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darauf rechnen, dass allmählich der Gesundheitszustand und die Körper-
entwicklung der Fabrikarbeiter nicht erheblich hinter dem der ländlichen
Arbeiter zurückbleiben wird, und dass sie dieselbe physische Leistungs-
fähigkeit im Dienst der Volkswirtschaft und der Landesverteidigung
erreichen werden, wie jene. Besonders wichtig wird es auch in dieser
Richtung sein, die Arbeitszeit herabzusetzen und um so mehr, je gesund-
heitsschädlicher die Beschäftigung ist, eventuell durch Nötigung zum
wiederholten Wechsel der Thätigkeit während desselben Tages,
Je mehr Maschinen zur Anwendung kommen, die durch Motorkraft Schutz gegen
getrieben werden, um so grösser ist, namentlich bei sehr langer Arbeits-Betriebsunfälle
zeit, die Gefahr für die Arbeiter, durch dieselben geschädigt zu werden, wo-
bei wiederum die eigene Nachlässigkeit und Sorglosigkeit des Arbeiters
zu beklagen und zu berücksichtigen ist, da erfahrungsgemäss die Gewohn-
heit die Gefahr vergessen lässt: Auch hier hat sich das gesetzliche Eingreifen
als unerlässlich herausgestellt. Vorallem durch angemessene Abgrenzung
der einzelnen Räumlichkeiten, Bekleidung der Maschinenteile und sonstige
Massregeln zur Verhütung der Gefahr. In dieser Hinsicht hat die Ge-
setzgebung in allen Kulturländern bereits ausserordentlich viel erreicht.
Sehr wichtig sind Einrichtungen, um von jedem Punkte der Fabrik
aus bei Eintritt einer Gefahr das ganze Getriebe zum Stillstand bringen
zu können und die genaue Information sämtlicher Arbeiter, was sie in
solchem Falle zu thun haben, wie das jetzt in den grösseren Etablisse-
ments fast allgemein der Fall ist.
Viel kann durch getrennte Speise-, besonders aber Waschräume
und Bade- oder Douchegelegenheit zur Förderung der Gesundheit ge-
schehen, besonders dort, wo der Arbeiter mit giftigen Stoffen zu hantieren
hat, oder in sehr erhöhter Temperatur beschäftigt ist. Hier ist aller-
dings nicht viel mit generalisierenden Bestimmungen zu thun, sondern
sie müssen nach der Eigentümlichkeit der einzelnen Branchen spezialisiert
werden, und es muss dem Arbeiter die Verpflichtung zur Benutzung
der Einrichtungen auferlegt sein.
Eines besonderen Schutzes bedürfen naturgemäss die Kinder, die
sich nicht selbst helfen können und leider nicht immer an den Eltern
die nötige Stütze haben, teils, weil sie ihn aus Not oder Unverstand
nicht gewähren können, teils aber, weil sie ihn aus Habsucht nicht
gewähren wollen. Je weniger entwickelt noch der jugendliche Körper
ist, um so geringere Widerstandsfähigkeit hat er. Kine einseitige und
namıentlich sehr lange Beschäftigung, welche dem Erwachsenen nicht
schadet, trägt zur Verkümmerung des kindlichen Körpers bei. Ge-
bückte Stellung, Druck auf die Brust bei der Arbeit, Thätigkeit in
verdorbener Luft, bringen für sie die besondere Gefahr der Tuber-
kulose hervor. Eine jede Ueberanstrengung und namentlich einzelner
Muskeln oder Körperteile kann die physische Entwicklung nachhaltig
schädigen. Dass in dieser Zeit noch Musse verbleiben muss, um die
geistige Ausbildung zu fördern, liegt auf der Hand. Es ist deshalb
jetzt die Notwendigkeit eines gesetzlichen Schutzes für Kinder und
jngendliche Arbeiter anerkannt und in den civilisierten Staaten mehr
oder weniger durchgeführt. Die Frage ist nur, wie Weit darin zu gehen
ist. Und hier wird die Antwort in den verschiedenen Ländern unter
ungleichen Verhältnissen, wie namentlich auch nach der Art der Be-
schäftigung, sehr verschieden ausfallen müssen. In dem Süden, wo die