Full text: Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft (1.1901)

310 Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft. 
Gemeinwesen, das damit Kriege führt, oder das damit Eisenbahnen baut. Großbritannien 
gab Millionen Fnfür Zinsen und Tilgung aus: 1701 1,8, 1784 9,2, 1815 32,6, 
1856 27,6, 1886 23; es hatte also verstanden, seit 1815 seine Schulden zu vermindern. 
Frankreich hatte schon 1773 1700 Mill. Livres Schulden, machte dann wiederholt 
Bankerott; 1851 hatte es 5345 Mill., 1869 8782, 1867 216539 Mill. Franes Schulden; 
Preußens Staatsschuld betrug 1797 184, 1820 644, 1848 175, 1866 770, 1888 90 
4457 Mill. Mark. Nach den Berechnungen Heckels über den neuesten Stand (1887—98) 
hetrug in Millionen Mark 
der Überschuß der der Überschuß 
3— Dnaederi privatwirtschaftlichen beträgt Prozente des 
r ã g Staatseinnahme Bruttobedarfes 
n 
Frankreich 
Italien 
Rußland 
England 
Preußen 
975,5 
753,6 
823,5 
500,0 
279.,8 
72,1 
62,6 
266,1 
50,7 
473,0 
7,309 
8,81 
42,88 
11,02 
169,2. 
Wenn die größeren europäischen Staaten heute 12—380/0 ihrer Einkünfte für die 
Staatsschulden nötig haben, wenn von dem Gesamtbetrage der 5669 Mill. Mark 
Effekten, die 1888 an der Berliner Börse notiert wurden, 37653 auf Staats- und 
Städteanleihen kamen, wenn man die fämtlichen europäischen Staatsschulden 1868 — 66 
auf 66013, 1885—86 auf 100 431 Mill. Mark schätzte (Kaufmann), so springt aus 
diesen Zahlen die außerordentliche Bedeutung der Staatsschulden in die Augen. Und 
neben der finanziellen ist die volkswirtschaftliche und sociale kaum minder groß. Mit 
und durch die Staatsschulden haben sich die Banken, die Börsen, die Formen des 
Kreditverkehrs, hat sich das Lebensversicherungsgeschäft entwickelt; durch die Schwierigkeit, 
die Anlehen aufzubringen, ist es den älteren Kreditvermittlern, wie Rothschild, gelungen, 
ein überfürstliches Vermögen zu erwerben. Das ganze Verhältnis der Besitzenden zu 
den Nichtbesitzenden ist durch die Staatsschulden ein anderes geworden. Hätte der Staat 
stets, statt Schulden zu machen, feine außerordentlichen Bedürfnisse direkt durch Umlagen 
gedeckt, so hätte er das nur mittelst einer hohen Besteuerung der Reicheren aufbringen 
können. Indem er Anlehen aufnahm, gab er den besitzenden Klassen die Gelegenheit zu 
großen Kursgewinnen und bequemer Kapitalanlage, steigerte er immer wieder den Zinsfuß 
und damit die Kapitalrente überhaupt; er verzinste nun seinen Gläubigern ihre Staats— 
papiere und deckte das durch Steuern, welche zwar auch die Reicheren, aber neben ihnen 
die übrige Bevölkerung zahlen. Wären alle Bürger in gleichem Betrage Gläubiger des 
Staates und Steuerzahler, so würde der Staat von jedem so viel Steuern erheben, wie 
er Zinsen erhält, und die Schuldenverwaltung kostet; die Kosten der letzteren wären eine 
überflüssige Mühe. Man thäte am besten, Steuern und Zins auf einmal nieder— 
zuschlagen (Soetbeer). Nur die Ungleichheit der Teilnahme an Steuer und Zins hindert 
das. Ohne die großen Staatsschulden würde eine für die unteren Klassen günstigere 
Einkommensverteilung stattfinden. Und diese Thatsache wird etwas gemildert, nicht auf⸗ 
gehoben, wenn die „Rente demokratisiert“ wird, d. h. wenn kleinere Staatsschuldtitel 
auch bis in die mittleren und unteren Klassen eindringen, hier ganz besonders als 
gesicherte Kapitalanlage geschätzt werden. 
110. Die Finanzbehörden und die Schwierigkeit aller Finanz— 
verwaltung und staatlichen Wirtschaft. Die Verwaltung des Staats— 
vermögens, der Steuern, der Staatsschulden, ebenso die von Staatsbanken, Staats— 
eisenbahnen, Staatsposten, Staatsschulen ec. ist nur möglich durch ein System einheitlich 
organisierter und disciplinierter Kräfte; sie zu schaffen, zu richtiger Funktion zu bringen, 
war ungemein schwer, wie wir schon einleitend (S. 281) erwähnten. Sie amtieren nicht, 
wie die Menschen in der Familie aus Zuneigung und Liebe, nicht, wie in der Unter— 
nehmung aus bloßem Erwerbstrieb. Die psychologische Grundlage ist keine so einfache, 
überall vorhandene, wie dort, sondern eine komplizierte, aus Selbstinteresse, Ehr—, 
Standes- und Pflichtgefühl, Sitten- und Rechtstraditionen gemischte. Die staatlichen
	        
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