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stellung in Konflikt kommen, da häufig diejenigen ihre Konkurrenten
sind, denen sie zur Seite zu stehen haben; und ebenso steht zu be-
fürchten, dass ihnen die Interteressen ihres Wohnortes näher am Herzen
liegen, als die des Landes, das sie offiziell zu vertreten haben.
Die Berufskonsuln sind dagegen Staatsbeamte, die vum auswärtigen
Amte ressortieren und im Auslande postiert sind, gewissermassen als
verlängerter Arm der heimischen Verwaltung. Sie haben die wichtige
Aufgabe, das Ministerium über alle Fragen zu orientieren, welche für
die Handelsbeziehungen der betreffenden Länder von Wichtigkeit sind.
Diese Konsulatsberichte werden seit lange in England und Amerika,
so weit sie von allgemeinem Interesse sind, gedruckt und der Oeffent-
lichkeit übergeben. Sie sind von grösster Bedeutung für den expor-
tierenden Handelsstand. Leider ist in Deutschland die Verwertung
der Konsulatberichte noch eine ausserordentlich unvollkommene. Dies
ist darauf zurückzuführen, dass als Berufskonsuln fast ausschliesslich
rein juristisch ausgebildete Beamte angestellt werden, denen es bei
ihrer ganz einseitigen Ausbildung an der nötigen volkswirtschaftlichen
und kaufmännischen Uebersicht fehlt. Ausserdem sind dieselben durch
die laufenden Verwaltungsarbeiten so in‘ Anspruch genommen, dass
sie zu weitgehenden Studien und Berichten in der Regel nicht die
nötige Zeit haben. Die Berichterstattung über wichtige handelspoli-
tische Fragen wird ausserdem hauptsächlich den Gesandtschaften vor-
behalten, deren Personal in der Regel die nötigen Grundlagen noch
in höherem Masse fehlen, als den Konsuln. Was aber von wertvollen
Berichten an die Ministerien gelangt, bleibt dort in der Hauptsache in
den Akten vergraben und gelangt nicht zur angemessenen Verwertung,
Nur Einzelheiten kommen in dem Zentralorgan, „dem Handelsarchiv“
und den „Nachrichten für Handel und Industrie“, welche neuerdings
von dem Reichsamt des Innern herausgegeben werden, zur allgemeineren
Kenntnis des Kaufmannstandes.
Die Entwicklung des Konsulatswesens in Deutschland ergiebt sich
aus folgenden Zahlen:
1872 gab es 556 Konsulate, darunter 29 Berufskonsulate. 1897
gab es 697 Konsulate, darunter 92 Berufskonsulate. Das Personal
bestand in dem letzteren Jahre aus 20 Generalkonsuln, 364 Konsuln,
222 Vizekonsuln, 105 Konsularagenten, 21 Handelsattach6es.
Zur Vertretung des Handelsstandes im Innern des Landes sind
die Handelskammern, mitunter auch Handels- nnd Gewerbekammern
berufen, die sich gegenwärtig in den meisten in Betracht kommenden
Staaten finden. In Deutschland sind an ihrer Stelle mitunter von
der Kaufmannschaft selbst gewählte Ausschüsse (Aelteste der Kauf-
mannschaft) thätig. Ihre Organisation ist in den verschiedenen Län-
dern sehr ungleich. In Grossbritannien .und den Vereinigten
Staaten sind sie frei gewählte Vereinigungen ohne offiziellen Cha-
rakter. In den Hansestädten sind sie dagegen staatliche Behörden.
In den meisten Ländern haben sie Ööffentlichrechtlichen Charakter,
Die Mitglieder werden im allgemeinen von den im Handelsregister ein-
getragenen Firmen gewählt, da aber auch die industriellen Betriebe im
Handelsregister eingetragen werden, so sind sowohl Handel als Industrie,
allerdings lokal in verschiedenem Verhältnis, in ihnen vertreten, Die
Handelskammern schaffen sich selbst für die laufenden Geschäfte ein
Yandels-
-ammern.