Full text: Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft (1.1901)

Die steigenden wirtschaftlichen Staatsaufgaben. 321 
Alles Straßen-, Verkehrs- und Marktwesen beruht auf gemeinsamer Veranstaltung, 
nämlich auf Straßen-, Brücken- und sonstigen Bauten, Kosten für Urmaße, Münz⸗ 
prägung, Warenschau. Je größer die Gemeinwesen wurden, desto weniger genügte die 
Sorge von Vereinen, Genofssenschaften, Gemeinden, desto mehr mußten diese Veran— 
staltungen im Gesamtinteresse gemacht, gerecht gehandhabt, von den egoistischen Sonder— 
interefsen einzelner Geschäfte, Orte und Klassen befreit werden. Deshalb mußte die 
Münzprägung und das Postwesen verstaatlicht werden (in Deutschland hauptsächlich 
1600 — 1866); die wichtigsten großen Straßen übernahm allerwärts der Staat; die 
Eisenbahnen sind auch besser in Staats- und Reichshänden, sind in Deutschland und in 
einer Reihe anderer Länder wenigstens, hauptsächlich 1870 -90, verstaatlicht worden. 
Aller Eisenbahnbetrieb stellt ein großes wirtschaftliches Monopol dar; die Aktienbahnen 
bauen nur die centralen Haupt-, nicht die Nebenlinien; ihre Konkurrenz stellt eine 
Verschwendung an Nationalvermögen dar; die Verschiedenheit ihrer Verwaltung, Ein— 
richtung, Tarife hindert die Landesverteidigung, erschwert und verteuert den Verkehr, 
macht eine nationale Verkehrs- und Tarifpolitik unmöglich; nicht umsonst rief Bismarck, 
die 63 deutschen Eisenbahngebiete schaffen ein Fehderecht wie im Mittelalter. In der 
Hand von privaten Kapitalmagnaten sind die Eisenbahnen und ihre Aktien das Mittel 
der Börsenspekulation, der ungeheuren Bereicherung der Aktionäre, der politischen und 
wirtschaftlichen Herrschaft der Großkapitalisten über Staat und Volkswirtschaft. Für 
gewisse Teile der Kreditorganisation, besonders die, welche das Notenwesen betreffen, 
mit der Geldcirkulation zusammenhängen, verlangen ähnliche Gründe eine staatliche 
Organisation oder staatliche Kontrolle. Für eine Verstaatlichung der Kohlenbergwerke, 
gewisser Teile der Eisen- und Waffenindustrie, für eine staatliche Verwaltung der Wasser— 
kräfte, der Elektricitätswerke, aller großen mechanischen Kräfte haben sich neuerdings 
manche Stimmen erhoben. Ob man sich Derartigem weiter nähert, wird von den 
socialen Kämpfen in diesen Industrien und der Art abhängen, wie Ringe und Kartelle 
in ihnen ihre Macht ge- oder mißbrauchen. 
Die steigende Rolle des Staates im Bildungs- und Schulwesen beruht auf anderen 
Ursachen. Eine gewisse Einheit der sittlich-religiösen Gefühle und der Bildung war 
stets die Voraussetzung eines höheren Kulturlebens, zumal freier Verfassungsformen; 
sie war früher unter einfacheren Verhältnissen leichter herzustellen, zumal wo Staat und 
Kirche noch zusammenfielen. Als sie sich trennten, als die Gesellschaft und ihre Bildung 
gespaltener wurden, entstanden Privatschulen, Korporations- und Gemeindeschulen, 
kirchliche Schulen, staatliche Schulanstalten, kurz eine Summe sich kreuzender und 
bekämpfender Einrichtungen. Je mehr ein weltlicher paritätischer Staat sich ausbildete, 
je verschiedenere Religions- und Sittlichkeitssysteme sich in einem Lande um den Vor— 
rang stritten, desto mehr hatte der Staat Anlaß, zuerst höhere, dann auch niedere 
Schulen, zu deren Unterhalt er die Gemeinden zwang oder heranzog, zu schaffen. Nur 
damit konnte er hoffen, im ganzen Volke diejenige einigermaßen homogene geistige 
Atmosphäre herzustellen, ohne welche die verschiedenen Elemente sich nicht verstehen 
können, ohne welche vor allem die unteren Klassen den schweren Kampf des heutigen 
freien Erwerbslebens nicht kämpfen können. 
Die Verkehrs- und die Schulanstalten stellen die Gebiete der größten neueren 
Ausdehnung der Staatsthätigkeit dar; ich füge den oben angegebenen Zahlen die Notiz 
bei, daß Württemberg 1889—90 auf 8098 gewöhnliche Beamte 6000 im Schul- und 
5400 im Verkehrsdienste hatte. — 
Man versuchte, für die ganze Grenzbestimmung zwischen öffentlicher und Privat— 
thätigkeit einfache, feste, klare Formeln aufzustellen: der Staat oder die Gemeinde solle 
alle Monopole übernehmen, weil sie in Privathänden zur mißbräuchlichen Ausnutzung 
führen; aber was ist ein Monopol? Der Staat solle alle Anstalten, die ihrer wirtschaft— 
lichen und sonstigen Gesellschaftsnatur nach über das ganze Land sich ausdehnen müssen, 
alle die, welche mehr für die Zukunft als für die Gegenwart arbeiten, alle, deren Produkte 
im Wege des gewöhnlichen Tauschverkehrs nicht leicht gerecht zu bezahlen sind, deren 
Leistungen ohne große Kostensteigerung Tausenden und Millionen zugänglich gemacht 
Schmoller, Grundriß der Volkswirtschaftslehre. J. 4.-6. Aufl. —21
	        
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