Full text: Volkswirtschaftspolitik (2.1902)

. 415 — 
und Frankreich, steht natürlich zu befürchten, dass die herrschende 
Partei die gewaltige Macht, die der Inhaber der Eisenbahnen besitzt, um 
die ganze Volkswirtschaft zu beeinflussen, im einseitigen Partelinteresse 
ausnutzt, bei jedem Wechsel der Regierungen stets der Einfluss auf das 
volkswitrschaftliche Getriebe eine Aenderung erfährt und dieses dadurch 
einen verhängnisvollen Stoss erleidet. Es ist deshalb sehr begreiflich, 
dass man in den Vereinigten Staaten vor allem Bedenken trägt, die 
Eisenbahnen zu verstaatlichen, so lange nicht das fachmännische Be- 
amtenpersonal bis zum ministeriellen Ressortchef unabhängig von dem 
momentanen Präsidenten dasteht und des politischen Charakters ent- 
kleidet ist. 
Aehnliche Bedenken liegen vor, wo Nepotismus herrscht, das 
Beamtentum nicht vollständig intakt ist, Bestechlichkeit etc. nicht aus- 
geschlossen ist, derer die Privatunternehmungen leichter Herr zu werden 
pflegen. 
8 73. 
Entwicklung des Eisenbahnwesens in verschiedenen 
Ländern. 
In Preussen ist die erste Bahn von Berlin nach Potsdam 1838 
als Privatunternehmen gebaut. Die Regierung konnte sich zunächst 
nicht entschliessen, den Bau selbst in die Hand zu nehmen. Dagegen 
hat die preussische Regierung zuerst durch ein umfassendes Gesetz 
vom 3. November 1838 das Verhältnis des Staates zu den Eisenbahnen 
allseitig geregelt. Man gab darin die Anlage der Bahnen dem Privatkapital 
anheim, behielt aber der Regierung weitgehende Befugnisse inbetreff des 
Baues, sowie der Verwaltung und des Betriebes der Bahnen vor. Sogar 
ein Rückkaufsrecht wurde dem Staate zugesprochen. Es ergab sich 
indessen bald, dass durch Private allein nicht ein ausreichendes Kisen- 
bahnnetz zu erlangen sein würde. Deshalb entschloss man sich zu- 
nächst zu einer Zinsgarantie. Als dieses nicht von dem nötigen Erfolge 
begleitet war, ging die Regierung mit dem Plane vor, nicht nur den Bahn- 
bau selbst in die Hand zu nehmen, sondern auch die bisherigen Privat- 
bahnen in staatliche Hand übergehen zu lassen. Es kam indessen nicht 
dazu. Unter dem Handelsminister von der Heydt wurden dann 
1849 den Kammern Vorlagen für eine Anzahl Staatsbahnen gemacht, die 
dann auch sofort in Angriff genommen wurden. Im Jahre 1853 setzte 
er ein Gesetz durch, nach welchem eine Kisenbahnsteuer eingeführt 
wurde, aus deren Ertrage die Privateisenbahnen allmählich aufgekauft 
werden sollten. In den folgenden Dezennien ging der Bau durch Private 
und durch den Staat nebeneinander her. Bald nach dem Ende des 
deutsch-französischen Krieges begann sich die öffentliche Meinung mehr 
und mehr dem Staatsbahnsystem zuzuneigen. Da aber Fürst Bismarck 
vor allem danach strebte, die Bahnen in der Hand des Reiches zu kon- 
zentrieren, so wurde, der Gedanke der Staatsbahnen zunächst nicht 
weiter verfolgt, und erst als diese Bestrebungen gescheitert waren, ging 
die Regierung durch den Minister von Maybach energisch in dieser 
Beziehung vor, indem durch die Gesetze von 1879 und 80 6. grosse 
Bahnen angekauft wurden, worauf dann allmählich sämtliche grosse 
Bahnen in die Hand des Staates übergingen. Während noch 1879 die
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.