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Versicherung
Wege der
Deckung.
Wenn in dem deutschen Reiche darüber hinaus gegangen wurde;
wie wir sehen werden, und ein Teil und zwar ein erheblicher der Ge-
samtheit, das ist der Reichskasse,. aufgebürdet wurde, so wurde dieses
von dem Reichskanzler Fürsten von Bismarck damit motiviert, dass
schon bisher die Gesamtheit einen noch grösseren Teil der in betracht
kommenden Summe aufgebracht habe, dass die Gesamtheit ein Inte-
resse daran habe, die Arbeiterklasse sicher zu stellen, und die Ver-
schiebung erdrückend auf die Produktionszweige wirken würde. Als
Uebergang zur ‘Erleichterung des Fortganges der Produktion lässt sich
wohl das Vorgehen rechtfertigen, also aus praktischen Rücksichten,
schwerlich aber prinzipiell.
Entschliesst man sich, den Arbeiter zur Zahlung heranzuziehen,
so fragt es sich, in welcher Weise dieses geschehen kann. Das ein-
fache Ansammeln der Summen durch Sparen des Einzelnen auf dem
Wege einer Zwangssparkasse kann nicht genügen, da dann zu leicht
die Notwendigkeit der Zahlung eintritt, bevor die nötigen Summen
erspart sind, wie durch einen vorzeitigen Tod, eine baldige Erkrankung
etc. Es liegt deshalb der Weg der Versicherung, hier also des gemein-
samen Sparens einer grösseren Zahl‘ von Menschen zu gemeinsamer
Unterstützung, deshalb ausserordentlich nahe, weil dadurch in jedem
Momente die Summen beschafft werden können. welche zur Erreichung
des Zweckes erforderlich sind.
Zwei Wege sind hierbei gangbar. Entweder das Umlagever-
fahren, wie es gegenwärtig bei der deutschen Unfallversicherung ange-
wandt wird, oder das Deckungsverfahren, wie es in Oesterreich
acceptiert ist. Bei dem ersteren werden die Zahlungen, welche sich im
Laufe des Jahres als notwendig herausstellen, vorgeschossen, wie im
deutschen Reiche von der Post ausgelegt und am Schlusse des Jahres
auf ‚die Zahlungspflichtigen umgelegt, die dann nachträglich die
Summen zurückzahlen müssen, die bereits zur Verteilung gekommen
sind. Bei dem Deckungsverfahren dagegen wird nach einer Wahr-
scheinlichkeitsrechnung festgestellt, wie viel durchschnittlich die
Beteiligten zu zahlen haben, um von vorne herein stets die Summe
zur Verfügung zu haben, welche für die Versicherungszwecke künftig
arforderlich sein werden. Unzweifelhaft ist dieses letztere Ver-
’ahren das kanfmännisch richtigere, wenn man will solidere, welches
bei Privatunternehmungen auch unbedingt gefordert werden muss, um
sicher zu sein, dass nicht durch unvorhergesehene, ungünstige Verhält-
ıisse Zahlungsschwierigkeiten erwachsen. Bei den Verhandlungen im
Reichstage wurde deshalb von der extrem liberalen Richtung ein solches
Vorgehen auch für die Reichsversicherung .als unbedingt notwendig
hingestellt. Das war indessen doch zu weit gegangen. Bei grossen
Staatseinrichtungen, die für die Dauer geschaffen werden, deren
Bankerott, oder überhaupt deren Eingehen wegen ungünstiger Verhält-
nisse ‚nicht in Frage kommt, sind diese privatwirtschaftlichen Rück-
sichten kaum anwendbar, und die damals ausgesprochenen Befürch-
sungen einer unsicheren Situierung der Institute haben sich als unrichtig
herausgestellt. Wenn sich also praktische Rücksichten ergaben, welche
dieses Vorgehen wünschenswert erscheinen liessen, so war es durchaus
gerechtfertigt, dazu zu ‚greifen. Diese Rücksichten waren einmal, dass
es bei der Unfallversicherung noch an jeder Grundlage zur Wahrschein-