Full text : Finanzwissenschaft (Teil 3)

Abschnitt IL.

Die Lehre von den Steuern.

Kapitel I.

Die Theorie der Steuern,
Kisenhart, Die Kunst der Besteuerung. Berlin 1868,
Neumann, Die Steuer nach der Steuerfähigkeit, Beitrag zur Kritik und Geschichte
 der Lehre von den Steuern, Jahrbücher für Nationalökonomie 1880/81.
Neue Folge. Bd. I und II. .
B. Fwuisting, Die Grundzüge der Steuerlehre. Berlin 1902.
Wagner, Finanzwissenschaft, II, $$ 101 ff. II!

8 6.
Das Steuerrecht und der Steuermaßstab.
R. Meyer, Die Prinzipien der gerechten Besteuerung in der neueren Finanzvissenschaft.
 Wien 1884,
&. Schanz. Zur Frage der Steuerpflicht. Finanzarchivr 1892. Bd. IT.

In älterer Zeit begründete man das Recht des Staates, Steuern
zu erheben, mit den Vorteilen, welche er den Bürgern gewährte, und
sah den Maßstab für die Besteuerung in den dem Pflichtigen von dem
Staate gewährten Vorteilen. So lautete die sog. Vergeltungssheorie,
 welche das Prinzip der Leistung und Gegenleistung
oder das Gebührenprinzip aufstellte, auch die Genußtheorie
genannt.
Diese Theorie wurde zuerst von dem englischen Philosophen
Hobbes 1669 ausgesprochen, welcher die Steuer als den Preis für
erkaufte Sicherheit bezeichnet. Montesquieu nannte sie eine Abgabe,
am den Rest des Vermögens in Ruhe genießen zu können. Hugo
Grotius, Puffendorf, A. v. Haller vertraten dasselbe Prinzip.
{In der neueren Zeit wollte noch Rottek die Steuerpflicht nach dem
Maße der Teilnahme des Bürgers an den Wohltaten des Staates berechnen;
 ähnlich Lorenz von Stein noch in der zweiten Auflage
seines Lehrbuches 1871, von Hock, Faucher, Michaelis u. @.;
ebensowohl Konservative wie Freihändler im Dresdner Landtag und
der badischen ersten Kammer bei Gelegenheit der Beratung der
Steuerreform.
Diese Theorie ist nicht als richtig anzuerkennen, denn danach
müßte bei Mangel an Schutz durch den Staat, im Falle eines unglück-
            
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