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nehmer nicht umfassend genug war, um den Beschlüssen Geltung zu
verschaffen. Indessen schuf man eine besondere Kommission zur Re-
vision der Lohntarife. Selbst dieser Verein, der sich prinzipiell von
jeder Politik frei hielt und nur reale wirtschaftliche Zwecke in ver-
ständigster Weise verfolgte, wurde unter dem Sozialistengesetz derartig
von der Polizei bedrängt, dass er sich auflöste und sich in einen ein-
fachen Unterstützungsverein umwandelte. Doch auch dieser verfiel
der sächsischen Verfolgungssucht und wurde polizeilich aufgelöst. Die
Notwendigkeit eines vermittelnden Organs trat aber bald so dringend
hervor, dass man 1886 die örtlichen Schiedsgerichte und das Einigungs-
amt wiederherstellte, denen indessen nur diejenigen unterworfen wurden,
welche sich einer neugebildeten Tarifgemeinschaft ausdrücklich an-
schlossen. Trotzdem kam es im Jahre 1891 zu grossen Streitigkeiten
und schliesslich zu einem gewaltigen Strike, der die Arbeiter gegen
drei Millionen Mark kostete und zu einer Auflösung der bisherigen
Organisation führte, da die Arbeiter vollständig unterlagen. Die Folge
hiervon war ein weiterer Anschluss der Gehilfen an die sozialdemo-
kratischen Verbände und auf der anderen Seite ein rücksichtsloseres
Vorgehen der Unternehmer gegen die Arbeiter. Von beiden Seiten
begann man deshalb eine Neuorganisation zu schaffen, aber erst im
Jahre 1896 gelang es wieder, Vertreter der Gehilfen und Unternehmer
zu einer gemeinsamen Beratung zusammen zu bringen und eine Kini-
gung auf Grund einer Reduktion der Arbeitszeit auf 9 Stunden und
einer mässigen Lohnerhöhung zu stande zu bringen. Für die Aufstellung
des 'Tarifs wurde ein besonderer Ausschuss gebildet; an allen Kreis-
orten sollten allmählich Schiedsgerichte und Arbeitsnachweise einge-
richtet werden. Der zusammengestellte Tarif sollte unter gewissen
Voraussetzungen 5 Jahre Gültigkeit haben. Fand auch 1897 eine Ab-
zweigung eines kleinen Teils der Genossen in eine besondere Gewerk-
schaft statt, so hat die Mitgliederzahl doch fortdauernd zugenommen;
es gehören jetzt über 26 000 Mitglieder dazu, und der Jahresaufwand
ist auf über 800000 Mk. zu veranschlagen.
Die erwähnten christlichen Vereine zerfallen in evangelische und
katholische, verfolgen aber nach ihren Statuten nicht speziell religiöse
Zwecke, die religiöse Seite wird besonders nur deshalb betont, um
damit einen Gegensatz gegenüber den sozialdemokratischen zu kon-
statieren; sie bildet damit aber natürlich doch eine erhebliche Beschrän-
kung in der Aufnahme, Die Vereine haben eine besondere Ausdehnung
unter den Bergarbeitern, Eisenbahnarbeitern und Beamten am Niederrhein,
in Westfalen, Bayern, überhauptin Süddeutschland, ferner in Oberschlesien
u. 8. w. gefunden. Sie zählen etwa 160 000 Mitglieder. Vergegenwärtigt
man sich ausserdem, dass die Hirsch-Dunker’schen Gewerkvereine 88 000
Mitglieder umfassen, die sozialistischen Gewerkschaften nach der letzten
Zählung ungefähr 512 000, wozu dann noch eine Anzahl anderer klei-
nerer Verbände kommen, so werden wohl gegen 800000 Arbeiter in einer
solchen Weise organisiert sein; etwa 14%, des niederen männlichen
Hülfspersonals in Handel und Industrie Deutschlands. Das ist offen-
bar Keine allgemeine Organisation des Arbeiterstandes, bildet aber
immerhin einen beachtenswerten Stamm, mit dem gerechnet werden muss.
In Oesterreich beginnt die Arbeiterbewegung und damit auch die
Organisation einzelner Gewerkschaften allmählich in den sechziger
Christl.
Vereine.
Jesterreich.