mit bes. Rücksicht auf die Stadtwirtschaft des deutschen Mittelalters. 179
precht von dem franzöjischen Wirtschaftsleben des 11. Jahr-
hunderts sagt, daß man nur im Notfalle kaufte und in der Haupi-
sache auch nur im Notfalle verkaufte!), so wird in diesem Satze
die Bewegung im damaligen Verkehrsleben zweifellos unter-
schätt. Es ist aber überhaupt die Frage, ob der dehnbare Be-
griff „Notfall“ eine genügende Charakteristik gibt. Jedenfalls
trifft auf das 11. Jahrhundert ganz und gar nicht der unmittel-
bar darauf folgende Ausspruch Büchers zu: „Der Tausch ist
ein der geschlossenen Hauswirtschaft fremdes Element.''?)
Der Bücherschen Definition der Stadtwirtschaft werden wir
später eine besondere Erörterung widmen.
Über seine Annahme einer Periode der Volkswirtschaft haben
wir ein Urteil insofern schon abgegeben, als wir feststellten, daß
ein Handelsverkehr, wie er erst seiner Stufe der Volkswirtschaft
entsprechen würde, vielfach bei Völkern vorhanden ist, denen
lich unfrei sind, Land zu Bedingungen übernehmen, die mit persön-
licher Unfreiheit nichts zu tun haben, bieten die von Wilcken geschilderten
ägyptischen Zustände interessante Parallelen. Vgl. z. B. Wilcken
a. a. O. S. 698 Anm. 2.
1) Ich möchte Lamprechts Wort ein Quellenzeugnis aus dem
11. Jahrhundert gegenüberstellen. Adam von Bremen klagt: „Per
fas et nefas suchen wir zu einem Gewande von Marderfell zu kommen,
als wenn es die ewige Seligkeit wäre.“ Val. Schäfer, Hansestädte
S. 186. Al. Schulte, Handel mit Ftalien I, S. 119. ~ Zur Kritik von
Lamprechts französi’chem Wirtschaftsleben ss. übrigens Kiener, Ver-
fassungsgeschichte der Provence von 510 bis 1200, S. 94.
?) Schmoller, Jahrbuch für Gesetzgebung 1893, S. 1261, und
Wagner, Preuß. Jahrbücher 75, 554 wenden gegen Bücher ein, die
Hauswirtschaft sei keine logische Parallele zur Stadt- und Volkswirt-
schaft. „Nur das Nebeneinander mehrerer Hauswirtschaften, wie sie
in der Mark, dem Dorf usw. sich zur Seite stehen, kann logisch der Art
parallel gesett werden, wie die Einzelwirtschaften im Stadtbezirke,
im Territorium und im Staate nebeneinander stehen uno sich berühren.“
Ich vermag diesen Einwand nicht anzuerkennen (es ist hier wohl daran
zu erinnern, daß Schmollers Betrachtung einen ganz anderen Aus-
gangspuntkt hat; s. oben S. 153); Sombart scheint ihn auch nicht zu
erheben. Die wirkliche Schwierigkeit liegt wohl in dem schon (S. 168)
hervorgehobenen Umstande, daß es unmöglich ist, Haus- und Dorf-
wirtschaft in ein festes zeitliches Verhältnis zu bringen.
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