse auf Grund von 
Entschädigungszahlung und durch Vermittelung der Staatsgewalt aus- 
zesprochen, welches durch das Gesetz von 1821 eine weitere wesent- 
liche Ergänzung erhielt; und der Zolltarıf von 1818, namentlich durch 
seine epochemachende Begründung, stellte sich prinzipiell auf den frei- 
händlerischen Boden, So war hier nicht auf dem Wege der Revolution, 
sondern der Reform durch die Staatsgewalt dem Geist des Smithianismus 
Rechnung getragen, dem das übrige Deutschland erst in späteren De- 
zennien nachfolgte. Sehr lehrreich und bedeutsam ist es dabei zu sehen, 
wie sich die Verhältnisse in Deutschland trotz der Verschiedenheit der 
Gesetzgebung ziemlich gleichmäßig entwickelten. Auch in dem übrigen 
Deutschland nahm die Landwirtschaft einen Aufschwung, während 
Handwerk und Fabrikbetrieb trotz der Gewerbefreiheit in Preußen 
mehrere Dezennien hindurch zu einer hervorragenden Blüte nicht zu 
gelangen vermochten. Es fehlte hier noch in viel höherem Maße als 
in Frankreich an den Kapitalien, vielfach auch an dem nötigen Unter- 
nehmungsgeist, der Gesamtheit der Bevölkerung an der nötigen Reife, 
um die Zeitverhältnisse richtig zu verwerten. Das ist ein beachtens- 
werter Beleg, daß man die Wirkung der staatlichen Institutionen auf 
das wirtschaftliche Leben nicht überschätzen darf, weder in positiver 
aoch auch in negativer Hinsicht. Eine energisch aufstrebende Be- 
völkerung weiß sich über eine hemmende Gesetzgebung hinfortzusetzen, 
3ine schlaffe dagegen weiß freiheitliche Institutionen nicht zu ver- 
werten und folgt nicht der gebotenen Anregung. 
Deutsch. 
land.
	        
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