Full text : Finanzwissenschaft (Teil 3)

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Es bleibt daher nur 4. die Verwertung des Staatskredites, um
durch Anleihen die erforderlichen Mittel aufzubringen. Ueber die
volkswirtschaftliche Bedeutung derselben gehen die Anschauungen erheblieh
 auseinander.

Zugunsten derselben ist das Folgende angeführt worden:
1. Dem Publikum wird dadurch Gelegenheit zu sicherer Anlage
der Gelder, meistens gegen einen angemessenen Zinsfuß, gewährt. Dadurch
 wird dem Abfließen der heimischen Kapitalien in das Ausland
entgegengewirkt und ein Anreiz zum Sparen gegeben. Indessen ist
dieses Argument nicht als maßgebend anzuerkennen, Der Staat hat
nicht die Aufgabe, der besitzenden Klasse die Anlage von Kapitalien
zu erleichtern und ihr den Genuß derselben ohne eigene Arbeit zu garantieren.
 Der Anspruch allerdings wird vielfach erhoben, er ist aber
prinzipiell zurückzuweisen,.
2. Man ist in früheren Zeiten noch einen Schritt weiter gegangen
und bat in der Kontrahierung der Schulden durch den Staat überhaupt
 eine Förderung des Volksvermögens gesehen (Macleod), indem
die Ausgabe von Staatsschuldscheinen einer Neubildung von‘ Kapital
gleich erachtet wurde. Indessen beruht diese Auffassung auf einem
Irrtume. Durch die Ausstellung eines Schuldscheines wird nicht neues
Kapital geschaffen, und der Aussteller wird dadurch nicht reicher.
Wohl aber kann unter Umständen das vorhandene Kapital durch
Kreditoperationen zu einer höheren Verwertung gebracht werden. Es
kommt aber natürlich ganz darauf an, ob sich ein besonderer Bedart
an Umlaufsmitteln herausgestellt hat, und welcher Art die Verwendung
des geliehenen Kapitals ist, ob die Volkswirtschaft einen Nutzen davon
hat oder nicht.
3. Allerdings ist ein wesentlicher Vorteil der Anleihen darin zu
sehen, daß die Gelder dabei nur dorther genommen werden, wo sie
gerade disponibel sind und freiwillig dem Staate zur Verfügung gestellt
 werden (abgesehen natürlich von Zwangsanleihen, die hier nicht
in Frage kommen), wobei vorauszusetzen ist, daß privatwirtschaftlich
das vom Staate gewährte Aequivalent einen reichlichen Ersatz für den
visher in der wirtschaftlichen Aulage erzielten Nutzen gewährt. Eine
Ausnahme wird vorliegen, wo der Geber sich aus Patriotismus ein
Opfer auferlegt, um dem Staate seine Unterstützung in besonderen
Fällen der Not zu gewähren. In solchen Fällen ist dafür anzunehmen,
laß politisch wie volkswirtschaftlich die Verwendung der Gelder durch
den Staat eine überwiegende Bedeutung hat. Wir haben dabei aus-Ädrücklich
 von Zwangsanleihen abgesehen, da diese nicht als Kredit-»perationen
 anzusehen sind, welche eben die Aufnahme eines Darlehns
 auf Grund des Vertrauens zu der Zahlungsfähigkeit und
Willigkeit des Schuldners ist. Zwangsanleihen stehen vielmehr der
Steuererhebung, resp. einer Vermögenskonfiskation unter Inaussichtsjellung
 der Rückzahlung des erhobenen Betrages gleich, und enthalten
alle wirtschaftlichen Nachteile derselben. Das freiwillig dem Staate
gewährte Darlehen wird zwar auch der volkswirtschaftlichen Tätigkeit
im großen ganzen entzogen und kann dadurch nachteilig wirken; wenn
aber die Anleihe als notwendig im Staatsinteresse erkannt ist, so werden
weniger Interessen verletzt, wenn es den Privatwirtschaften überlassen
bleibt, die Summen da herauszuziehen,. wo sie am leichtesten entbehrt
werden können.
            
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