Full text: Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft (1.1901)

Mutterrecht und Muttergruppen. 
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Hier sprechen wir zunächst von den Muttergruppen, ihrer Wirtschaft, ihrer Stellung, 
ihrem Rechte. 
Die Wohnweise der älteren Völker überhaupt haben wir uns so zu denken, daß 
die Menschen in so kleinen Hütten lebten, daß, auch wo Einehe mit Vatergewalt vor— 
handen war, Mann und Frau häufig besondere Hütten hatten, wie sie auch vielfach 
eine Art getrennter Wirtschaft führten, nur in einzelnem sich halfen. Derartiges ist nun 
auch zur Zeit des Mutterrechtes vorauszusetzen; die Sippen wohnten zusammen, meist 
mindestens zwei, oft mehr Sippen in nächster Nähe, im selben Dorfe. Wo nun die Hütten 
etwas größer und besser wurden, da konnten leicht die Kinder, ja die Kindeskinder der 
Mutter bei ihr in der Hütte bleiben, jedenfalls in Nachbarhütten untergebracht werden, 
während die den anderen Sippen angehörigen Ehemänner bei ihrer Mutter, bei ihrer 
Sippe wohnen blieben, ohne daß das den Geschlechtsverkehr, das Helfen bei der Arbeit 
hemmte, da auch diese Hütten nur wenig weiter entfernt waren. Als der große bauliche 
Fortschritt bei vielen dieser Stämme eintrat, der Bau von Holzhäusern, in denen 40, 
60, 100 und mehr Personen Platz hatten, da war die Anordnung vielfach die, daß man die 
jungen Männer oder alle Männer nach Sippen und Altersklassen in eines und daneben 
die Weiber mit ihren Kindern in ein anderes verwies; oft aber auch so, daß die Sippen, 
d. h. die von einer Stammmutter abstammenden Männer und Frauen oder Teile der— 
selben sich ein sogenanntes Langhaus mit Abteilungen für die einzelnen Mütter nebst 
ihren Kindern und mit solchen für die Männer herstellten. Die Sitten konnten sich dabei 
sehr verschieden gestalten: junge Ehemänner wohnten oft die ersten Jahre der Ehe oder 
auch länger in der Hütte der Frau, im Langhaus ihrer Sippe. Oft wohnte auch die 
Frau beim Manne, kehrte aber stets bei Krankheit und Kindbett, im Falle des Todes 
des Mannes mit ihren Kindern zur Muttersippe zurück. Oft durften auch die Ehe— 
männer ihre Frauen nur regelmäßig in ihren Hütten, in ihrem Gemach des Langhauses 
besfuchen. Eine gewisse getrennte Wirtschaft von Ehemann und Ehefrau erhielt sich, wie 
sie schon vorher vielfach existiert hatte. Die Frau gab dem Manne vom Erträgnis 
ihrer Felder, er ihr von seiner Jagd etwas ab. Im übrigen lebten beide bei ihren 
Geschwistern, ihren Müttern, ihrer Sippe. 
Die Frau führte mit ihren Kindern eine Art Sonderhaushalt, wobei ihre Brüder 
einerseits, ihr Ehemann andererseits zu ihr in Beziehung standen, ihr da und dort halfen 
und von ihr unterstützt wurden. Die Beziehungen der Frau zu ihrem Manne konnten 
dauernde und ausschließliche sein; oft waren sie es nicht; oft hatte der Mann Be— 
ziehungen zu mehreren Frauen in verschiedenen Sippen; die Dauer der Säugezeit war 
meist noch eine viele Jahre lange; vielfach war in dieser Zeit den Frauen der Geschlechts— 
verkehr untersagt wie auch den Männern längere Zeit, ehe sie auf den Kriegspfad sich 
begaben. Bei manchen Stämmen war den Kriegern jahrelang der, dieser Thätigkeit 
wie man glaubte ungünstige, Geschlechtsverkehr verboten. 
Eine Familie in unserem Sinne gab es nicht. Mann und Frau lebten nicht 
dauernd zusammen; die Kinder sahen nicht im Vater, sondern in dem stets anwesenden 
Mutterbruder die Respektsperson, der sie gehorchten, die sie berrbten. Mann und Frau 
erzogen ihre Kinder nicht gemeinsam; die sittigenden Einflüsse des Elternhauses, des 
Ahnenkultus, der patriarchalischen Familie fehlten, wie die Fortsetzung der Traditionen 
durch Generationen hindurch. Der Vater sparte und sammelte nicht für seine Kinder. 
Die Muttergruppe hatte eine mehr vorübergehende Existenz: nur so lange die Kinder 
klein waren, bestand sie, dann löste sie fich wieder auf; ihre Glieder traten in die Sippe 
zurück. Alle geistige und materielle Überlieferung mußte viel schwächer sein. 
Es war eine Familienverfassung, welche auf dem heiligsten und tiefsten Gefühle, 
auf der Mutterliebe aufgebaut war, diese Grundlage aller sympathischen Gefühle aus— 
bildete, verstärkte, auch die Geschwisterliebe pflegte, die Blutseinheit der mütterlichen 
Verwandten zu lebendigem Gefühl und Ausdruck brachte; in dem mütterlichen Haushalt, 
seinem Herde, seiner Vorratssammlung lag der Kern des späteren Familienhaushaltes. 
Aber es waren doch Zustände und Einrichtungen, welche eine höhere wirtschaftliche, 
politische, psychische und religiöse Entwickelung nicht förderten, weniger individuelle
	        
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