Die heutige Gemeinde, ihre Aufgabe und ihre Wirischaft. 313
hat selbständige Organe, ein selbständiges Vermögen, eine eigene Kasse, fie hat eine
Sphäre freier Thätigkeit, wenn sie auch ihren Mitgliedern überwiegend mit einer
präcisierten Rechtssphäre gegenübersteht, ähnlich wie der Staat dem Bürger.
Die heutige Gemeinde ist keine geschlossene Genossenschaft, die beliebig die Auf—
nahme verweigern, den Abzug erschweren kann. Sie muß nach den Grundsätzen der
heutigen Freizügigkeit und Niederlassungsfreiheit jeden Einwohner dulden, der nach den
Staatsgesetzen sich in ihr niederläßt. Sie kann nicht mehr, wie die mittelalterliche Stadt,
eine ganz selbständige Wirtschaftspolitik verfolgen; sie kann in ihren Gliedern nicht mehr
den hingebenden lokalen Patriotismus, nicht mehr den zähen, harten Lokalegoismus
erzeugen. Die Hälfte der in ihr Wohnenden sind häufig heute an anderem Orte geboren,
was freilich nicht ausschließt, daß die meisten älteren, am Orte schon Jahre lang An—
säfsigen mit dem Gedeihen und Leben der Gemeinde so enge verwachsen, daß aus dem
Kreise dieser heraus eine gesunde Kommunalverwaltung entsteht, wie sie unsere neueren
Städteordnungen und Gemeindegesetze herzustellen fuchen. Die Gemeindeverfassung jedes
Landes ist nicht bloß politisch und social von der größten Bedeutung, sondern auch
wirtschaftlich. Wo ein gesundes, kräftiges Kommunalleben besteht, wo die gebildeten
und besitzenden Bürger, bis zum Mittel- und Arbeiterstande herab, zum unbezahlten
Ehrendienste für die Gemeinde herangezogen werden, da entsteht in der Bürgerschaft ein
kräftiger, gemeinnütziger Sinn, da lernen die oberen Klafsen die Interessen der unteren
aus eigener Anschauung kennen, da erhält der egoistische Erwerbstrieb der einzelnen sein
notwendiges Korrektiv durch die lebendigen Nachbargefühle und durch die Einsicht in
den engen Zusammenhang des Gedeihens aller Glieder der Gemeinde unter einander
und die Abhaͤngigkeit aller von der gemeinsamen guten oder schlechten Lokalverwaltung.
Die wirtschaftlichen Aufgaben der heutigen Gemeinde sind nicht mehr dieselben
wie in Dorf und Stadi des Mittelalters. Der Bauer und der Stadtbürger haben heute
eine viel selbständigere Wirtschaft, eine viel größere Sphäre individueller Freiheit, beide
haben nicht mehr bloß lokale Interessen, hängen vielfach von der Handels- und Steuer—
bpolitik des Staates mehr ab als von der des Ortes. Aber Nachbarn find die Dorf—
wie die Stadtbewohner nicht bloß geblieben, sondern durch das enge Wohnen, durch die
Fortschritte der Technik, durch das zunehmende geistige Leben, durch die wachsende Be—
deutung gemeinsamer Veranstaltungen noch mehr geworden als früher. Die Solidarität
und Abhängigkeit des einen Nachbarn vom anderen ist gewachsen, und damit haben sich
die Aufgaben der Nachbarverbände vermehrt, so viel sie andererseits an größere Verbände
und den Staat abgegeben haben.
Man hat deshalb geglaubt, in der Formel, die Gemeinde sei ein wirtschaftlicher
Nachbarverband, der Staat ein Herrschaftsverband zu Macht- und Rechtszwecken, das
Geheimnis gefunden zu haben, um aus ihr alle Staats- und Gemeindezwecke, ihre
gegenseitige Abgrenzung und die richtigen Mittel zu ihrer Durchführung ableiten zu
können. Aber auch der Staat wirtschaftet, auch die Gemeinde lebt nach Rechtsgrundsätzen
und hat eine gebietende und verbietende Zwangsgewalt. Beide sind wesensverwandte
Gebietskörperschaften; nur das ist richtig, daß beim Staate heute die Macht- und Rechts—
organisation voransteht, bei der Gemeinde die gemeinsamen wirtschaftlichen Aufgaben.
Wir werden unten noch davon zu sprechen haben, wie neuerdings die wirtschaft⸗—
lichen Gemeindeaufgaben gewachsen sind. Wir erwähnen hier nur kurz das Wichtigste:
die Regulierung des Trinkwassers, die Abfuhr der Fäkalien, das Wege- und Bebauungs-—
wesen, die Pflasterung und Beleuchtung, die lokalen Verkehrseinrichtungen, die Kirchen—
und Schulverwaltung, die Armenunterstützung, das sind die wichtigsten der neueren
wirtschaftlichen Funktionen der Gemeinde. Und meist stehen darunter drei voran: das
Wege- und Verkehrswesen, das Schulwesen und die Wohlthätigkeitseinrichtungen. Im
Jahre 1883—84 gaben die sämtlichen preußischen Stadtgemeinden von 272 Mill. Mark
65 für Wege, Verkehr und gewerbliche und gemeinnützige Anstalten, 62 für Unterricht,
36 für Armenwesen, zusammen 163 Mill. aus; die anderen erheblichen Zwecke kosteten
folgende Summen: 18 Mill. die staatlichen Zwecke, 24 die Gemeindeverwaltung, 27 das
Schuldenwesen; der Rest verteilte sich auf verschiedene Aufgaben.