Der Gegensatz von privater und öffentlicher Wirtschaft. 319
wird man teils die Zwecke wieder fallen lassen müssen, teils sie Vereinen oder auch der
Privatwirtschaft, obwohl fie principiell und im ganzen hiefür weniger taugt, zurückgeben.
Die geschichtliche Entwickelung wird so in einem steten Vordringen der öffentlichen
Anstalten innerhalb des für sie passenden Gebietes, aber auch in einem häufigen Zurück—
weichen verlaufen. Aber stets wird der Privatwirtschaft ihr eigentliches Gebiet bleiben.
Und stets wird die Schwankung zwischen Vordringen und Zurückweichen dadurch kom—
plizierter werden, daß die Staats- und die Unternehmerthätigkeit, ihre Formen und
Gepflogenheiten sehr verschieden sich gestalten können; die große Unternehmung hat mit
ähnlichen Schwierigkeiten wie Staat und Gemeinde zu kämpfen; sie kann aber auch die
Vorzuüge dieser sich aneignen, kann durch weitsichtige, gemeinnützige Leitung, durch staat—
liche Kontrolle, durch Abgabe eines Teiles ihrer Gewinne an Staat und Gemeinde sich
diesen nähern; auch die staatliche Anstalt kann die Einrichtungen der Privatunternehmung
sich aneignen; es können gemischte Formen der Organisation sich bilden.
Sehen wir das einzelne in Staat und Gemeinde noch etwas näher an.
a) Die heutige Gemeinde hat ein viel dichteres Wohnen und durch die
moderne Technik eine unendlich komplizieriere, nur von wenigen Sachverständigen erkannte
Einwirkung der Nachbarn aufeinander. Der Zustand der Aborte und Dungstätten, des
Trinkwassers, die Beseitigung der Fäkalien, die mögliche Wirkung von Dampf und
Elektricikät, von Rauch und Lärm, von Feuers- und Explostonsgefahr auf die Nachbarn,
das Zusammenwohnen von 5—40 statt von 122 Familien auf einem Grundstücke, die
Ordnung der Wege, der Platzanlagen, der Friedhöfe, die Beleuchtung der Märkte und
Straßen, die Verknüpfung aller Häuser und Straßen durch ober- und unterirdische
Leitungen aller Art hat einen technisch-wirtschaftlichen Zustand geschaffen, wobei nur
einheitliche Ordnungen, einheitliche Anstalten die einschläägigen Bedürfnisse befriedigen
können. Nun kann gewiß auch heute noch ausnahmsweise ohne zu große Mißstände
die Wasserleitung, die Gasanstalt, das Elektricitätswerk, das Absuhrwesen, das Schlacht—
haus, die Markthalle in Privat-, Vereins- oder Aktienhänden liegen; aber das Monopol,
das entsteht, muß dann sehr streng in Leistungen und Preisen kontrolliert, es muß durch
Abgabe eines Teiles des Monopolgewinnes an die Gemeinde korrigiert werden; es
erzeugt sonst nur zu leicht übergroße Gewinne für die Inhaber, schlechte Bedienung
des Publikums. Die Übernahme auf die Gemeinde ist oft mit etwas größeren Kosten,
meist aber auch mit besserer Behandlung der Arbeiter und Beamten, mit besserer Ver—
sorgung aller Bürger verbunden.
Die Befriedigung der religibsen Bedürfnifse, die der Erziehung der Jugend hat
früh zu gesellschaftlichen Organisationen geführt; Kirche und Gemeinde traten ein; es
ist klar, daß die Nachbarskinder billiger und besser durch einen gemeinsamen Lehrer im
gemeinsamen Schulhause unterrichtet werden, daß ohne diese Einrichtung nur die Reichsten
sich einen Lehrer halten können. Heute kommen dazu Fortbildungs-, Ackerbau⸗, Gewerbe—
schulen, Bibliotheken, Theater, Musik-, Turn- und Festhallen, Spielplätze und Parks; auch
Derartiges kann in Privat- oder Vereinshänden sein; am besten aber sorgt doch wohl
die Gemeinde dafür, sofern sie richtig orgänisiert, nicht von einer Clique beherrscht ist.
Man hat mit Recht heute oft schon gefragt, ob nicht die allgemeinen Vergnügungen und
ihre Lokale, die Wirlshäuser, Theater, Musikaufführungen besser unter Gemeindekontrolle
obder -Verwaltung stünden; der private Erwerbstrieb wenigstens hat hier vielfach zur
Großziehung von Laster und Mißbrauch gesührt; er macht die größten Wuchergewinne,
wenn er dem Leichtsinne des Augenblickes dient. Das Verlangen der Municipalisierung
des Schankwesens wurde neulich von einem Gemeinderate Manchesters aufgestellt.
Hie Unterstützung und Erhaltung Kranker, Bedürftiger, Verunglückter war ur⸗
sprünglich Sache der Gentilverbände, später der Großfamilien und Grundherrschaften,
der Dorf-, Zunft- und anderen Genossenschaften, aushülfsweise auch der Kirche gewesen;
als diese Organisationen versagten, sich auflösten, zahlreiche Bettler entstanden, legte der
Staat der Gemeinde als solcher die Pflicht der Armenunterstützung auf, und dies
erschien allerwärts um so natürlicher, als der Wohlstand, die Gesittung und die
Arbeitsgelegenheit am Orte von der guten oder schlechten Gemeindeverwaltung wesentlich