Full text: Volkswirtschaftspolitik (2.1902)

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nehmer nicht umfassend genug war, um den Beschlüssen Geltung zu 
verschaffen. Indessen schuf man eine besondere Kommission zur Re- 
vision der Lohntarife. Selbst dieser Verein, der sich prinzipiell von 
jeder Politik frei hielt und nur reale wirtschaftliche Zwecke in ver- 
ständigster Weise verfolgte, wurde unter dem Sozialistengesetz derartig 
von der Polizei bedrängt, dass er sich auflöste und sich in einen ein- 
fachen Unterstützungsverein umwandelte. Doch auch dieser verfiel 
der sächsischen Verfolgungssucht und wurde polizeilich aufgelöst. Die 
Notwendigkeit eines vermittelnden Organs trat aber bald so dringend 
hervor, dass man 1886 die örtlichen Schiedsgerichte und das Einigungs- 
amt wiederherstellte, denen indessen nur diejenigen unterworfen wurden, 
welche sich einer neugebildeten Tarifgemeinschaft ausdrücklich an- 
schlossen. Trotzdem kam es im Jahre 1891 zu grossen Streitigkeiten 
und schliesslich zu einem gewaltigen Strike, der die Arbeiter gegen 
drei Millionen Mark kostete und zu einer Auflösung der bisherigen 
Organisation führte, da die Arbeiter vollständig unterlagen. Die Folge 
hiervon war ein weiterer Anschluss der Gehilfen an die sozialdemo- 
kratischen Verbände und auf der anderen Seite ein rücksichtsloseres 
Vorgehen der Unternehmer gegen die Arbeiter. Von beiden Seiten 
begann man deshalb eine Neuorganisation zu schaffen, aber erst im 
Jahre 1896 gelang es wieder, Vertreter der Gehilfen und Unternehmer 
zu einer gemeinsamen Beratung zusammen zu bringen und eine Kini- 
gung auf Grund einer Reduktion der Arbeitszeit auf 9 Stunden und 
einer mässigen Lohnerhöhung zu stande zu bringen. Für die Aufstellung 
des 'Tarifs wurde ein besonderer Ausschuss gebildet; an allen Kreis- 
orten sollten allmählich Schiedsgerichte und Arbeitsnachweise einge- 
richtet werden. Der zusammengestellte Tarif sollte unter gewissen 
Voraussetzungen 5 Jahre Gültigkeit haben. Fand auch 1897 eine Ab- 
zweigung eines kleinen Teils der Genossen in eine besondere Gewerk- 
schaft statt, so hat die Mitgliederzahl doch fortdauernd zugenommen; 
es gehören jetzt über 26 000 Mitglieder dazu, und der Jahresaufwand 
ist auf über 800000 Mk. zu veranschlagen. 
Die erwähnten christlichen Vereine zerfallen in evangelische und 
katholische, verfolgen aber nach ihren Statuten nicht speziell religiöse 
Zwecke, die religiöse Seite wird besonders nur deshalb betont, um 
damit einen Gegensatz gegenüber den sozialdemokratischen zu kon- 
statieren; sie bildet damit aber natürlich doch eine erhebliche Beschrän- 
kung in der Aufnahme, Die Vereine haben eine besondere Ausdehnung 
unter den Bergarbeitern, Eisenbahnarbeitern und Beamten am Niederrhein, 
in Westfalen, Bayern, überhauptin Süddeutschland, ferner in Oberschlesien 
u. 8. w. gefunden. Sie zählen etwa 160 000 Mitglieder. Vergegenwärtigt 
man sich ausserdem, dass die Hirsch-Dunker’schen Gewerkvereine 88 000 
Mitglieder umfassen, die sozialistischen Gewerkschaften nach der letzten 
Zählung ungefähr 512 000, wozu dann noch eine Anzahl anderer klei- 
nerer Verbände kommen, so werden wohl gegen 800000 Arbeiter in einer 
solchen Weise organisiert sein; etwa 14%, des niederen männlichen 
Hülfspersonals in Handel und Industrie Deutschlands. Das ist offen- 
bar Keine allgemeine Organisation des Arbeiterstandes, bildet aber 
immerhin einen beachtenswerten Stamm, mit dem gerechnet werden muss. 
In Oesterreich beginnt die Arbeiterbewegung und damit auch die 
Organisation einzelner Gewerkschaften allmählich in den sechziger 
Christl. 
Vereine. 
Jesterreich.
	        
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