$ 85. Das Zollschutzsystem. y
Pflanzung und Beschützung einer eigenen Manufakturkraft zu recht-
fertigen‘‘. Bei kleineren und weniger entwickelten Nationen ist dies
nicht der Fall. Der Manufakturstand stellt eine ungleich höhere Stufe
der ganzen gesellschaftlichen Entwicklung dar als der bloße Agrikultur-
stand. Im Manufakturstand bietet sich eine vielseitige Verwendung aller
Produktivkräfte, die da auch ihre höchste Ausbildung erhalten. Der
Manufakturstand schafft einen starken Verkehr zwischen den Menschen
nd fördert dadurch die Entwicklung nicht nur der materiellen Kultur,
sondern auch der Wissenschaften und der Künste und vor allem des
Staatslebens. Er schafft auch die Existenzmöglichkeit für eine ‚,zwei-
bis dreimal größere Bevölkerung‘ . .., woraus „folgt, daß alle geistigen
räfte der Nationen, die Staatseinkünfte, die materiellen und geistigen
Verteidigungsmittel und die Garantie der Nationalunabhängigkeit durch
Pflanzung einer Manufakturkraft in gleichem Verhältnis gesteigert
erden‘, Diese Vorteile treten nicht notwendig in einer Ver-
ehrung der Reichtümer oder der Einkommen der Individuen hervor
und können deshalb auch nicht dadurch gewonnen werden, daß ‚jedes
ndividuum ungestört dem Geschäfte der Reichtumsanhäufung Über-
lassen‘ wird, Es handelt sich nicht darum, „durch die Handelsbeschrän-
kungen unmittelbar die Summe der Tauschwerte in der Nation, sondern
darum, die Summe ihrer produktiven Kräfte zu vermehren‘. Dieses
Ziel kann nur die Staatsgewalt fördern: durch eine Regulierung des
auswärtigen Handels „tut sie etwas, was die Individuen, selbst wenn
je es wüßten, nicht für sich selbst zu tun vermöchten‘“. ‚, Jede große
ation muß alsdann dahin streben, ein Ganzes in sich selbst zu bilden,
das mit anderen Ganzen gleicher Art nur in soweit in Verkehr tritt, als
es seinen besonderen Gesellschaftsinteressen zuträglich ist. Diese Ge-
ellschaftsinteressen sind aber unendlich verschieden von den Privat-
interessen aller einzelnen Individuen der Nation, wenn jedes Individium
als für sich allein dastehend und nicht in seiner Eigenschaft als Glied
der Nationalgesellschaft betrachtet wird.“
List hat also die Erreichung des Manufakturstandes oder des „Agri-
kulturmanufakturhandelsstandes‘‘ als ein Kollektivgut betrachtet in
dem näher bestimmten Sinne, welchen wir diesem Wort oben (8 10)
gegeben haben. Dieses Kollektivgut kann wie jedes andere Kollektivgut
nur durch eine kollektive Organisation wie der Staat erworben werden.
Diese Beobachtung, daß es Kollektivgüter gibt, die nicht in der Summe
der Einkommen der Individuen hervortreten und deren Förderung also
dem Privatinteresse nicht überlassen werden kann, ist für die Theorie
der Handelspolitik von entscheidender Bedeutung. Die Möglichkeit
muß nämlich nun immer offen gehalten werden, daß ein kollektiver
Vorteil irgendwelcher Art durch bestimmte handelspolitische Maß-
ahmen gewonnen werden kann, und die Lehre der Freihandelstheorie,
Tach welcher jeder staatliche Eingriff in den freien Handel, weil er die
58°