Einleitung.
Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage.
Litteratur und Methode.
J. Der Begriff der Volkswirtschaft.
v. Hermanmn, Staatswirtschaftliche Untersuchungen. 1832. 1870. — v. Mangol dit, Volks-
rirtschaft, in Bluntschli, St. W. — Kunes, Die polilische Skonomie vom Standpunkt der geschichtlichen
Methode. 1853 u. 1883. — Adolf Wagner, Grundlegung der allg. oder theor. Voltswirtschafts⸗
ehre. 1876. 3. Aufl. 1892 94. Schäffre, Das geseschaftliche System der menschlichen Wirt⸗
ichaft. 1878. — v. Schönberg, Handbuch der politischen Okbuomie. 1882 18096 (hauptsächlich die
inleitenden und allgemeinen Abschuitte von v. Schönberg, v. Scheel und Neumann) — Schmoller,
Städtische, texritoriale und staatliche Wirtschaftspolitik. J. f. G.V. 1884 und Schmoller U. U. —
Bücher, Entftehung der Volkswirischaft. 1893, 1898 u. 1901. — v. Philippovich, Grundriß der
volitischen Okonomie. 1893 u. 1898.
4 Gexrber, Grundzüge eines Systems des deutschen Staatsrechts. 1865 u. 1869. — vanKrieken,
Uber die sog. organische Staaislehre 1878. — Gierke, Die Grundbegriffe des Staatsrechts und die
neuesten Staatsrechtstheorien. Zf. St.W. 1871.
. Vorbemerkung. Die Volkswirtschaft, deren allgemeine wissenschaftliche
Lehre in dem folgenden Grundriß dargelegt werden soll, ist ein staatswissenschaftlicher
Kollektivbegriff, ähnlich wie Staat, Volk, Gesellschaft, Kirche, socialer Körper. Solche
Begriffe haben wohl, seit es ein Stammes und Staalsleben gab, nie ganz gefehlt.
Aber erst mit der höheren Ausbildung des gesellschaftlichen Lebens, mit dem selbständigen
Hervortreten einzelner Seiten und besonderer Organe desselben einerseits, mit der Ent—
tehung einer nachdenkenden Beobachtung und wiffenschaftlichen Beschreibung der socialen
Erscheinungen andererseits haben fie eine feste Umgrenzung und größere Deutlichkeit
xhalten. Die Begriffe der 02αα, der res publica, des Staates sind schon alt, sie
Jaben sich mit der wisfenschaftlichen Erörterung der Griechen und Roͤmer gebildet und
seither erhalten; freilich hat der moderne Staatsbegriff auch erst seit dem 18. Jahrhundert
as heutige Gepräge erhalten; der Begriff der Volkswirtschaft hat sich erst im Laufe
des 17.5 18. Jahrhunderts gebildet.
Wir haben unsere Erörterungen mit einer vorläufigen Analyse dieses Begriffes
zu beginnen, um damit den Gegenstand, der uns beschäftigt, im allgemeinen festzuftellen
und bei dem, der ihn noch nicht kenni, zunächst ein fsummarisches Bild dessen hervor—
zurufen, was wir dann im einzelnen untersuchen.
Das, was der Engländer political oconomy, der Franzose économie politique
nennt, der Deutsche erst Staatswirtschaft, dann richtiger Volkswirtschaft nannte, um—
schließt jedenfalls zwei Grundvorstellungen. Es handelt sich um eine Gesamterscheinung,
die auf der menschlichen wirtschaftlichen Thätigkeit beruht, und die zugleich von den
menschlichen Gemeinschaften ihren Stempel empfängt.
Schmoller, Grundriß der Volkswirtschaftslehre. J. 4 —6. Aufl.