Full text : Volkswirtschaftspolitik (2.1902)

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rubig hingenommen werden, ist es dagegen erzwungen, so ruft es leicht
Bitterkeit und Opposition hervor. Die Wirkung wird um so schlimmer
sein, je grösser die Anforderungen der Versicherungsanstalten sind, je
vollständiger die ermöglichten Ersparnisse dadurch absorbiert werden.
Hierin liegt unzweifelhaft ein beachtenswerter Grund, mit der Ausdehnung
 der Versicherung vorsichtig zu sein und namentlich nicht zu
schnell damit vorzugehen. Damit ist zugleich gesagt, dass die Vorwürfe
 der Sozialdemokratie gegen das Deutsche Reich, es sei auf halbem
Wege stehen geblieben und biete zu wenig, ungerechtfertigt sind. Es
musste vielmehr langsam vorgehen und sich zunächst mit minimalen
Leistungen begnügen, um die Bevölkerung sich in die neuen Aufgaben
erst einleben zu lassen und eine Ueberlastung ebenso bei dem Unternehmer,
 wie bei dem Arbeiter selbst zu vermeiden.
Ein weiteres grosses Bedenken, welches gegen den Versicherungszwang
 auszusprechen ist, betrifft die Gefahr der Simulation, welche
bei der Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung eine so grosse
Rolle spielt. In dem ersteren Falle wird sie am leichtesten zu überwinden
 sein, wenn für tüchtige Kassenärzte Sorge getragen wird und
an diese nicht zu grosse Anforderung gestellt werden. Kin tüchtiger
Arzt wird in den meisten Fällen, wenn nicht im Momente, so doch
in verhältnismässig kurzer Zeit festzustellen vermögen, ob eine wirkliche
 Erkrankung vorliegt, welche die Arbeitsunfähigkeit in sich schliesst
oder nicht, so dass ein Simulant höchstens für kurze Zeit unberechtigterweise
 die Unterstützung erhält; im grossen Durchschnitt werden
diese Beträge verschwindend sein; und ebenso ‘kann umgekehrt
ein Versehen des Arztes bald aufgeklärt und redressiert werden.
Anders liegen die Verhältnisse bei der Unfall- und Invalidenversicherung,
 wo es sich darum handelt, die nachhaltige Arbeitsunfähigkeit
festzustellen und namentlich bei den Folgen eines Unfalles, z. B. auf die
Nerven, liegen oft grosse Schwierigkeiten vor, welche die ärztliche
Wissenschaft bisher nicht zu überwinden vermochte. Das ist leicht
ersichtlich, wenn man die widersprechenden Gutachten der Sachverständigen,
 sogar hervorragender Autoritäten, über denselben Fall vergleicht,
 indem der Eine eine schwere Erkrankung mit derselben Sicherheit
 konstatiert zu haben glaubt, wie der andere die Simulation. Hieraus
ergeben sich naturgemäss arge Konflikte. . Die Folgen sind ebenso
verhängnisvoll bei einem Irrtum nach der einen oder der anderen Seite.
Ist es in hohem Masse demoralisierend, wenn ein Unwürdiger Unterstützung
 erhält; wird bei der ganzen Arbeiterschaft ein Institut notwendig
 diskreditiert, welches einem Arbeitsfähigen fortlaufend Gelder
zukommen lässt, von dem die Nachbarn längst erkannt haben, dass
er leistungsfähig ist, so wird in noch viel höherem Masse Unzufrieden
heit, ja Erbitterung erweckt, wenn einem Manne die Wohlthat einer
Hülfe versagt wird, der in dem berechtigten Bewusstsein lebt, dass ihm
ein durch langjährige Zahlung erworbener Anspruch vorenthalten wird.
Dazu kommt, dass zur Feststellung des Thatbestandes mitunter eine
längere Untersuchung in einer Krankenanstalt, z. B. Nervenheilanstalt
erforderlich ist. Auch hier kann es nicht unterbleiben, dass der in
einer solchen Weise geradezu Inhaftierte es als einen Schimpf betrachtet,
 dass bei ihm Betrug geargwöhnt und er einer solchen Behandlung
 unterzogen wird. Die Einrichtung erscheint dann in der That

Gefahr der
Simulation.
            
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