Full text: Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

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Teil III. Geld-Giroverkehr. 
eingezahlt hatte, und die in einer zweiten Ausfertigung auch Chosion 
als Giromeldung empfangen haben wird (s. oben S. 211). Die Giro 
bankbescheinigung geht zeitlich der Quittung stets voran. Zwar wird 
die Girobankbescheinigung im Handscheine nicht erwähnt, doch ist 
ihr Vorhandensein selbstverständlich. Wegen der besonderen Um 
stände, die hier vorliegen, mochte es Frau Tanenteris für zweck 
mäßiger halten, eine Vollquittung mit ausgiebiger Erwähnung aller 
Einzelheiten an Stelle einer kurzen Quittung unterhalb der Giro 
bankbescheinigung in Händen zu haben. Überdies bekam auf diese 
Weise auch Chosion eine Quittung der Tanenteris über den Rück 
empfang des Rindes in die Hand. Die Girozahlerin und der Geld 
empfänger hatten mithin jetzt je zwei getrennte Urkundenblätter in 
Händen : die selbständige Girobankbescheinigung und die Quittung. 
Bei Abfassung dieser Quittung ist die Bank in keiner Weise 
beteiligt, die Bank übernimmt daher auch keine Verantwortung 
für die Richtigkeit der in der Quittung enthaltenen Angaben. Wie 
jeder Handschein, so ist auch diese Quittung von den beiden 
Partnern ganz unter sich aufgesetzt worden, und nur sie allein 
sind sich gegenseitig verantwortlich. Da jedoch diese Handschein 
quittung über eine Girozahlung handelt, kann man sie als Giro 
quittung bezeichnen, zumal sie mit der selbständigen Girobank 
bescheinigung, die über ebendieselbe Zahlung seitens der Bank 
vorher aufgesetzt worden ist, hinsichtlich der geschehenen Zahlung 
inhaltlich sich deckt. Wenn in vorliegendem Falle die Giro 
quittung nicht nur dem Girozahler, sondern in einer zweiten Aus 
fertigung auch dem Giroempfänger behändigt wurde, so rührt das 
daher, daß mit der Giroquittung die Quittung über den Rück 
empfang des Kindes verquickt wurde. Die Giroquittung nahm damit 
die Eigenschaft eines gegenseitigen Abkommens an. 
In der vorbehandelten Urkunde ist die Quittung über die 
Girozahlung die Hauptsache; die Abmachung über den Rück 
empfang des Kindes und den gegenseitigen Ausgleich tritt erst 
an zweiter Stelle hinzu. Darum bezeichnen die beiden Partner 
diese Urkunde auch selber als Quittung (Kupia f) duoxn). Wenn 
umgekehrt die gegenseitige Abmachung an die erste Stelle rückt 
und die Quittung über die Girozahlung an zweiter Stelle erscheint, 
ist die Urkunde keine Giroquittung mehr, sondern ein Vertrag. 
Ein solcher Vertrag, und zwar ein in Homologieform abgefaßter 
Handschein, ist P. Oxy.H 264 (54 n. Ohr.); hier steht Kupia f| xeip, 
wo vorher Kupia rj àrroxn stand. Der Text lautet:
	        
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