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weit darin zu gehen ist, wird bedingt werden durch die Tragfähigkeit
der Waren und die Leistungsfähigkeit der reisenden Personen, da durch
die Tarifsätze keine zu grosse Beschränkung des Verkehrs geschaffen
werden darf,
Der Ausgangspunkt für die Tarifierung müssen die Kosten sein,
die in General- und Betriebskosten zu scheiden sind. Die erstern
umfassen die Verzinsung des Anlage- und Baukapitals, die Kosten des
Beamtenpersonals, so weit es dauernd zur Durchführung der Leitung
und Kontrolle des Ganzen, also der Hauptverwaltung erforderlich ist.
Die letztern umfassen die unmittelbaren Unkosten des Betriebes, die
laufenden Reparaturen, die Ausgaben für Kohlen und die Betriebs-
beamten ete. Zu den Generalkosten haben alle transportierten Waren
und Personen beizutragen, gleichviel wie weit sie die Bahn in Anspruch
nehmen, denn damit ein kleines Stück befahren werden kann, muss die
ganze Bahn da sein, denn ein kleines herausgerissenes Stück würde
sich isoliert nicht halten können. Ausserdem sind die Ein- und Aus-
ladekosten im Güterverkehr, wie angedeutet, sehr erhebliche, welche
gleichfalls dieselben bleiben, ob das Stück 10 oder 1000 km durchfährt.
Es wird daher annähernd ein Einheitssatz zur Deckung dieser beiden
Teile der Kosten für alle Güter berechtigt sein, unabhängig von der
zu durchlaufenden Entfernung, während ein zweiter Satz nach Tonnen-
kilometern abgestuft wird. Damit ist eine Differenzierung oder Staffe-
lung des Tarifes, d. h. eine Verminderung des Durchschnittssatzes pro
Tonnenkilometer mit der Entfernung als berechtigt und naturgemäss
anerkannt, was auch für die Volkswirtschaft zur Abschwächung des
Einflusses der Entfernungen und zur Erleichterung des Austausches
zwischen entlegenen Gegenden in hohem Masse förderlich ist, Die
Differenzierung wird schon durch eine einheitliche Expeditionsgebühr
herbeigeführt, doch reicht diese, wie sie bisher gehandhabt wird,
nicht aus.
Die äusserste Grenze der Differenzierung ist natürlich in den
thatsächlichen Entfernungen gegeben, indem für eine weitere Strecke
nicht ein niedriger absoluter Satz normiert werden darf, als für eine
kürzere Strecke, weil sonst die natürlichen Verhältnisse in ungerechter
Weise auf den Kopf gestellt würden. Thatsächlich ist aber in früheren
Zeiten von den Privatbahnen allgemein hiergegen in ausgedehntem
Masse gesündigt. Auch in Deutschland Kaben Bahnen namentlich
das Ausland gegenüber dem Inlande in extremer Weise begünstigt,
um dadurch künstlich den Import hinein zu ziehen und davon zu pro-
fitieren. So konnte man Anfang der siebziger Jahre aus Galizien
Getreide nach Stettin billiger verfrachten als aus Oderberg, umgekehrt
wurde der Kaffee nach Prag billiger exportiert, als bis Breslau. Von
Amsterdam nach Mannheim musste für die gleichen Güter mehr gezahlt
werden, als bis Würzburg. Aus böhmischen Wäldern wurden Balken,
Bretter zu einem niedrigeren Satze nach Mannheim befördert als aus
Bayern. Aehnliche Beispiele gab es in Menge in den verschiedenen
Ländern. Dieses Verfahren ist daraus zu erklären, dass je grösser die
Entfernung ist, um so mannigfaltiger sich die Konkurrenz gestaltet.
Von Stettin bis nach Schlesien sind die berührten Städte auf die be-
treffende Bahn zum ‘Bezuge ihrer Waren auf derselben angewiesen.
Te weiter sie sich aber vom Hafenorte entfernen, um so mehr andere
Differenzie-
rung der
Tarifsätze,