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ausserordentlich viel ab. Geschieht die Ausscheidung nicht mit ge-
nügender Sorgfalt, so erhöhen sich die Unkosten der Gesellschaft be-
srächtlich, und ihr Fundament wird untergraben, Diese Vorgänge aber
antziehen sich im allgemeinen völlig der Beobachtung des Publikums,
Die Prämienberechnung stützt sich nun einmal auf die von der Mor- Zinsfuss als
:alitätstafel aufgestellte mittlere Lebensdauer, dann auf den Zinsfuss, zu Basis der
welchem die Kapitalien angelegt werden. Es ist deshalb von beson- Berechnung,
derer Wichtigkeit, diesen Zinsfuss nicht zu hoch anzunehmen, und hier-
mit hängt der folgende Punkt zusammen.
Bei den bedeutenden Summen, «ie sich in der Hand der Gesell- Sicherheit der
schaften anhäufen, hängt das Geschäftsergebnis wesentlich von der An-Kapitalsanlage
lage dieser Kapitalien ab, die einmal eine sichere sein und ausserdem
zu einem Zinsfuss erfolgen muss, wie er der Prämienberechnung zu
Grunde gelegt ist. Hieraus ergiebt sich, von welcher ausserordent-
lichen Bedeutung für die Lebensversicherungen die Entwicklung der
yanzen Volkswirtschaft und namentlich des Zinsfusses ist. Die Ver-
sicherungsgesellschaften haben einen grossen Teil der Gelder auf
Hypotheken (in Deutschland etwa 78%), in Preussen namentlich
auf grösseren Gütern angelegt. Die Kalamität der Landwirtschaft ge-
fährdet dieselben und der fortdauernde Rückgang des Zinsfusses von
1870 bis 1895 erschwerte‘ es ihnen wesentlich, eine angemessene Ver-
zinsung zu erzielen. Die meisten Lebensversicherungen Europas
rechnen mit 3!/, %, die älteren Anstalten vielfach mit 3%, es giebt
aber einzelne, welche ihren Berechnungen 4°%, zu Grunde legen.
Gegenüber diesen Momenten tritt die Bedeutung des Grund-
kapitals wesentlich zurück.
Aus dem Gesagten ist zu ersehen, dass gerade für die Lebens-
versicherung die Staatskontrolle notwendiger ist, als für die übrigen
Versicherungsanstalten.
In den einzelnen Staaten domizilierende Gesellschaften :
Policen
x ı Auf 1000 |Versicherte
Versicherte .
Einwohner Summe per
Summe .
kommen !Einwohner
N Dal
olicen Fres.,
Schweiz (inkl. Volksversicherung)
Grossbritannien. . ... . .
ausserdem Volksversicherung .
Deutsches Reich . ... ..
Frankreich . oo...
Jesterreich „0
[talien . .0.00000000000004 404
Schweden und Norwegen .
Sinland
112 067
1 543 026)
5 860 654
3.635 276!
7
503 848)
86 027
(55 104
26714
606 367 257
4 058 654 200
3 801 845 475
3 000 681 770
3 549 005 537
2.708 266 372
656 589 493
746 217 438
168 357 3592
36 197
38 347
Op 4291 A) 441
70 153
? 92
2 104
3 21
21 106
14 6
Statistik.
S 83.
Versicherungsgesetzgebung.
Dr. Manes, Die wirtschaftliche Bedeutung der deutschen Privatversicherungs-
gesetzgebung. Jahrb. f. Nat.-Oek. 1902, 3. F., Bd. XXI.
Die Geseizgebung für das Versicherungswesen ist bis in die letzten
Jahre nur äusserst unvollkommen entwickelt yewesen. namentlich war