Full text: Volkswirtschaftspolitik (2.1902)

_ 272 — 
Versicherung 
Wege der 
Deckung. 
Wenn in dem deutschen Reiche darüber hinaus gegangen wurde; 
wie wir sehen werden, und ein Teil und zwar ein erheblicher der Ge- 
samtheit, das ist der Reichskasse,. aufgebürdet wurde, so wurde dieses 
von dem Reichskanzler Fürsten von Bismarck damit motiviert, dass 
schon bisher die Gesamtheit einen noch grösseren Teil der in betracht 
kommenden Summe aufgebracht habe, dass die Gesamtheit ein Inte- 
resse daran habe, die Arbeiterklasse sicher zu stellen, und die Ver- 
schiebung erdrückend auf die Produktionszweige wirken würde. Als 
Uebergang zur ‘Erleichterung des Fortganges der Produktion lässt sich 
wohl das Vorgehen rechtfertigen, also aus praktischen Rücksichten, 
schwerlich aber prinzipiell. 
Entschliesst man sich, den Arbeiter zur Zahlung heranzuziehen, 
so fragt es sich, in welcher Weise dieses geschehen kann. Das ein- 
fache Ansammeln der Summen durch Sparen des Einzelnen auf dem 
Wege einer Zwangssparkasse kann nicht genügen, da dann zu leicht 
die Notwendigkeit der Zahlung eintritt, bevor die nötigen Summen 
erspart sind, wie durch einen vorzeitigen Tod, eine baldige Erkrankung 
etc. Es liegt deshalb der Weg der Versicherung, hier also des gemein- 
samen Sparens einer grösseren Zahl‘ von Menschen zu gemeinsamer 
Unterstützung, deshalb ausserordentlich nahe, weil dadurch in jedem 
Momente die Summen beschafft werden können. welche zur Erreichung 
des Zweckes erforderlich sind. 
Zwei Wege sind hierbei gangbar. Entweder das Umlagever- 
fahren, wie es gegenwärtig bei der deutschen Unfallversicherung ange- 
wandt wird, oder das Deckungsverfahren, wie es in Oesterreich 
acceptiert ist. Bei dem ersteren werden die Zahlungen, welche sich im 
Laufe des Jahres als notwendig herausstellen, vorgeschossen, wie im 
deutschen Reiche von der Post ausgelegt und am Schlusse des Jahres 
auf ‚die Zahlungspflichtigen umgelegt, die dann nachträglich die 
Summen zurückzahlen müssen, die bereits zur Verteilung gekommen 
sind. Bei dem Deckungsverfahren dagegen wird nach einer Wahr- 
scheinlichkeitsrechnung festgestellt, wie viel durchschnittlich die 
Beteiligten zu zahlen haben, um von vorne herein stets die Summe 
zur Verfügung zu haben, welche für die Versicherungszwecke künftig 
arforderlich sein werden. Unzweifelhaft ist dieses letztere Ver- 
’ahren das kanfmännisch richtigere, wenn man will solidere, welches 
bei Privatunternehmungen auch unbedingt gefordert werden muss, um 
sicher zu sein, dass nicht durch unvorhergesehene, ungünstige Verhält- 
ıisse Zahlungsschwierigkeiten erwachsen. Bei den Verhandlungen im 
Reichstage wurde deshalb von der extrem liberalen Richtung ein solches 
Vorgehen auch für die Reichsversicherung .als unbedingt notwendig 
hingestellt. Das war indessen doch zu weit gegangen. Bei grossen 
Staatseinrichtungen, die für die Dauer geschaffen werden, deren 
Bankerott, oder überhaupt deren Eingehen wegen ungünstiger Verhält- 
nisse ‚nicht in Frage kommt, sind diese privatwirtschaftlichen Rück- 
sichten kaum anwendbar, und die damals ausgesprochenen Befürch- 
sungen einer unsicheren Situierung der Institute haben sich als unrichtig 
herausgestellt. Wenn sich also praktische Rücksichten ergaben, welche 
dieses Vorgehen wünschenswert erscheinen liessen, so war es durchaus 
gerechtfertigt, dazu zu ‚greifen. Diese Rücksichten waren einmal, dass 
es bei der Unfallversicherung noch an jeder Grundlage zur Wahrschein-
	        
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