Full text: Nationalökonomie (Teil 1)

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® Universität 51 
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Vorwort zur dritten Auflage. 
Hiermit übergebe ich den ersten Teil meines Grundrisses in 
wesentlich erweiterter Form der Oeffentlichkeit. Ich konnte es mir 
nicht verhehlen, daß die bisherige Ausgabe hauptsächlich nur eine Er- 
gänzung meiner Vorlesungen für meine eigenen Zuhörer bildete. Ich 
habe nun versucht, den Grundriß auch einem weiteren Publikum zu- 
gänglich zu machen, Wie ich meine Hauptlebensaufgabe stets nur in 
der Lehrthätigkeit gesehen habe, so prätendiere ich auch hiermit nicht, 
die Wissenschaft wesentlich zu fördern. Ich habe vielmehr nur ver- 
sucht, was ich als Gemeingut der Wissenschaft ansehe, übersichtlich 
zusammenzufassen, wobei doch der Natur unserer Wissenschaft gemäß 
der individuelle Standpunkt zur Geltung kommt. 
Wie es in den Vorlesungen die Aufgabe ist,. in gedrängter Form 
nur das Wesentlichste auszuwählen und den Hörer mit Nachdruck 
darauf hinzuweisen, das Unwesentliche aber möglichst zurücktreten zu 
lassen, so ist es in gleicher Weise in.einem Grundriß der Fall. Wie 
dort so handelt es sich auch hier nur darum, die hauptsächlichsten 
Lehren als Grundlage zu geben, in die Methode einzuführen, das Inter- 
esse zu wecken und zum weiteren Forschen anzuregen. Der Erfolg 
hängt deshalb dort wie hier davon ab, ob es gelingt, das Wesentliche 
vom Unwesentlichen in der richtigen Weise zu scheiden und für die 
Darstellung die richtige Form zu finden. Von diesem Standpunkt aus 
will die Schrift hauptsächlich beurteilt sein. 
Ein Grundriß soll nicht ein Lehr- und Handbuch ersetzen, in 
welchem das ganze Material niedergelegt sein muß, um daraufhin 
selbständig fortarbeiten zu können. Deshalb ist dort großes Gewicht 
auf eine umfassende Zusammenstellung der einschlagenden Litteratur 
zu legen. In einem Grundriß wie in einer Vorlesung wirkt es nur 
verwirrend auf den Leser wie den Hörer, wenn ihm eine zu große 
Auswahl von Schriften vorgelegt wird, weil er selbst die richtige Wahl 
nicht zu treffen vermag. Ich habe deshalb diese möglichst beschränkt, 
wobei: natürlich wiederum das individuelle Urteil des Verfassers ein- 
seitig zur Geltung kommt.
	        
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