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zahlung eintreten, die dem Lande doch nicht erspart werden kann.
Auch die politische Abhängigkeit von dem Gläubigerlande wird nicht
bedeutungslos sein. Es kommt nach allem alles auf die Art der Verwendung
der geliehenen Mittel und die zu bringenden Opfer an, ob
sine Anleihe gerechtfertigt ist oder nicht. Wenn nur auf diese Weise
ein Eisenbahnnetz oder dergleichen zur Entwicklung des Landes notwendige
Verkehrseinrichtungen rechtzeitig geschaffen werden können,
so wird es vollständig richtig sein, hier die Hilfe des Auslandes hinzuzuziehen,
um dem Lande die Entfaltung der wirtschaftlichen Kräfte zu
ermöglichen, wenn die Bedingungen günstig sind; und der späteren
Generation wird dann die Rückzahlung der Schuld weit leichter sein,
als die Aufbringung der betreffenden Summe der gegenwärtigen. Nach
einem unglücklichen Kriege pflegt ohnehin eine Notwenigkeit vorzuliegen,
ausländische Gelder zur Ergänzung heranzuziehen.
2, Die Absorption bedeutender Mittel durch den Staat führt
aaturgemäß zu einer künstlichen Erhöhung des Zinsfußes, wodurch der
Arbeitskraft die Unterstützung durch das Kapital verteuert wird,
während unter den gegenwärtigen Verhältnissen eine allmähliche Ermäßigung
des Zinsfußes nur als wünschenswert bezeichnet werden muß,
am der gesamten Produktion eine intensivere Tätigkeit zu ermöglichen.
Eine schnelle Tilgung der öffentlichen Schulden wird aus diesem Grunde
aur in hohem Maße erwünscht sein.
3. Im Gegensatze zu dem vierten Punkte der Vorzüge der Staatsanleihen
ist die Gefahr hervorzuheben, daß sich die lebende Generation
durch Anleihen die Lasten für momentane Aufgaben auf Kosten
ler späteren Generationen zu sehr erleichtert.
Das wird besonders der Fall sein, wenn laufende Ausgaben zum
Teil durch Anleihen bestritten werden sollen, d. i. wenn eine Defizitwirtschaft
Platz greift.
Aus dem Gesagten geht hervor, daß die Anleihen überwiegend
als eine Last nicht nur für die Finanz-, sondern auch für die ganze
Volkswirtschaft und damit als ein Uebel anzusehen sind, welches so
viel als möglich zu vermeiden und zu reduzieren ist. Es ergibt sich
lie Pflicht für den Staat und noch in höherem Maße für die Gemeinde,
fortdauernd an der Schuldentilgung zu arbeiten, um nicht zu viel von
der Last der Zukunft zu überlassen und auf der anderen Seite nicht
lie Reserve zu erschöpfen, indem der Staatskredit zu stark angespannt
wird. Fortdauernd häufen sich die Gelegenheiten zu bedeutenden Ausgaben
und die Veranlassung, zu Anleihen die Zuflucht zu nehmen, In
geordneten Zeitverhältnissen wird deshalb Bedacht darauf genommen
werden müssen, diese Quelle nicht zu sehr zu erschöpfen, sondern sie
offen und ergiebig zu erhalten.
8 72. ;
Die verschiedenen Arten der Anleihen.
Man hat zwischen Verwaltungs- und Finanzschulden unterschieden.
Indessen scheint dieses wenig glücklich. AHErstere sind
Jiejenigen, welche von den Verwaltungsorganen während des Jahres
vemacht, letztere, die von den Finanzbehörden aufgenommen werden,
Da erstere in der Regel den letzteren entnommen werden, so fallen
sie meistens zusammen, soweit es sich um Deckung laufender Ausyaben
handelt. Das tiefere Unterscheidungsmerkmal ist nicht in den