Full text: Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft (1.1901)

Die Einnahmen der Gemeinde. 
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der Bezahlung nach dem Vorteile sich nähern. Jedenfalls aber sind für Unterricht, 
Armenwesen und alle anderen den Staatsaufgaben näher stehenden Gemeindeaufgaben 
Steuern nach der allgemeinen Leistungsfähigkeit nicht zu entbehren. 
Die älteren indirekten Steuern, welche die Gemeinden, besonders die Städte, bei 
sich ausgebildet hatten, hat der Staat ihnen vielfach genommen, weil sie die Handhabe 
einer lokalen, egoistischen, wirtschaftlichen Sonderpolitik waren, und die Staatsbeamten 
technisch zur Verwaltung der indirekten Steuern viel fähiger sind. Auch die selbständigen 
direkten Kommunalsteuern gingen auf dem Kontinente meist von 1600 — 1850 in 
Staatssteuern über, während England sein besonderes Lokalsteuersfystem auf Grund des 
sichtbaren äußeren Vermögensbesitzes beibehielt. So sind die Kommunen heute auf dem 
Kontinente überwiegend auf Zuschläge zu den direkten Staatssteuern angewiesen, was 
die Gemeinden in vieler Beziehung lähmt und hindert. Es ist daher ein glücklicher 
Gedanke, daß man in Preußen den Ertrag der Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuer 
ganz den Gemeinden überlassen hat. 
Ausreichen mit den Gemeindesteuern wird man trotzdem nicht, zumal in den 
kleineren und ärmeren Gemeinden und gegenüber den zunehmenden Staatsaufträgen und 
vom Staate geforderten Zwangsausgaben. Nie sollte der vom Staate auf die Gemeinden 
in dieser Richtung geübte, in gewissem Umfange freilich notwendige Druck so weit gehen, 
daß die Gemeinde zur bloßen Abwehrverbindung gegen staatliche Zumutungen wird. 
Im übrigen ist zu helfen durch Schaffung größerer, leistungsfähigerer Gemeinden, 
durch Übertragung einzelner Aufgaben von den Gemeinden auf das Amt, den Kreis, den 
Bezirk, ferner dadurch, daß die Gemeinden vom Staate oder den größeren Verbänden 
mit Kapital oder jährlichen Zuschüssen dotiert werden oder schließlich, was die beste 
Form ist, dadurch, daß sie für bestimmte Zwangsaufgaben, die sie nach dem Gesetz erfüllen 
müssen, durch staatliche Vorschüsse und Zuschüsse subventioniert werden, die sich einerseits 
nach ihrer Bedürftigkeit, andererseits nach ihrer eigenen Aufwendung richten. Indem 
in steigendem Umfange komplizierte, gerechte Maßstäbe für solche Subventionen gefunden 
werden, erhält man die Selbstthätigkeit und das Selbstinterefse der Gemeinden und 
tommt zugleich zu einem passenden Zusammenwirken von Staat und Kommune. — 
112. Gesamtergebnisse. Das neuere Anwachsen der wirtschaftlichen 
Staats- und, Gemeindethätigkeit, ihre Grenze und Verschiedenheit. 
Der vorstehende Überblick über die Geschichte und den gegenwärtigen Bestand der gebiets— 
körperschaftlichen Wirtschaften und öffentlichen Haushalte konnte und sollte den Gegen— 
stand nicht erschöpfen, sondern nur die Hauptpunkte hervorheben; zumal auf die Wirt— 
schaften der Kirchen, der Stiftungen, der humanitären Korporationen und Vereine, 
welche A. Wagner der Volkswirtschaft als ein besonderes caritatives System neben 
Gemeinwirtschaft und Privatwirtschaft einfügen will, ist dabei gar nicht eingegangen; 
zunächst des Raumes und ihrer geringeren Bedeutung wegen, dann aber auch, weil die 
wirtschaftlichen Aufgaben und die finanziellen Mittel, ebenso die Licht- und Schatten— 
seiten aller dieser Organe doch im Grunde mit denen von Staat und Gemeinde identisch 
oder nahe verwandt find, nur eigentümliche Abarten derselben darstellen. Wir haben 
hier zum Schluß nur noch ein zusammenfassendes Wort über das Resultat unserer 
Untersuchung und über die neueste Entwickelung beizufügen. 
Wir sahen, daß aus genossenschaftlichen herrschaftliche Wirtschaftsgebilde, gebiets— 
körperschaftliche Organisationen entstehen, daß an ihrer Spitze öffentliche Haushalte sich 
bilden, die über allen anderen Wirtschaftsorganen des Gebietes stehen, daß an die 
herrschaftliche Spitze von Staat und Gemeinde sich wirtschaftliche Institutionen anschließen, 
welche das ganze Wirtschaftsleben beeinflussen oder beherrschen. Wir sahen, daß die 
Ausbildung der Volkswirtschaft, der öffentlichen Haushalte und der staatlichen Wirtschafts— 
institutionen nur Glieder eines und desselben großen Prozesses sind. Die öffentlichen 
Haushalte bilden den Kern der Staats-, Macht- und Rechtsorganisation, den Mittel— 
punkt der Volkswirtschaft, den ernährenden Quell für alle Staatsverwaltung und alle 
staatlichen Wirtschaftseinrichtungen. Die gesamte Verwaltung von Staat und Gemeinde 
ist so bestimmend für alle volkswirtschaftlichen Zustände, daß ohne ihre Kenntnis nur
	        
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