Full text: Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft (1.1901)

Der Begriff des Wirtschaftens. 
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wichtigsten Teil der wirtschaftlichen Thätigkeit der Kulturvölker. Erst wo das wirt⸗ 
schaftliche Leben diese Formen angenommen hatte, entstand für gewisse Gruppen der 
Befellschaft ein so großer Wohlstand, daß der Gegenfatz von Reichen und Armen stärker 
»mpfunden wurde, bildete sich auch erst in ausgeprägterer Weise die Unterscheidung 
reicher und armer Stämme und Völker. 
Im Bereich dieser rechnenden und auf Gewinn spekulierenden Unternehmungen 
entstand zuerst die verstandes- und zahlenmäßige Erfassung aller Vorgänge des Wirt⸗ 
schaftslebens, das Buchen und Rechnen mit Wertgrößen und in Geldpreisen, die Ver— 
zleichung von Einnahme und Ausgabe, von Aufwand und Erfolg, die Berechnung 
des Rohertrages der für eine Produktion aufgewendeten Kosten und des nach Abzug 
der Produktionskosten erzielten Reinertrages. Und alle unter die Kontrolle solcher Uber⸗ 
legungen und Rechnungen gestellte menschliche Thätigkeit wird nun als specifisch wirt— 
schaftlich bezeichnet; die Tugend der Wirtschaftlichkeit ist die planvoll berechnende, klug 
den höchsten Erfolg mit den kleinsten Mitteln erreichende menschliche Thätigkeit, ob sie 
nun direkt auf Wirtschafts- oder andere Zwecke gehe. Und jede andere nicht wirt— 
cchaftliche Thätigkeit, die im System der Arbeitsteilung ein Entgelt fordert, wie die 
des Lehrers, Richters, Künstlers, erhält durch diese Entgeltung, durch die Absicht, mit 
ihr sich einen Lebensunterhalt zu schaffen, eine wirtschaftliche Seite. 
So hat das Wort „Wirtschaften“ neben seiner ursprünglich konkreten Bedeutung 
noch eine Reihe von verwandten Nebenvorstellungen in sich aufgenommen; aber der 
dern des Begriffs ist derselbe geblieben. Er umfaßt nicht alles „Arbeiten“, denn es 
ziebt ein Arbeiten für höhere, nicht wirtschaftliche Zwecke; nicht alle Thätigkeit für 
iußere Bedürfnisbefriedigung, denn dazu gehört auch das Turnen, das Spazierengehen, 
die Gesundheitspflege. Die Verflechtung der Thätigkeit in einen entgeltlichen Austausch 
ist nur einem freilich wachsenden Teil der wirtschaftlichen Thätigkeit bei höherer Kultur 
eigen. Was das Individuum für sich, für seine Familie, für Gemeinde und Staat 
virtschaftlich schafft, ohne direkt bezahlt zu werden, gehört dem Kreise nicht minder an, 
als was für den Markt produziert wird. Die wirtschaftliche Produktion von Gütern, 
Vorräten, Waren ist das Hauptgebiet der Wirtschaftsthätigkeit; aber auch die Leistungen 
von wirtschaftlichen Diensten, die Handelsthätigkeit gehören dazu. 
Die wirtschaftliche Produktion besteht stets in einem aktiven Eingreifen des 
Menschen in den großen, nie ruhenden Naturprozeß; er soll so gestaltet werden, daß 
die Kräfte der Natur dem Menschen am wenigsten schaden, ihm am meisten nützen. 
Die in unbegrenzter Menge von der Natur dem Menschen so gebotenen Güter, daß er 
iie ohne weiteres genießen und nützen kann, nennen wir freie, die in begrenzter Menge 
porkommenden und daher in das Eigentum von einzelnen oder Korporationen gekommenen, 
vom Menschen umgeformten nennen wir wirtschafthiche Güter oder Güter 
schlechtweg. Die möglichst reiche Versorgung mit Gütern ist der Hauptzweck des wirt— 
chaftlichen Schaffens. Je reichlicher die Versorgung wird, desto gesicherter ist unsere 
Eristenz, desto mehr können Vorräte für die Zukunft zurückgelegt werden, desto mehr 
sann statt der direkten Gütererzeugung die indirekte, technisch und gesellschaftlich kompli— 
zierte angestrebt werden. Das geschieht durch Schaffung größerer, zusammengesetzter 
technischer Vorrichtungen, wie z. B. durch Bau einer Wasserleitung statt des Schöpfens 
an der Quelle; jeder richtige Fortschritt nach dieser Seite setzt voraus, daß wir, mit 
virtschaftlichen Vorräten versehen, auf den augenblicklichen Erfolg verzichten können, um 
einen größeren künftigen Erfolg, eine Mehrerzeugung oder Kräfteersparung in der Zukunft 
zu erreichen. 
3. Der Begriff der Wirtschaften als gesellschaftlicher Organe 
ind der, Volkswirtschaft. All' das geschieht nun in —2— ,e 
„Wirtschaften“. Wir verstehen unter einer „Wirtschaft“ einen kleineren oder größeren 
Kreis zusammengehöriger Perfonen, welche durch irgend welche pfychische, sistliche oder 
cechtliche Bande verbunden, mit und teilweise auch für einander oder andere wirt 
schaften. Auch die einzelne Person kann unter Umständen eine Wirtschaft für sich führen 
»der bilden; meist aber ist sie ein Glied innerhalb einer oder mehrerer größerer Wirt—
	        
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