Full text: Nationalökonomie (1.1915)

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richtung ohnehin den Vorteil der Notenemission für die Banken be- 
deutend beschränkt. Ebenso fiel aber der volkswirtschaftliche Nutzen 
der Notenemission fort, sich dem Bedarf an Umlaufsmitteln anzu- 
Schließen. Für die Noten mußten Papiere deponiert werden, die der 
Bank 4—5 %, liefern; standen sie über pari, so erhielten sie doch 
nur 96% des Nominalbetrages und bei der Rückzahlung nur den 
Nominalbetrag ausgezahlt. Bei dem hohen Zinsfuß, der namentlich 
noch im Westen Amerikas herrscht, wurde dadurch den Banken ein 
großer Zinsverlust zugemutet, der sie auf eine erweiterte Noten- 
emission verzichten ließ, Dieselbe ist deshalb überhaupt eine sehr 
geringe und bei der Geldbedürftigkeit des Landes unzweifelhaft un- 
zulänglich geblieben. Der Notenumlauf ging mehr und mehr zurück 
und betrug in den neunziger Jahren noch nicht 200 Millionen 
Dollar gegenüber 300 Millionen in den siebziger und Anfang der 
achtziger Jahre. 1902 hob er sich wieder auf 358 Millionen Dollar. 
Die New-Yorker Banken hatten 1904 bei einem Metallvorrat von 
229 Millionen Dollar nur 77,5, 1906: bei 184,8 78,6 Millionen Dollar 
in Noten zur Verfügung, 39,9 und 49,7 Millionen im Umlauf. Die 
Depositen beliefen sich aber auf 1118 Millionen Dollar i. J. 1904, 
und 1024 Millionen i. J. 1906. Der Schwerpunkt liegt dort in dem 
Depositenverkehr. 
Zu bemerken ist noch, daß die Notenbanken oder sogenannten 
Nationalbanken in Amerika unter der Aufsicht besonderer Staats- 
kontrolleure stehen. 
Das beschriebene Banknotenwesen in den Verein. Staaten ge- 
nügte, wie sehr allgemein anerkannt, dem Verkehre des großen 
Landes in keiner Weise. Besonders konnte es, wie angedeutet, zur 
Milderung wirtschaftlicher Krisen durch Erweiterung des Kredites 
an die Geschäftswelt nicht genügend beitragen, wie das in den haupt- 
sächlichsten europäischen Ländern mit großen Zentralnotenbanken der 
Fall war. So hat auch der Ausbruch des Krieges 1914 selbst in den 
unmittelbar beteiligten Ländern keine solche Geld- und Kreditkrisis 
herbeigeführt als in der Union. Auf Grund von Studien in Europa 
ist deshalb schon seit mehreren Jahren dort an einem neuen Bank- 
gesetzentwurf gearbeitet. Aber erst am 23. Dezember 1913 ist ein 
solches Gesetz?) zur Annahme gelangt, das demnächst der praktischen 
Einführung harrt. 
Die hauptsächlichste Aenderung durch das neue Gesetz Negt 
darin, daß gegenüber der bisherigen Dezentralisation durch 7500 Na- 
tionalbanken, die das Recht einer Notenemission hatten, in 12 Di- 
strikten, in die die Union eingeteilt wird, je eine „Federal-Reserve- 
Bank“ errichtet wird und diese 12 Banken eine Spitze in Washington 
erhalten, wodurch eine Zentralisation angebahnt wird. Jede der bis- 
herigen Nationalbanken muß sich mit 6°% ihres Eigenkapitals und 
ihrer Reserven an der in ihrem Distrikt liegenden F.-R.-Bank be- 
teiligen, während Staats-Banken der einzelnen Staaten und Trustbank- 
gesellschaften in gleicher Weise die Mitgliedschaft erlangen können. 
Im Allgemeinen dürfen die F.-R.-B. nur mit ihren Mitgliedsbanken 
Geschäfte machen. Diese beschränken sich auf die Annahme von 
Depositen, Giroverkehr, Notenausgabe, Diskontierung von Wechseln 
1) Jastrow u. J. Bendix, Die amerikanische Bankreform. Jahrb. f. Nat.-Oek. 
(914, Bd. 103, S. 599,
	        
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