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Uebelstände wesens wesentlich gelockert und vielfach ganz verloren gegangen war.
ler Gewerbe- Der Liehrherr konnte durch einen Privatvertrag mit dem Vertreter des
freiheit. Tehrlings die Lehrzeit beliebig normieren und wenn auch nicht überall,
so wurde doch in einzelnen Gewerbszweigen und einzelnen Fällen die
Durchbrechung des Usus recht häufig. Die Behandlung des Lehrlings,
die nicht mehr von einer objektiven Autorität überwacht wurde,
liess mehr und mehr zu wünschen übrig. Namentlich wurde die Ausbildung
eine einseitige, indem bei der zunehmenden Arbeitsteilung dem
Lehrling bestimmte leichte Arbeiten zugewiesen wurden, durch welche
er dem Meister entsprechenden Nutzen brachte. In der Schneiderei hatte
erz. B. das Annähen der Knöpfe, Säumen, in der Schuhmacherei, das Zusammenschlagen
der Absätze etc. zu übernehmen, während ihm die übrigen
Thätigkeiten mehr oder weniger fremd blieben und ihm damit gerade fehlte,
was in früheren Zeiten bei dem deutschen Handwerker so sehr gerühmt
wurde, die allseitige Ausbildung und damit die Fähigkeit, sich
schnell in jede neue Arbeit hinein zu finden. Diese Ausnutzung der
Lehrlinge nahm besonders zu, als die Zahlung eines Lehrgeldes unter
der Konkurrenz der Fabriken, welche den jugendlichen Arbeiter von
dem Momente des Eintritts an bezahlten, in Fortfall kam, wodurch die
Handwerker geradezu darauf angewiesen wurden, sich durch die Leistungen
des Lehrlings schadlos zu halten. Ein weiterer Uebelstand,
der sich herausbildete, war dann die Lehrlingszüchtung, indem die
Handwerker sich billige Hilfskräfte in der Form einer grösseren Zahl
von Lehrlingen schufen. Dadurch wurde einmal eine angemessene
Ausbildung des einzelnen unmöglich und ausserdem ein übergrosser
Nachwuchs herangezogen, der zur Ueberfüllung des Handwerks führte,
ja es gab grössere Unternehmungen, die nur mit Lehrlingen arbeiteten.
Im Barbier- und Friseurgewerbe würde der Bevölkerungszunahme und
dem Absterben der Meister entsprechend die Einstellung von etwa
3 Lehrlingen auf je 100 Meister und Gehülfen entsprechen, statt dessen
kamen innerhalb des Innungsverbandes in den neunziger Jahren 14—16
auf 100, In dem Bäcker- und Conditorgewerbe sind 25%, aller Hilfspersonen
Lehrlinge und nach einer aufgenommenen Enqueie hielten
40%, der Geschäfte mehr Lehrlinge als Gesellen.
Neben diesen durchaus berechtigten Klagen gegenüber den Meistern
traten dann solche des Handwerkerstandes über die Lehrlinge und
Gesellen auf. Sie richteten sich vor allem gegen die zunehmende Unzulänglichkeit
der Leistungen, gegen Unbotmässigkeit und häufigen
Kontraktbruch. Der grösste Teil dieser Klagen ist unzweifelhaft auf
die erwähnten Uebel des unorganisierten Lehrlingswesens und die Gewissenlosigkeit
der Arbeitgeber selbst zurückzuführen, die ihren Pflichten
nicht gerecht wurden. Ein besonderer Anlass zum Kontraktbruch
wurde für viele Zweige durch die Konkurrenz der Fabrikanten
und sonstigen grösseren Unternehmungen herbeigeführt, die auch halb
ausgebildete Lehrlinge sehr gut verwerten konnten. Eine Menge
Lehrlinge liefen ihren Meistern davon, für die sie noch Jahr und Tag
umsonst zu arbeiten verpflichtet waren, um in einem grösseren Geschäft
sofort bezahlte Anstellung zu erhalten. Auch der Handwerker
gewöhnte sich daran, garnicht erst nach einem Gesellenzeugnis zu
fragen, sondern auch ohne ein solches im Bedarfsfalle sich anbietende