348 Zweites Buch. Die gefellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft.
Molkereikundige, Inspektoren, Buchhalter, Maschinenwärter neben den Stallknechten und
Tagelöhnern heranzuziehen.
Ist aus dem vorstehenden klar, daß der landwirtschaftliche Betrieb, so mancherlei
er gegen früher abgestoßen hat, doch keine Teilung der Produktion, wie der gewerbliche
verträgt, daß die Leiter und die Hülfskräfte fich nicht so specialisieren können, wie in
der Industrie, so ist damit zugleich erklärt, warum die Landwirtschaft technisch, wirt—
schaftlich, pfychologisch etwas für sich bleibt. Sie behält stets ein gut Stück Eigen—
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durch ihren isolierten Standort. So sehr der Landwirt rechnen, den Kredit zu benutzen
lernen, die Konjunkturen studieren soll, er kann nie so sehr Spekulant, nie so von der
Geld- und Kreditwirtschaft erfaßt werden wie der Industrielle und Kaufmann. Wie
er deshalb wirtschaftlich, psychologisch und ethisch seit Jahrtausenden als der Antipode
der anderen Hauptberufszweige angesehen wurde, so wird er es auch künftig immer bis
zu einem gewissen Grade bleiben.
An den Boden gebunden, von Natur und Wetter stets ebenso abhängig wie von
Kunst und Technik, glaubt der Ackerbauer nicht so an Neuerung und Fortschritt wie
der Gewerbetreibende. Er ist auch nicht so sparsam, so eifrig; er bleibt leichter im
Schlendrian stecken; der große Grundbesitzer ist leichter ein luxuriöser Verschwender als
der große Fabrikant und Kaufmann. Aber dafür hat der Landmann mehr Achtung
vor der Sitte, ist ein gesünderer und besserer Soldat, ein treuerer und zäherer Patriot.
Das Familien- und das Staatsleben haben kein besseres Fundament als einen bewährten
Stand mittlerer besitzender Ackerbauern, neben dem auf der einen Seite eine grundbesitzende
Aristokratie, auf der anderen eine Mehrzahl kleiner Stellenbesitzer und auf Parzellen
wirtschaftender Handwerker, Arbeiter und Tagelöhner stehen. Auch die höchste Ent—
wickelung einer arbeitsteilig gegliederten Volkswirtschaft hat sich bis jetzt mit einem
solchen Ideal der Ackerbauorganisation wohl vertragen.
Der Begriff der gewerblichen Thätigkeit in dem eingeschränkteren Sinne, in
welchem heute das Wort als Gegensatz zu Landwirtschaft, Handel und Verkehr gebraucht
wird, ist erst ein Ergebnis der neueren Arbeitsteilung. Man versteht darunter den—
jenigen Teil der wirtschaftlichen Produktion, welcher auf Formveränderung von Roh—
stoffen und auf Dienstleistungen persönlicher Art gerichtet, durch besondere Berufsbildung
und Arbeitsteilung aus der Haus- und Landwirtschaft geschieden, nicht zu dem Handel
und dem Verkehr und den höheren persönlichen Dienstleistungen (liberalen Berufen) ge—
rechnet wird. Alle gewerbliche Thätigkeit entspringt bestimmten Handgriffen und
technischen Geschicklichkeiten, die ursprünglich Bestandteile der primitiven Lebens- und
Ernährungsweise einzelner Stämme waren; einzelne Jäger hatten Waffen, einzelne
Fischer Boote, einzelne Bergstämme eiserne Werkzeuge bereiten gelernt, unendlich lange
Zeiten hindurch erhielt sich der Besitz solcher Fertigkeiten in den betreffenden Stämmen;
nur wenig Neues kam durch Fremde oder durch Nachbarn hinzu, und was die Haupt—
jache ist, die meisten dieser Fertigkeiten blieben lange Gemeinbesitz der Stammesgenossen;
noch in der ältesten patriarchalischen Hauswirtschaft der Semiten und Indogermanen
treffen wir kaum technische Sonderthätigkeiten, die ausschließlich von einzelnen geübt
wurden. Nur wo eine gewisse Rafsenmischung oder Berührung begonnen hat. wird es
langsam anders.
In den ältesten Quellen der Eranier treten als einzige Handwerker die Erz⸗
schmelzer, die zugleich die Metalle verarbeiten, in den indischen Vedas (900 v. Chr.)
neben diesen schon Holzarbeiter auf, die um Entgelt für andere ausüben, was heute
der Zimmermann, Wagenbauer, Tischler, Schnitzer besorgt. Der Schmied ist allerwärts
der erste und wichtigste Handwerker. F. Lenormant behauptet, es sei diese Kunst von
der turanischen Rasse auf die anderen Völker des Orients übergegangen. Bei den
Juden ist der Schmied in den Tagen König Sauls kein Stammesgenosse wie heute
noch bei vielen Stämmen Afrikas. Bei den Südgermanen traten die Schmiede und
andere Handwerker zuerst als zugekaufte Sklaven auf, bei den Nordgermanen haben
Könige und Häuptlinge die Kunfst des Schwertschmiebens zuerst geübt. Das Wahr—