Object: Theoretische Sozialökonomie

$ 85. Das Zollschutzsystem. y 
Pflanzung und Beschützung einer eigenen Manufakturkraft zu recht- 
fertigen‘‘. Bei kleineren und weniger entwickelten Nationen ist dies 
nicht der Fall. Der Manufakturstand stellt eine ungleich höhere Stufe 
der ganzen gesellschaftlichen Entwicklung dar als der bloße Agrikultur- 
stand. Im Manufakturstand bietet sich eine vielseitige Verwendung aller 
Produktivkräfte, die da auch ihre höchste Ausbildung erhalten. Der 
Manufakturstand schafft einen starken Verkehr zwischen den Menschen 
nd fördert dadurch die Entwicklung nicht nur der materiellen Kultur, 
sondern auch der Wissenschaften und der Künste und vor allem des 
Staatslebens. Er schafft auch die Existenzmöglichkeit für eine ‚,zwei- 
bis dreimal größere Bevölkerung‘ . .., woraus „folgt, daß alle geistigen 
räfte der Nationen, die Staatseinkünfte, die materiellen und geistigen 
Verteidigungsmittel und die Garantie der Nationalunabhängigkeit durch 
Pflanzung einer Manufakturkraft in gleichem Verhältnis gesteigert 
erden‘, Diese Vorteile treten nicht notwendig in einer Ver- 
ehrung der Reichtümer oder der Einkommen der Individuen hervor 
und können deshalb auch nicht dadurch gewonnen werden, daß ‚jedes 
ndividuum ungestört dem Geschäfte der Reichtumsanhäufung Über- 
lassen‘ wird, Es handelt sich nicht darum, „durch die Handelsbeschrän- 
kungen unmittelbar die Summe der Tauschwerte in der Nation, sondern 
darum, die Summe ihrer produktiven Kräfte zu vermehren‘. Dieses 
Ziel kann nur die Staatsgewalt fördern: durch eine Regulierung des 
auswärtigen Handels „tut sie etwas, was die Individuen, selbst wenn 
je es wüßten, nicht für sich selbst zu tun vermöchten‘“. ‚, Jede große 
ation muß alsdann dahin streben, ein Ganzes in sich selbst zu bilden, 
das mit anderen Ganzen gleicher Art nur in soweit in Verkehr tritt, als 
es seinen besonderen Gesellschaftsinteressen zuträglich ist. Diese Ge- 
ellschaftsinteressen sind aber unendlich verschieden von den Privat- 
interessen aller einzelnen Individuen der Nation, wenn jedes Individium 
als für sich allein dastehend und nicht in seiner Eigenschaft als Glied 
der Nationalgesellschaft betrachtet wird.“ 
List hat also die Erreichung des Manufakturstandes oder des „Agri- 
kulturmanufakturhandelsstandes‘‘ als ein Kollektivgut betrachtet in 
dem näher bestimmten Sinne, welchen wir diesem Wort oben (8 10) 
gegeben haben. Dieses Kollektivgut kann wie jedes andere Kollektivgut 
nur durch eine kollektive Organisation wie der Staat erworben werden. 
Diese Beobachtung, daß es Kollektivgüter gibt, die nicht in der Summe 
der Einkommen der Individuen hervortreten und deren Förderung also 
dem Privatinteresse nicht überlassen werden kann, ist für die Theorie 
der Handelspolitik von entscheidender Bedeutung. Die Möglichkeit 
muß nämlich nun immer offen gehalten werden, daß ein kollektiver 
Vorteil irgendwelcher Art durch bestimmte handelspolitische Maß- 
ahmen gewonnen werden kann, und die Lehre der Freihandelstheorie, 
Tach welcher jeder staatliche Eingriff in den freien Handel, weil er die 
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