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und Frankreich, steht natürlich zu befürchten, dass die herrschende
Partei die gewaltige Macht, die der Inhaber der Eisenbahnen besitzt, um
die ganze Volkswirtschaft zu beeinflussen, im einseitigen Partelinteresse
ausnutzt, bei jedem Wechsel der Regierungen stets der Einfluss auf das
volkswitrschaftliche Getriebe eine Aenderung erfährt und dieses dadurch
einen verhängnisvollen Stoss erleidet. Es ist deshalb sehr begreiflich,
dass man in den Vereinigten Staaten vor allem Bedenken trägt, die
Eisenbahnen zu verstaatlichen, so lange nicht das fachmännische Be-
amtenpersonal bis zum ministeriellen Ressortchef unabhängig von dem
momentanen Präsidenten dasteht und des politischen Charakters ent-
kleidet ist.
Aehnliche Bedenken liegen vor, wo Nepotismus herrscht, das
Beamtentum nicht vollständig intakt ist, Bestechlichkeit etc. nicht aus-
geschlossen ist, derer die Privatunternehmungen leichter Herr zu werden
pflegen.
8 73.
Entwicklung des Eisenbahnwesens in verschiedenen
Ländern.
In Preussen ist die erste Bahn von Berlin nach Potsdam 1838
als Privatunternehmen gebaut. Die Regierung konnte sich zunächst
nicht entschliessen, den Bau selbst in die Hand zu nehmen. Dagegen
hat die preussische Regierung zuerst durch ein umfassendes Gesetz
vom 3. November 1838 das Verhältnis des Staates zu den Eisenbahnen
allseitig geregelt. Man gab darin die Anlage der Bahnen dem Privatkapital
anheim, behielt aber der Regierung weitgehende Befugnisse inbetreff des
Baues, sowie der Verwaltung und des Betriebes der Bahnen vor. Sogar
ein Rückkaufsrecht wurde dem Staate zugesprochen. Es ergab sich
indessen bald, dass durch Private allein nicht ein ausreichendes Kisen-
bahnnetz zu erlangen sein würde. Deshalb entschloss man sich zu-
nächst zu einer Zinsgarantie. Als dieses nicht von dem nötigen Erfolge
begleitet war, ging die Regierung mit dem Plane vor, nicht nur den Bahn-
bau selbst in die Hand zu nehmen, sondern auch die bisherigen Privat-
bahnen in staatliche Hand übergehen zu lassen. Es kam indessen nicht
dazu. Unter dem Handelsminister von der Heydt wurden dann
1849 den Kammern Vorlagen für eine Anzahl Staatsbahnen gemacht, die
dann auch sofort in Angriff genommen wurden. Im Jahre 1853 setzte
er ein Gesetz durch, nach welchem eine Kisenbahnsteuer eingeführt
wurde, aus deren Ertrage die Privateisenbahnen allmählich aufgekauft
werden sollten. In den folgenden Dezennien ging der Bau durch Private
und durch den Staat nebeneinander her. Bald nach dem Ende des
deutsch-französischen Krieges begann sich die öffentliche Meinung mehr
und mehr dem Staatsbahnsystem zuzuneigen. Da aber Fürst Bismarck
vor allem danach strebte, die Bahnen in der Hand des Reiches zu kon-
zentrieren, so wurde, der Gedanke der Staatsbahnen zunächst nicht
weiter verfolgt, und erst als diese Bestrebungen gescheitert waren, ging
die Regierung durch den Minister von Maybach energisch in dieser
Beziehung vor, indem durch die Gesetze von 1879 und 80 6. grosse
Bahnen angekauft wurden, worauf dann allmählich sämtliche grosse
Bahnen in die Hand des Staates übergingen. Während noch 1879 die